Suche
Anzeige

Corona-Update für das Gastgewerbe: Impfen to go im Restaurant und Kurzarbeit wird geprüft

Wichtige Updates und Informationen zur Corona-Krise für die Gastronomie und Hotellerie: +++ Übersicht Corona-Verordnungen und Testpflicht in Bundesländern +++ Corona-Zahlen steigen wieder +++ Bayern will im Restaurant impfen lassen +++ Corona-Tests bald kostenpflichtig? +++ Abschlussprüfungen der Kurzarbeit stehen bevor +++

Markus Winkler von PexelsMarkus Winkler von Pexels

Übersicht Öffnungstermine, Testpflichten und Vorgaben für das Gastgewerbe: Der DEHOGA Bundesverband hat seine Übersichten zu den Öffnungsterminen, Testpflichtvorschriften und den aktuellen Beschränkungen und Regelungen für das Gastgewerbe in den einzelnen Bundesländern aktualisiert. dehoga-corona.de

Corona-Dasboard: Das COVID-19-Dashboard des Robert Koch-Institut informiert tagesaktuell über die Stand der Corona-Infektion auf Ebene der Länder und der Landkreise. Seit über eine Woche steigt die 7-Tage-Inzidenz jeden Tag wieder an. Zudem finden Sie auf dem RKI-Dashboard auch eine Liste der Risikogebiete. > zum RKI-Dashboard

Bayern will im Restaurant impfen: in Bayern will das Impftempo wieder erhöhen und niederschwellige Angebote für eine Impfung ermöglichen. So sollen zum Beispiel bei Fast-Food-Restaurants unkompliziert Impfungen möglich werden. Ziel ist es, den Impfstoff vor allem mit Hilfe mobiler Teams zu den Menschen zu bringen. Um die Bürgerinnen und Bürger in ihrer unmittelbaren Lebenswelt zu erreichen, setzt die Bayerische Staatsregierung auf starke Partner vor Ort. Dazu gehören der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA), der Bayerische Jugendring, der Bayerische Landessportverband, die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw), die Industrie- und Handelskammer (IHK), der Handwerkstag, der Bundesverband der Systemgastronomie und die Betreiber großer Einkaufszentren, die bei der Umsetzung neuer und unbürokratischer Impfangebote helfen werden. Der DEHOGA Bayern ruft seine Mitglieder zur Beteiligung daran auf. > dehoga-bayern.de, > bayern.de und > morgenpost.de

Partner aus dem HORECA Scout

Abschlussprüfungen der Kurzarbeit stehen bevor: Die Bundesagentur für Arbeit hat durch das Instrument Kurzarbeit (Kug) das Gastgewerbe unterstützt und den Erhalt der meisten unserer Mitarbeiter gesichert. Viele Betriebe haben die Kurzarbeit in ihren Betrieben bereits stark reduzieren oder gar ganz aufheben können. Genau bei diesen Betrieben stehen nun zeitnah die Abschlussprüfungen aller erteilten, immer vorläufigen, Auszahlungsbescheide an, wie der DEHOGA Bayern mitteilte. Der Verband bittet die Betriebe daher, eine zügige Abwicklung der Abschlussprüfungen zu ermöglichen und damit auch Rechtssicherheit erhalten, nach der Aufforderung die benötigten Prüfunterlagen zeitnah und vollständig einzureichen, sodass die Prüfungen reibungslos verlaufen können. Sollten einzelne Unterlagen nicht vorliegen, solle eine entsprechende Erklärung mit Begründung abgegeben werden bzw. Ersatznachweise vorgelegt werden. Sollten es bei den Abrechnungen, insbesondere bei branchentypischen Sonderfällen wie Sonn-, Feiertags-, und Nachtzuschlägen zu Rückfragen kommen, steht der DEHOGA seinen Mitgliedern zur Verfügung.

Corona-Tests bald kostenpflichtig für Ungeimpfte: die Bundesregierung schleißt nach Berichten nicht aus, dass in Zukunft ungeimpfte Personen für einen Corona-Test selbst zahlen müssen. Eine Impfpflicht sei derzeit nicht das Ziel hingegen. > spiegel.de

Canva
Finanzen und Controlling

Gewerbesteuer-Erstattung: Vorsicht, die Zinsen sind steuerpflichtig!

Eine Gewerbesteuer-Rückerstattung klingt erst einmal nach guten Nachrichten für Hoteliers und Gastronomen. Doch Vorsicht: Was der Staat an Zinsen obendrauf zahlt, will das Finanzamt als Betriebseinnahme versteuert sehen. Ein aktuelles BFH-Urteil macht klar, dass diese scheinbare Ungerechtigkeit rechtens ist – und was Sie jetzt beachten sollten.

Infiprotec GmbH
Allgemeine Haustechnik

Brandgefahr durch Akkus im Gastgewerbe?

Lithium-Ionen-Akkus sind im Gastgewerbe längst Alltag, schaffen jedoch neue und oft unterschätzte Brandschutzrisiken – von Gästegeräten in Hotelzimmern über E-Bike-Akkus bis hin zu interner Betriebstechnik und Ladeinfrastruktur in Tiefgaragen. Entscheidend sind geeignete Lade- und Lagerkonzepte, frühzeitige Branddetektion sowie geschulte Mitarbeitende, um Risiken wirksam zu minimieren.

Resume Genius, Unsplash
Finanzen und Controlling

Nur jedes vierte deutsche Unternehmen ist bereit für die E-Rechnungspflicht ab 2027

Ab 1. Januar 2027 wird die elektronische Rechnung für Geschäfte zwischen Unternehmen in Deutschland zur Pflicht. Doch wie gut sind die Betriebe tatsächlich vorbereitet? Eine aktuelle Studie von easybill und YouGov zeigt: Die meisten Unternehmen unterschätzen den Aufwand und auch die Chancen, die in der digitalen Transformation des Rechnungswesens liegen. Viele haben die kommende E-Rechnungspflicht zwar auf dem Schirm, sind jedoch auf die praktische Umsetzung bislang nicht ausreichend vorbereitet.

Ibrahim Boran, Unsplash; DATEV eG
Finanzen und Controlling

Betriebsprüfung souverän meistern: Neuer Ratgeber für steuerrechtliche Ausnahmesituationen

Wenn das Finanzamt eine Betriebsprüfung ankündigt, steigt bei vielen Geschäftsführern der Puls. Was als Standard-Kontrolle beginnt, entwickelt sich mitunter zu einem Verfahren mit existenziellen Konsequenzen. Ein neuer Fachratgeber dere DATEV eG zeigt, wie sich Betriebe systematisch vorbereiten und ihre Handlungsspielräume nutzen können, bevor es zum Ernstfall kommt.

Commerz Globalpay
Finanzen und Controlling

Der Moment, der bleibt: Warum smartes Payment über den letzten Eindruck entscheidet

Lange Wartezeiten an der Kasse, umständliche Bezahlvorgänge – was nach einem gelungenen Abend noch schiefgeht, bleibt haften. Dabei ist der Bezahlmoment weit mehr als ein administrativer Schlussstrich. Er ist ein unterschätzter Hebel für Effizienz, Umsatz und Gästezufriedenheit. Wer ihn ignoriert, verschenkt Potenzial an einem der sensibelsten Touchpoints im Gastgewerbe.

davidlee770924, Pixabay; Canva
Branche und Trends

Mit der EU-Verpackungsverordnung wächst der Verwaltungsaufwand für Hotels

Eine neue Interpretation der EU-Verpackungsverordnung stellt Hotellerie und Gastronomie vor unerwartete Herausforderungen. Betriebe, die ihr Logo auf Verpackungen anbringen lassen, könnten künftig als Hersteller eingestuft werden – mit allen damit verbundenen Dokumentations- und Nachweispflichten. Der Hotelverband Deutschland schlägt Alarm und fordert zusammen mit europäischen Partnerorganisationen eine Korrektur der Regelung.

Weitere Artikel zum Thema

Daniel, Unsplash
Das Gastgewerbe ist im April der stärkste Wachstumstreiber im deutschen Mittelstand. Der aktuelle DATEV Mittelstandsindex zeigt aber auch, warum die Zahlen mit Vorsicht zu interpretieren sind.[...]
Daniel, Unsplash
NOBIX Group GmbH
IT-Sicherheit spielt auch für kleine Unternehmen eine große Rolle: 80 Prozent aller gemeldeten Ransomware-Angriffe 2025 trafen KMU. Auch, weil sie oft eine leichte Beute sind. Wer rechtlich für sein Unternehmen verantwortlich ist, sollte daher handeln[...]
NOBIX Group GmbH
HLB Treumerkur
Wer Corona-Soforthilfen zurückzahlen musste, kann alte Steuerbescheide nicht einfach nachträglich korrigieren lassen. Der BFH stellt klar: Maßgeblich ist das Jahr des Zuflusses, die Rückzahlung wirkt steuerlich erst im Jahr des tatsächlichen Abflusses. Was das für[...]
HLB Treumerkur
designerpoint, Pexels
Der deutsche Hotelmarkt präsentiert sich 2025 in einer paradoxen Situation: Die Nachfrage nach Übernachtungen bleibt robust, die Auslastung steigt leicht an – dennoch sinkt der Umsatz pro verfügbarem Zimmer. Eine aktuelle Marktanalyse des Hotelimmobilienspezialisten Christie[...]
designerpoint, Pexels
Quang Nguyen Vinh, Pexels
Wo gibt es in Deutschland den besten Kaffee? Eine Analyse von 80 deutschen Städten zeigt überraschende Ergebnisse: Nicht nur Metropolen überzeugen durch ihre Kaffeekultur – auch kleinere Städte wie Offenbach oder Neuss mischen die Rankings[...]
Quang Nguyen Vinh, Pexels
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.