Suche

Mit drei einfachen Schritten ist eine DSGVO konforme, digitale Gäste-Erfassung möglich

Die Betriebe des Gastgewerbes haben hoffentlich bald wieder für ihre Gäste geöffnet. Doch alle Betreiber – auch anderer Branchen – sehen sich erneut mit zahlreichen neuen Auflagen und Vorschriften konfrontiert. Unter anderem müssen weiterhin Gästedaten erfasst werden, um im Fall einer auftretenden Covid-19 Infektion eine Gäste-Historie dem Gesundheitsamt zur Verfügung stellen und so die Kontaktnachverfolgung gewährleisten zu können.
Marek Levák, Unsplash; Ridofranz, iStockphoto; Hygiene-Ranger
Anzeige

Die Gäste-Erfassung reibungslos in den Arbeitsprozess zu integrieren ist jetzt eine der dringlichsten Aufgaben. Der Gast soll sich bei seiner Erfassung (Check-in) nicht belästigt fühlen, doch die Kundendaten-Nachverfolgung ist eine der wichtigsten Regelungen zur konstanten Eindämmung des Coronavirus. GastgeberInnen – egal ob Gastronom, Hotelier, Bäcker oder Betreiber eines Friseursalons oder Nagelstudios – benötigen eine einfache Lösung, die alle Mitarbeiter mit minimaler Einarbeitungszeit zur Kontaktnachverfolgung einsetzen können.

Im besten Fall besteht der Zusatzaufwand für die Kontaktnachverfolgung im laufenden Betriebsprozess aus nur drei Schritten:

  1. Bereitstellung eines QR-Code mit Kurzanleitung am Eingang und auf den Tischen.
  2. Den Gast beim Besuch einmalig auf die Notwendigkeit des Check-in aufmerksam machen und auf die Tischkarte verweisen.
  3. Check-out Button klicken, wenn der Gast bezahlt hat.

Idealerweise bekommt der Betreiber sogar ein paar zusätzliche Kennzahlen, wie Tischbelegungen und Auslastung, in einem Online-Dashboard angezeigt, auch wenn er gerade nicht vor Ort ist. Personenbezogene Daten stehen dazu nicht zur Verfügung und werden auch nicht beim Gastgeber gespeichert, sondern nur mit einem Datensatz verknüpft, der im Fall einer nachgewiesenen Corona-Infektion für das Gesundheitsamt angefordert werden kann.

Vorteile eines einheitlichen Anmeldeprozesses für Gastgeber

Um einen Check-in Prozess für den Gast so einfach wie möglich zu machen, muss der Gast sich mit dem Vorgang identifizieren, diesem vertrauen und ihn als selbstverständlich wahrnehmen. Hierzu bedarf es eines standardisierten Ablaufs, in den möglichst viele Gastgeber integriert sind. Spätestens beim dritten Besuch eines mitwirkenden Gastgebers wird der Gast die Anmeldung nicht mehr als störend empfinden und das Handling verinnerlicht haben.

Einen digitalen Standard-Prozess einführen – ist das möglich?

Standards einzuführen ist aufwändig und langwierig. Zu Corona-Zeiten ist es aber notwendig und auch realistisch, indem über den Tellerrand geschaut und mit allen betroffenen Branchen zusammengearbeitet wird:

  • Gastronomie (Innen- und Außengastronomie)
  • Beherbergungsbetriebe
  • Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Campingplätze
  • Friseurhandwerk in Friseursalons (entsprechend bei mobilen Friseurdienstleistungen)
  • Podologische Behandlungen, podologische Fußpflege und Fußpflege
  • Kosmetikbetriebe, Nagelstudios, Maniküre
  • Massage/Massagestudios
  • Fitnessstudios
  • Freibäder
  • Physiotherapie-Studios
  • Tattoo-Studios

Wer kann den Standard beeinflussen?

Die Corona-Krise setzt alle aus den o.g. Branchen unter Druck, daher müssen Gastgeber den Impuls geben und die Gäste sofort mit ins Boot holen. Ein digitales Erfassungssystem, das zum Standard wird, muss einfach und klar funktionieren! Und der Vorteil des Hygiene-Rangers „Einmal registrieren und in branchenübrgreifenden, teilnehmenden Betrieben nur über QR-Code Scan einchecken“ ist bislang unschlagbar. Die Kontaktnachverfolgung muss ein fester Bestandteil des Alltags werden, der nicht mit Skepsis gegenüber der Datenverarbeitung, sondern mit der Gewissheit zum Schutz der Mitmenschen verknüpft ist.

Durch wen kann ein Standard unkonventionell verbreitet werden?

  • Bürgermeister (Entscheidungsträger)
  • Gastgeber (mit digitaler Affinität)
  • Außendienst von Lieferanten und Herstellern (helfen bei der Ersteinrichtung vor Ort, unterstützen im Rahmen des Service-Gedankens)
  • Digitale Paten (Gäste mit digitaler Affinität)
  • Influencer (Social Media)
  • Redakteure
  • Berater etc.
  • Öffentlichkeitsarbeit des Gesundheitsamt

Gibt es schon eine Lösung und wie sieht diese aus?

Verschiedene Magazine haben sich in den letzten Tagen mit einer Auflistung und dem Vergleich von verschiedenen Lösungen befasst. Daher beschränken wir uns hier auf die umfassenste digitale Lösung zur Gäste-Erfassung – hygiene-ranger.de. Sie ist die Einzige, die mit allen o.g. Anforderungen punkten kann. Nach Rücksprache mit diversen Gastronomen ist das System zuverlässig im Einsatz.

Der Hygiene-Ranger bietet:

  • Unternehmensprofil mit QR-Code, Speisekarte, Preisliste
  • Digitales Gästeformular zur Gäste-Erfassung
  • DSGVO konforme Datensichtbarkeit
  • Datensicherheit
  • Check-in
  • Check-out
  • Automatisiertes Löschkonzept der Gäste-Historie
  • Dashboard für Unternehmen
  • Übermittlung der Daten an das Gesundheitsamt im Fall eines positiv getesteten Gastes

Vorteile des Hygiene-Rangers für den Unternehmer

Wer sich auf hygiene-ranger.de registriert, kann nach der Aktivierung seines Kontos den eigenen Betrieb als Unternehmen anlegen – inklusive zahlreicher Informationen zu Öffnungszeiten, Profil und der Möglichkeit, Fotos und Speisekarte oder Preisliste hochzuladen. Sogar eine Multimandantenfunktion mit einem Dashboard für mehrere Betriebe wird angeboten.

Der auf der Profilseite bereitgestellte, individualisierte QR-Code kann ausgehängt oder auf Tischen ausgelegt und vom Gast bei seinem Besuch einfach mit dem Smartphone eingescannt werden (siehe Foto). Der Check-in Button überträgt anonymisierte Gästedaten inklusive Zeitstempel, Tischnummer, Begleitpersonen und Anzahl der Begleitpersonen in die Gäste-Historie.

Im Hygiene-Manager – einem individuellen Dashboard – erfolgt die Check-in Kontrolle für die relevanten Informationen auf einen Blick. Über einen Check-out Bouton im Dashboard werden Gäste ausgecheckt.

Das komplette Datenhandling erfolgt DSGVO-konform über deutsche Server. Die Gästedaten werden bei der Registrierung einmalig auf Servern in Deutschland gespeichert. Die anonymisierten Daten werden entsprechend rechtlicher Vorgaben der Ministerien aufbewahrt und nach Ende der Frist automatisch gelöscht. Datensätze werden nur auf Anordnung des Gesundheitsamtes oder anderer behördlicher Einrichtungen beim Hygiene-Ranger herausgegeben. Die Behörde erhält einen sicheren Link für den Daten-Download.

Vorteile des Hygiene-Rangers für den Gast

Die einmalige Registrierung auf hygiene-ranger.de ermöglicht es dem Gast bei dem Besuch eines Restaurtants oder Betriebes anderer Branchen den sofortigen Check-in über den individuellen QR-Code des teilnehmenden Unternehmens mit seinem Smartphone.

Nach dem Check-in erfolgt eine automatische Weiterleitung zur digitalen Speisekarte oder einer Preisliste, sofern es vom Unternehmen gewünscht und eingestellt ist.

Kosten

Der Einsatz des Hygiene-Rangers ist im ersten Monat kostenlos. Ab dem 2. Monat werden 15 Euro pro Monat (zzgl. MwSt.) berechnet. Die Nutzung für den Gast ist kostenlos.

Fazit

Der „Hygiene-Ranger“ bietet Gastgebern die Möglichkeit des unkomplizierten Handlings der Gäste-Erfassung. Die kostenlose Registrierung erfolgt in wenigen Minuten und lässt die sofortige Integration in den Arbeitsprozess zu. Erforderliche Anpassungen aufgrund sich ändernder gesetzlicher Anforderungen werden übergreifend umgesetzt und sind zeitnah verfügbar.

Der Hygiene-Ranger hat das größte Potenzial, einen allgemeingültigen Standard zu setzen.

Zur Webseite hygiene-ranger.de

Weitere Artikel zum Thema

Beschleunigte Prozesse - mehr Zeit für die Gäste: Dafür sorgt das digitale Kassensystem MagentaBusiness POS.Telekom Deutschland
Abrechnen, Personal koordinieren und Reservierungen checken mit nur einem digitalen Kassensystem: Das ermöglicht MagentaBusiness POS. Gastronomen behalten so ihr gesamtes Business im Blick – mit dem neuen mobilen Endgerät enforeDonner sogar im kompakten Smartphone-Format.[...]
ECOVIS Daehnert Buescher + Kollegen
Eine Frage beschäftigt Gastronomen und Hotelier genauso wie die gewerblichen Mieter:innen seit Beginn der Corona-Pandemie: Muss ich die volle Miete bzw. Pacht auch dann zahlen, wenn ich mein Betrieb wegen Corona schließen muss oder ist[...]
Jomkwan | iStockphoto
Seit bekannt wurde, dass mobile Luftreiniger in schlecht belüfteten Innenräumen die Viruskonzentration senken und damit auch das Infektionsrisiko mit SARS-CoV-2 deutlich mindern können, stehen sie sowohl bei Verbrauchern als auch bei Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen[...]
zoff-photo, iStockphoto
Nach der Veröffentlichung der jährlichen Studie der Reiseprognosen und auf Grundlage von beinahe 25 Jahren Branchenerfahrung zeigt Booking.com, eine der größten Reiseplattformen und ein führender Online-Anbieter, umsetzbare Maßnahmen für die Reisebranche auf, um bessere Gästeerlebnisse[...]
ollo | iStockphoto
Unternehmen können beim Beitrags­service (“GEZ”) eine Erstattung der Rundfunkgebühren bei Betriebsschließung beantragen. Was bei der Antragsstellung zu beachten ist, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen und zahlreiche weitere Antworten finden Sie hier.[...]
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.