Suche

Arbeitszeiterfassung im Unternehmen – Datenschutz auch hier im Fokus

Die Arbeitszeiterfassung ist sowohl für Arbeitgeber:innen als auch Arbeitnehmer:innen ein wichtiges Tool, um die geleisteten Arbeitsstunden nachzuhalten. Die Methoden der Erfassung sind vielfältig, der neue Trend ist das Ein- und Ausloggen über biometrische Daten wie zum Beispiel den Fingerabdruck. Doch hier schlagen Datenschützer Alarm. Was ist erlaubt und welche Angaben sind grundsätzlich bei der Zeiterfassung erforderlich?

PeopleImages, iStockphotoPeopleImages, iStockphoto

Müssen die Arbeitszeiten der Beschäftigten überhaupt erfasst werden?

Das ArbZG (Arbeitszeitgesetz) in Deutschland verpflichtet nach §16 Absatz 2 grundsätzlich nur zur Erfassung geleisteter Überstunden. Der Europäische Gerichtshof hat hinsichtlich der normalen Arbeitszeiten bereits im Mai 2019 ein Urteil verfasst. Demzufolge hat jede/r Beschäftigte das grundsätzliche Recht, dass die Höchstarbeitszeit sowie Ruhezeiten eingehalten werden. Um dieses Recht durchsetzen zu können, ist dem EuGh zufolge eine Arbeitszeiterfassung vonnöten.

Was muss bei der elektronischen Zeiterfassung beachtet werden?

Eine Zeiterfassung findet bereits in fast allen Unternehmen statt – und zwar fast ausschließlich auf elektronischem Wege, die klassischen Stempelkarten sind weitestgehend aus den Betrieben verschwunden. Doch mit der elektronischen Zeiterfassung steigen auch die Anforderungen an den Datenschutz, der Schutz der personenbezogenen Daten muss gewährleistet sein. Bereits Name und E-Mail-Adresse zählen dazu, doch durch die Verbindung der Informationen von Beschäftigten und den erfassten Zeiten zählt auch die Arbeitszeit als personenbezogenes Datum. Somit gilt es, bereits bei der Wahl des Anbieters und des Systems einige Aspekte zu beachten.

Partner aus dem HORECA Scout

Die Rechtsgrundlage ist nach §26 Absatz 1 BDSG gegeben, da die Datenverarbeitung im Rahmen der Zeiterfassung erforderlich ist. Für den Arbeitgeber besteht zudem ein berechtigtes Interesse daran, die geleisteten Stunden zu vergüten, wodurch Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO anwendbar ist.

Während die Rechtsgrundlage also kein Problem darstellt, ergeben sich bei den weiteren Vorgaben der DSGVO Zwickmühlen, beispielhaft sei hier der Grundsatz der Zweckbindung genannt. Die mit der Arbeitszeiterfassung ermittelten Daten dürfen ausschließlich zur Dokumentation der geleisteten Stunden genutzt werden, nicht aber für eine Leistungskontrolle oder Bewegungsprofilerstellung.

Lesen Sie auch
Finanzen und ControllingRecht und ComplianceRechtsprechung und Urteile
GEMA passt TV-Tarif an: Rückerstattungen für Gastgewerbe möglich

Ist die Zeiterfassung mittels biometrischer Daten datenschutzkonform?

Die Verifizierung über biometrische Daten ist in einigen Bereichen des Alltags bereits vollständig integriert und etabliert, zum Beispiel bei der Entsperrung des Smartphone via Gesichtserkennung oder Daumenabdruck. Praktisch ist es, unfälschbar und eindeutig zuzuordnen – aber ist die Nutzung biometrischer Daten bei der Arbeitszeiterfassung ebenfalls gestattet? Das LAG Berlin-Brandenburg hat hierzu schon ein Urteil veröffentlicht, nach dem es sich beim Fingerabdruck in Bezug auf Artikel 4 Nr. 14 der DSGVO um ein biometrisches Datum handelt, woraus die Verarbeitung als sensible Daten (Art. 9 DSGVO) resultiert. Das LAG hat hinsichtlich des Einsatzes von Fingerabdrücken zur Arbeitszeiterfassung entschieden, dass in diesem Fall die Erforderlichkeit fehlt. Die fälschungssichere Zeiterfassung als Begründung reicht nicht aus. Es ist also vom Einsatz biometrischer Daten bei der Erfassung der Arbeitszeiten abzusehen.

Themen in diesem Artikel
DatenschutzArbeitszeiterfassungDienstplänePersonalplanung

Wie lange dürfen die Daten gespeichert werden?

Nach dem Grundsatz der Speicherbegrenzung muss darauf geachtet werden, dass die Daten nur so lange gespeichert werden, wie es von Gesetzes wegen erforderlich ist. Das Arbeitszeitgesetz schreibt so die Aufbewahrung der Dokumentation von Überstunden für mindestens zwei Jahre vor, steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten können das Vorhalten steuerrechtlich relevanter Arbeitszeiterfassungsdaten für bis zu 10 Jahren erfordern.

Welche Besonderheiten hinsichtlich Datenschutz gibt es bei der digitalen Zeiterfassung?

Das elektronische System zur Arbeitszeiterfassung hat sich in den Betrieben oft schon seit langer Zeit erfolgreich etabliert, trotzdem gibt es noch einige offene Fragen zu klären.

Lesen Sie auch
Künstliche Intelligenz, KI und AutomationSoftware und SystemeMarketing
Social GEO: Schon wieder nur ein neues Buzzword oder doch entscheidend für eine gute KI-Sichtbarkeit von Hotels?

Wer darf denn Einsicht in die erfassten Daten nehmen?

Wichtig ist vor Allem, dass die Einsichtnahme auf das notwendige Maß beschränkt wird und nur von nach § 26 Absatz 1 BDSG berechtigten Personen durchgeführt wird. Dazu gehört zum Beispiel nach der Landesbeauftragten für Datenschutz und Akteneinsicht Brandenburg auch der Betriebsrat, der nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG verpflichtet ist, die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes zu überprüfen.
Achtung: Der Betriebsrat darf unter Berücksichtigung der Datensparsamkeit zunächst nur anonymisierte oder pseudonymisierte Daten einsehen. Bei berechtigtem Interesse sind in Einzelfällen dann die Klardaten einzusehen.

Darf der Arbeitgeber anhand der Zeiterfassung Mitarbeiter:innen kontrollieren?

Eine permanente Kontrolle der Beschäftigten mit Hilfe der Zeiterfassung ist ausdrücklich untersagt. Zu diesem Schluss kam bereits 2008 das Bundesarbeitsgericht. Erlaubt ist nach Einschätzung des Datenschutzbeauftragten von Rheinland-Pfalz eine Kenntnis in erforderlichem Umfang – somit sollte unter Beachtung der Datenminimierung eine Monatsübersicht oder eine stichprobenartige Kontrolle bei Auffälligkeiten und Unregelmäßigkeiten möglich sein. Um Einblick in detaillierte Daten zu erhalten, sollte eine entsprechende Anmerkung in der Dienstvereinbarung hinterlegt sein.

Dürfen Dienst- oder Schichtpläne ausgehangen werden?

Ob ein Aushängen der aktuellen Dienstpläne überhaupt notwendig ist, hängt stark vom Betrieb und den internen Abläufen ab. Wenn zur Organisation von Vertretungen oder Schichtwechseln der öffentliche Aushang erforderlich ist, kann dieses Vorgehen auf § 26 BDSG gestützt werden. Auch hier ist der Grundsatz zur Datenminimierung zu beachten, es sollten nur die notwendigsten Daten offen ersichtlich sein.

Wie werden Mitarbeiter im Homeoffice integriert?

Nicht zuletzt durch die Corona Pandemie hat das Homeoffice eine vollkommen neue Bedeutung gewonnen und ist in vielen Betrieben für Angestellte ein fester Bestandteil des Arbeitsalltags geworden. Durch die Möglichkeiten der digitalen Arbeitszeiterfassung über Software oder App ist das An- und Abmelden jederzeit und von überall kein Problem mehr. Durch die oben genannten Vorschriften zur Einsicht in die Daten besteht für Arbeitnehmer:innen kein Grund zur Besorgnis hinsichtlich einer Dauerüberwachung.

Sie haben Fragen zum Datenschutz in Ihrem Betrieb? Wir helfen Ihnen gerne!

Canva
Finanzen und Controlling

GEMA passt TV-Tarif an: Rückerstattungen für Gastgewerbe möglich

Die GEMA hat den Tarif für die öffentliche Wiedergabe von Fernsehsendungen (FS-Tarif) zum 1. Januar 2025 angepasst. Grundlage ist ein Urteil des Oberlandesgerichts München. Die Änderung betrifft unmittelbar die Einstufung von Fernsehgeräten nach Bildschirmgröße und die Art der Berechnung der Vergütung. Für viele Betriebe kann dies zu geringeren laufenden Kosten und zu Rückerstattungen führen.

Online Birds
Künstliche Intelligenz, KI und Automation

Social GEO: Schon wieder nur ein neues Buzzword oder doch entscheidend für eine gute KI-Sichtbarkeit von Hotels?

Die Sichtbarkeit von Hotels verlagert sich zunehmend in KI-gestützte Such- und Empfehlungssysteme. Social GEO – die strategische Optimierung von Social-Media-Inhalten für KI-basierte Entscheidungsprozesse – wird dabei zum entscheidenden Faktor. Philipp Ingenillem, Branchenexperte und Gesellschafter von Online Birds, über die Bedeutung von Social GEO und eine kostenfreie Online-Session im Februar.

DEHOGA Bundesverband
Branche und Trends

DEHOGA launcht digitale Wissensplattform für Mitgliedsbetriebe

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) stellt seinen Mitgliedern ab sofort eine KI-gestützte Mobile App zur Verfügung. Die Anwendung konsolidiert erstmals das gesamte Verbandswissen in einem digitalen Werkzeug – von rechtlichen Grundlagen über betriebliche Checklisten bis zu regionalen Brancheninformationen. Statt mühsamer Recherche erhalten Gastronomen und Hoteliers durch Künstliche Intelligenz sofort aufbereitete Antworten aus verifizierten Quellen.

WWS Wirtz, Walter, Schmitz GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Finanzen und Controlling

Unternehmensverkauf im Gastgewerbe: Übergang in den Ruhestand als strategische und finanzielle Herausforderung

Der Verkauf eines Hotels oder gastronomischen Betriebs aus Altersgründen ist eine komplexe, strategisch anspruchsvolle Transaktion, die fundierte Vorbereitung, wirtschaftliches Augenmaß und Verhandlungsgeschick erfordert. Eine realistische Bewertung, eine frühzeitig durchgeführte Verkäufer-Due-Diligence sowie ein klar strukturiertes Verhandlungskonzept sind zentrale Erfolgsfaktoren auf dem Weg zu einem fairen und tragfähigen Kaufpreis.

Thomas Wagner, Messe Stuttgart
Branche und Trends

INTERGASTRA 2026: Wie das Young Talents Camp der Branche neuen Schwung gibt

Der Fachkräftemangel trifft das Gastgewerbe härter als viele andere Branchen. Die INTERGASTRA 2026 setzt mit dem Young Talents Camp ein deutliches Zeichen: In Halle 7 entsteht ein Erlebnisraum, der jungen Menschen zeigt, welche Perspektiven Hotellerie und Gastronomie bieten – fernab von Hochglanzbroschüren, dafür mit echten Einblicken von Praktikern.

BRITA
Events und Messen

BRITA auf der INTERGASTRA 2026: Wie intelligente Wasserfiltration Betriebsabläufe vereinfacht

Der Wasserfilterspezialist BRITA nutzt die INTERGASTRA 2026 in Stuttgart für die Präsentation mehrerer Neuheiten aus dem Profi-Segment. Im Mittelpunkt stehen digitale Überwachungssysteme, die den Filterwechsel automatisieren, sowie spezialisierte Lösungen für Spülmaschinen und Dampfgargeräte. Messebesucher können sich von Live-Demonstrationen überzeugen und frisch zubereitete Kostproben genießen.

Weitere Artikel zum Thema

applord GmbH
Künstliche Intelligenz verändert den Gastronomiealltag rasant – doch zwischen Effizienzgewinn und Rechtssicherheit liegt ein schmaler Grat. Während automatisierte Prozesse Arbeitsabläufe beschleunigen, verschärfen EU-Verordnungen die Anforderungen an Transparenz und Kontrolle. Wer KI rechtskonform einsetzen will, muss[...]
applord GmbH
mip Consult GmbH
E-Mail-Marketing lebt von Reichweite – doch ohne rechtskonforme Einwilligungen wird jede Kampagne zum Risiko. Moderne Consent-Management-Plattformen sind längst mehr als digitale Pflichtübung: Sie verknüpfen Marketing, Kundenservice und Compliance zu einem durchgängigen System, das Vertrauen schafft[...]
mip Consult GmbH
Markus Spiske, Unsplash
Pauschale Benefits verpuffen wirkungslos, weil sie die individuellen Bedürfnisse der Mitarbeiter ignorieren. Lebensphasenorientierte Personalführung betrachtet stattdessen die aktuelle Lebenssituation: Berufseinsteiger brauchen Sinnstiftung und schnelles Feedback, Mitarbeiter in der Familienphase verlässliche Planbarkeit, erfahrene Kräfte körperliche Entlastung[...]
Markus Spiske, Unsplash
mip Consultant GmbH
Microsoft will in Teams künftig automatisch erkennen, wer im Büro ist – praktisch für hybride Teams, heikel für den Datenschutz. Warum die geplante Funktion mehr Fragen aufwirft als sie beantwortet und wie Unternehmen mit diesem[...]
mip Consultant GmbH
Telkotec
Die digitale Transformation stellt Restaurants vor immer komplexere Herausforderungen – von Echtzeitservice und kontaktlosen Zahlungssystemen bis zu KI-gestützter Betriebssteuerung. Nur mit einer verlässlichen Telekommunikations- und Netzwerkinfrastruktur lassen sich diese Anforderungen im Praxisalltag meistern, neue digitale[...]
Telkotec
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.