Anzeige
Suche

Welche Chancen ein Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung für Gastronomen bietet

Die Senkung der Umsatzsteuer ist mit Sicherheit eine erste echte Überlebenschance für Gastronomen. Trotzdem bedeutet auch die einen erhöhten Bürokratieaufwand. Daneben muss die Gastronomie ein umfassendes Hygienekonzept umsetzen mit der absehbaren Folge, dass weniger Gäste und damit weniger Geld in die Kasse kommt. Deshalb ist weiterhin mit erheblichen finanziellen Problemen in der Branche und einem erhöhten Insolvenzrisikos zu rechnen. Dr. Moritz Sponagel, Fachanwalt für Insolvenzrecht, erläutert, warum jetzt die Zeeit für eine zukunftsorientierte Sanierung genutzt werden sollte.
FG Trade | iStockphoto
Anzeige

Eine große Chance bietet die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September 2020 durch das CorInsAG. Dieses hat die Antragspflicht ausgesetzt, sofern die Insolvenz infolge der Corona-Krise entstanden ist und weiterhin die Aussicht auf Beseitigung der eingetretenen Zahlungsunfähigkeit besteht. Krisenbedrohten Gastronomen hilft dies erst einmal weiter. Aber mittelfristig muss, gerade auch vor dem Hintergrund, dass ein Ende der Pandemie nicht absehbar ist, Vorsicht herrschen. Die Aussetzung ist zeitlich begrenzt und wirkt lediglich eine zeitliche Verschiebung.

 Sanierung im Insolvenzverfahren kann bis zur Enthaftung führen

Daher sollte die hierdurch gewonnene Zeit für eine zukunftsorientierte Sanierung genutzt werden. Hierfür gibt es zum einen die Möglichkeit einer außergerichtlichen Sanierung und zum anderen die einer Restrukturierung im Insolvenzverfahren. Eine außergerichtliche Neuaufstellung ist häufig mangels Übereinstimmung aller Parteien und drohender Haftungsrisiken im Falle eines Scheiterns wenig erfolgsversprechend. Demgegenüber führt die Sanierung im Insolvenzverfahren bei rechtzeitiger Antragsstellung zur Enthaftung der Organe. 

Instrumente hierbei sind dann entweder ein Insolvenzplan oder die übertragene Sanierung in Eigen- oder Fremdverwaltung. Die Vorteile der Eigenverwaltung liegen darin, dass die bisherige Geschäftsleitung in der Verantwortung bleibt und nicht auf einen Insolvenzverwalter übergeht. Als Kontrollinstanz tritt lediglich ein vorübergehend bestellter Sachwalter hinzu. Sehr hilfreich hier für Gastronomen: Das Alltagsgeschäft läuft damit reibungslos weiter und im Falle eines Insolvenzplans bleiben die Unternehmensstrukturen erhalten. Darüber hinaus kann mittels der Insolvenzgeldvorfinanzierung die Liquidität gesteigert werden. So müssen drei Monate lang weder Löhne noch Gehälter vom Unternehmer gezahlt werden, das übernimmt die Arbeitsagentur. Auch vorteilhaft kann die verkürzte Kündigungsfrist bei Arbeitsverhältnissen sein. Und nicht zuletzt, gerade mit Blick auf teils viel zu teure Pachtverträge: Schließlich ist auch die Trennung von unliebsamen Verträgen möglich.

Bevor nun allerdings mit einer Sanierung in Eigenverwaltung begonnen werden kann, müssen einige Hürden übersprungen werden. Insbesondere muss das Gericht bei Antragsstellung davon überzeugt werden, dass sich die Sanierung lohnt, gute Aussichten bestehen, die Markt- und Wettbewerbsfähigkeit des Gastronomen wiederherzustellen und sich die Eigenverwaltung nicht nachteilig auf die Gläubiger auswirken wird.

Partner aus dem HORECA Scout
Pointchamp® GmbH

Abschließend gilt: Die Bundesregierung hat der angeschlagenen Gastronomie wertvolle Zeit verschafft, um Lösungen auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie zu entwickeln. Doch dies allein hilft nicht, vielmehr ist jetzt weitere Eigeninitiative gefragt. Und gerade die Eigenverwaltung bietet ein wirksames Instrument dafür, Unternehmen mit einem zukunftsfähigen Konzept am Markt zu halten.

Der Autor ist Fachanwalt für Insolvenzrecht.

Lesen Sie auch
Geld & Finanzen
Hohe Insolvenzzahlen: Geschäftsführer sollten ihre Risiken in Krisensituationen kennen und Vorsorge treffen

Ja, ich möchte mehr Informationen zu diesem Thema:

Weitere Artikel zum Thema

Voigt-Salus
Die wirtschaftliche Lage bleibt angespannt, die Zahl der Insolvenzen hoch. Davon betroffen sind nicht nur Unternehmen, sondern zunehmend auch ihre Geschäftsführer – bei einer GmbH kann eine solche Krise schnell existenzbedrohend werden. Denn in dieser[...]
Voigt-Salus
mediaphotos, iStockphoto.com
Wer in der Adventszeit und an den Feiertagen seine Ressourcen und Einkäufe clever plant, kann das Jahr mit einem großen Plus abschließen. Tipps, um dem großen Andrang entspannt entgegen zu sehen.[...]
mediaphotos, iStockphoto.com
Schultze & Braun; MTG Wirtschaftskanzlei
Ende September 2024 mussten Unternehmen, die Überbrückungshilfen erhalten haben, eine Schlussabrechnung einreichen. Nun gehen bei immer mehr Betrieben die entsprechenden Bescheide ein – oftmals mit einer Rückzahlungsaufforderung für die einstigen Hilfszahlungen. Stefan Schwindl von der[...]
Schultze & Braun; MTG Wirtschaftskanzlei
Gül Işık, Pexels
Den DEHOGA erreichen immer wieder Anfragen, ob die sogenannten Stornorechnungen oder auch Rechnungen bei Nichtanreise der Gäste, also in den klassischen No-show-Fällen, mit gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer zu erstellen sind oder ob keine Umsatzsteuer auszuweisen[...]
Gül Işık, Pexels
MAWA
Hotels wollen ihren Gästen einen unvergesslichen und komfortablen Aufenthalt bieten, damit sie sich rundum wohlfühlen. Um eine ganz besondere Hotelatmosphäre zu schaffen, lässt sich dabei das eigene Konzept bis ins kleinste Detail denken – vom[...]
MAWA
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.