Suche
Anzeige

Welche Chancen ein Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung für Gastronomen bietet

Die Senkung der Umsatzsteuer ist mit Sicherheit eine erste echte Überlebenschance für Gastronomen. Trotzdem bedeutet auch die einen erhöhten Bürokratieaufwand. Daneben muss die Gastronomie ein umfassendes Hygienekonzept umsetzen mit der absehbaren Folge, dass weniger Gäste und damit weniger Geld in die Kasse kommt. Deshalb ist weiterhin mit erheblichen finanziellen Problemen in der Branche und einem erhöhten Insolvenzrisikos zu rechnen. Dr. Moritz Sponagel, Fachanwalt für Insolvenzrecht, erläutert, warum jetzt die Zeeit für eine zukunftsorientierte Sanierung genutzt werden sollte.
FG Trade | iStockphoto

Eine große Chance bietet die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September 2020 durch das CorInsAG. Dieses hat die Antragspflicht ausgesetzt, sofern die Insolvenz infolge der Corona-Krise entstanden ist und weiterhin die Aussicht auf Beseitigung der eingetretenen Zahlungsunfähigkeit besteht. Krisenbedrohten Gastronomen hilft dies erst einmal weiter. Aber mittelfristig muss, gerade auch vor dem Hintergrund, dass ein Ende der Pandemie nicht absehbar ist, Vorsicht herrschen. Die Aussetzung ist zeitlich begrenzt und wirkt lediglich eine zeitliche Verschiebung.

 Sanierung im Insolvenzverfahren kann bis zur Enthaftung führen

Daher sollte die hierdurch gewonnene Zeit für eine zukunftsorientierte Sanierung genutzt werden. Hierfür gibt es zum einen die Möglichkeit einer außergerichtlichen Sanierung und zum anderen die einer Restrukturierung im Insolvenzverfahren. Eine außergerichtliche Neuaufstellung ist häufig mangels Übereinstimmung aller Parteien und drohender Haftungsrisiken im Falle eines Scheiterns wenig erfolgsversprechend. Demgegenüber führt die Sanierung im Insolvenzverfahren bei rechtzeitiger Antragsstellung zur Enthaftung der Organe. 

Instrumente hierbei sind dann entweder ein Insolvenzplan oder die übertragene Sanierung in Eigen- oder Fremdverwaltung. Die Vorteile der Eigenverwaltung liegen darin, dass die bisherige Geschäftsleitung in der Verantwortung bleibt und nicht auf einen Insolvenzverwalter übergeht. Als Kontrollinstanz tritt lediglich ein vorübergehend bestellter Sachwalter hinzu. Sehr hilfreich hier für Gastronomen: Das Alltagsgeschäft läuft damit reibungslos weiter und im Falle eines Insolvenzplans bleiben die Unternehmensstrukturen erhalten. Darüber hinaus kann mittels der Insolvenzgeldvorfinanzierung die Liquidität gesteigert werden. So müssen drei Monate lang weder Löhne noch Gehälter vom Unternehmer gezahlt werden, das übernimmt die Arbeitsagentur. Auch vorteilhaft kann die verkürzte Kündigungsfrist bei Arbeitsverhältnissen sein. Und nicht zuletzt, gerade mit Blick auf teils viel zu teure Pachtverträge: Schließlich ist auch die Trennung von unliebsamen Verträgen möglich.

Bevor nun allerdings mit einer Sanierung in Eigenverwaltung begonnen werden kann, müssen einige Hürden übersprungen werden. Insbesondere muss das Gericht bei Antragsstellung davon überzeugt werden, dass sich die Sanierung lohnt, gute Aussichten bestehen, die Markt- und Wettbewerbsfähigkeit des Gastronomen wiederherzustellen und sich die Eigenverwaltung nicht nachteilig auf die Gläubiger auswirken wird.

Abschließend gilt: Die Bundesregierung hat der angeschlagenen Gastronomie wertvolle Zeit verschafft, um Lösungen auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie zu entwickeln. Doch dies allein hilft nicht, vielmehr ist jetzt weitere Eigeninitiative gefragt. Und gerade die Eigenverwaltung bietet ein wirksames Instrument dafür, Unternehmen mit einem zukunftsfähigen Konzept am Markt zu halten.

Der Autor ist Fachanwalt für Insolvenzrecht.

Ja, ich möchte mehr Informationen zu diesem Thema:

Weitere Artikel zum Thema

Filtafry, Zoono
Konsequent ergänzt FiltaFry seine mobilen Nachhaltigkeitsservices um neue Dienstleistungen und Produkte und baut mit „FiltaShield“ seinen Geschäftsbereich „Hygiene, Desinfektion und Covid-19-Schutz“ weiter aus.[...]
ISO_S_Fotografie | Pixabay
Wir verbringen bis zu 90 % unserer Zeit in geschlossenen Räumen, dazu gehören auch Aufenthalte in Hotels, Restaurants und Cafés. Wie wir das Licht, die künstliche Beleuchtung dieser Räume, vor allem in unseren Häusern und[...]
Sebastian Loosen
Nach den GoBD ist jeder Geschäftsvorfall urschriftlich beziehungsweise als Kopie der Urschrift zu belegen – das Stichwort ist die Verfahrensdokumentation. Eine professionelle Verfahrensdokumentation ist ein wesentlicher Schritt zur Unangreifbarkeit der eigenen Buchhaltung. Aber wie genau[...]
kaboompics, pexels
In unserem Hospitality Update informieren wir kompakt über wichtige und interessante Meldungen in der Branche: +++ Bundesfinanzminister: 7 % Mehrwertsteuer soll bleiben +++ Bundesländer planen Verlängerung der Corona-Schutzauflagen +++ Kredit-Analyse: So steht es um die[...]
Dallmayr bietet nicht nur losen Eistee zum Selberkochen, sondern auch die passenden Rezepte.Dallmayr
Was für ein Sommer! Seit Wochen herrschen in weiten Teilen Deutschlands südländische Temperaturen und ein Ende ist nicht in Sicht. Da lohnt die Überlegung, ein selbst gemachtes Erfrischungsgetränk mit auf die Karte zu nehmen. Perfekt[...]
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.