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Aufgepasst beim Impfpass-Check

Ganz gleich, ob gerade 2G, 3G oder 2G+ beim Restaurantbesuch gilt – die Pflicht der Nachweiskontrolle liegt beim Gastronom. Für eine schnelle Überprüfung ohne Rechnerei bezüglich der Datumsangaben sorgen Apps, die die Gültigkeit der Zertifikate erkennen. Doch wo liegen die Schwachstellen und was müssen Gastronomen unbedingt beachten, um nicht versehentlich Impfnachweise zu kopieren?
VioletaStoimenova, iStockphoto

Was muss kontrolliert werden?

Auch wenn die Bundesländer mittlerweile bezüglich der 2G, 3G, 2G+ Vorgaben unterschiedliche Regeln haben, so bleibt für alle Gastronomen die Kontrolle der erforderlichen Nachweise. Grundsätzlich müssen von allen Gästen die Impf- und Genesenen-Nachweise vorgelegt werden.
Wer nicht den gelben Impfpass als Dauerbegleiter dabei haben will, kann auf die digitale Variante setzen. Sowohl in der CovPass App wie auch in der Corona Warn App werden die Impfnachweise als QR-Codes angezeigt, zusätzlich steht dabei, ob die Impfung vollständig sind. Gastronomen sollten sich parallel ein Ausweisdokument zeigen lassen, um Betrug zu verhindern, in den Verordnungen mancher Bundesländer ist dies mittlerweile verpflichtend.

Welche App kann für die Kontrolle der Zertifikate genutzt werden?

Die Kontrollen lassen sich beschleunigen, wenn auf die Prüfung mit der CovPassCheck App gesetzt wird. Mit dieser App können über den Scan des vorgelegten QR-Codes sowohl die Zertifikate aus der CovPass App wie auch aus der Corona Warn App überprüft werden. Auch das Lesen der von Apotheken und Ärzten ausgestellten QR-Codes auf Papier können zu Prüfzwecken genutzt werden.
Achtung: Es muss darauf geachtet werden, dass die Zertifikate auf keinen Fall mit der Corona Warn App gescannt werden! Es darf ausschließlich die CovPassCheck App genutzt werden, da sonst die Zertifikate nicht ausgelesen, sondern kopiert und gespeichert werden!
Nach Angaben des Westdeutschen Rundfunks (WDR) hat ein Kölner Barbesitzer durch die Nutzung der Corona Warn App zur Kontrolle der Gäste versehentlich knapp 200 Impfzertifikate auf sein Smartphone kopiert. Die Kritik an der App weist T-Systems zurück: Die Möglichkeit, Zertifikate mehrerer Personen auf einem Smartphone zu verwalten, sei für Familien oder Paare mit nur einem Smartphone wichtig. Zur Vermeidung von Betrügereien sollte immer ein Ausweisdokument verlangt werden.

Kein Netz, was nun?

Die CovPassCheck App arbeitet auch im Offline Modus und kann so auch bei geringem Netzempfang eingesetzt werden.

Welche Daten werden mit dem CovPassCheck vom Gastronom abgerufen, was sagt der Datenschutz?

Während bei der Vorlage des gelben Impfpasses zahlreiche Gesundheitsdaten offenbart werden, ist der digitale Impfnachweis bei der Kontrolle wesentlich datensparsamer. Kontrolliert der Gastronom mit der CovPassCheck App, wird ihm lediglich Name und Geburtsdatum des Gastes angezeigt und – besonders wichtig – ob das Zertifikat gültig ist. Es werden keine Daten auf dem Endgerät des Gastronomen gespeichert. Der Abgleich mit einem Ausweisdokument verhindert den Einsatz kopierter oder erfundener Impfzertifikate.

Was tun, wenn der Gast sich weigert oder keinen Nachweis dabei hat?

Dann gilt es, ein wenig psychologische Geschick zu zeigen. Eingelassen werden darf der Gast bei den aktuellen Regelungen nicht, doch damit es nicht zu Streitereien an der Tür oder im Betrieb kommt, sollte das Personal mit solchen Situationen rechnen und darauf vorbereitet sein.
Es wird empfohlen, die Gäste auf Social Media oder der Webseite auf die notwendigen Kontrollen hinzuweisen. Da theoretisch jeder verantwortungsbewusste Bürger die Ausbreitung des Corona-Virus und seiner Varianten eindämmen, bzw. ausbremsen will, sollte auf beiden Seiten mit dem nötigen Verständnis für die Kontrollen zu rechnen sein.

Welche Regeln gelten in den einzelnen Bundesländern?

Der DEHOGA Bundesverband informiert weiterhin tagesaktuell über die in den Bundesländern geltenden Regelungen. Neben den 2G, 3G und 2G+ Vorgaben finden Gastronomen auch alles Informationen zu Ausnahmen von der Testpflicht und Sperrzeiten der Gastronomiebetriebe (wenn vorgeschrieben).

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