- Digitale Gästedaten-Erfassung
- Bußgeld bei falschen Gäste-Daten: Was Gastronomen jetzt wissen müssen
- Digitale Lösungen in der Gastronomie: Eigene Hemmschwelle überwinden und Gäste überzeugen
- #restartgastro – dank digitaler Gästedaten-Erfassung gemeinsam wieder Geselligkeit leben
- Mit drei einfachen Schritten ist eine DSGVO konforme, digitale Gäste-Erfassung möglich
- Gästedaten-Erfassung: Erste Datenschutzüberprüfungen finden statt
- Gästedaten-Erfassung – warum der Einsatz eines digitalen Systems für die Gastronomie von Vorteil ist
- Hygiene-Ranger Kontaktdatenerfassung für Sportvereine
- Tipps zum Restart
- Digitale Speisekarten
Bis ein Impfstoff gefunden ist, sind es digitale Lösungen, die berührungslos und nachhaltig eingesetzt werden sollten. Dazu müssen Daten erfasst, aber auch automatisch wieder gelöscht werden, so wie es der Datenschutz vorschreibt. Jeder muss eigenständig entscheiden können, ob er sich bei einem Restaurantbesuch einmalig registriert oder jedes Mal aufs Neue die notwendigen Daten eingibt.
Vorteile digitaler Gästedaten-Erfassung
Die Vermeidung einer Lösung aus Papier und Stift ist aus hygienischen Gesichtspunkten so offensichtlich wie das Einhalten der Abstandsregel. Keine Stifte, die desinfiziert werden müssen und permanent geklaut werden, keine offen ausliegenden sensiblen Daten. Berührungslos digital, nicht als App, sondern als Webseite von überall erreichbar und in ein paar Stunden einsatzbereit, das ist Fortschritt.
Eine von vielen oder DIE Lösung? Der Hygiene-Ranger.
Für den Gastgeber / Gastronom bleiben einige für die Gesundheitsbehörden notwendigen Kontaktdaten unsichtbar. Die Dokumentation des Gäste Check-in wird beim Hygiene-Ranger auf einem Online-Dashboard abgebildet und besteht aus:
Anzahl Check-in Heute inkl. Listenansicht über
- Name des Besucher (pro Haushalt)
- Anzahl Begleitung (pro Haushalt)
- Stadt
Anzahl Check-in Gestern inkl. Listenansicht über
- Name des Besucher (pro Haushalt)
- Anzahl Begleitung (pro Haushalt)
- Stadt
Anzahl Check-in gesamt für 4 Wochen
- keine weiteren Angaben
Hygiene Ranger – Kontaktnachverfolgung mit vorbildlichem Datenschutz
Die Kundendaten werden DSGVO-konform gespeichert, dies bedeutet konkret:
- Kundendaten liegen nicht beim Gastgeber
- Daten werden auf deutschen Servern gespeichert
- Sie sind bedingt einsehbar für den Gastgeber und
- werden nur auf behördliches Verlangen im Fall eines positiv getesteten Gastes herausgegeben
- Gastgeber hat in diesem Fall keine Arbeit mit der Herausgabe der Daten
- Gesundheitsamt beantragt die Herausgabe der Daten über ein Formular beim Hygiene-Ranger und erhält dann einen Download-Link
Gemeinsam mit dem Gast zu mehr Gemeinsamkeit
Wir als Gastgewerbe-Magazin vertreten die Ansicht, dass mit der Hilfe eines branchenübergreifenden, einheitlichen Systems zur digitalen Gästedaten-Erfassung nicht nur die Möglichkeit der frühzeitigen Erkennung von Corona-Infektionsketten möglich ist, sondern viele weitere Chancen für die derzeit angeschlagenen Betriebe in der Gastronomie und anderen Branchen bestehen. Ziel muss es sein, dass Gastronomen und Unternehmer gemeinsam mit dem Gast auf ein einheitliches System setzen. Je mehr Betriebe sich dieser Form der Kontaktnachverfolgung anschließen, desto komfortabler für den Gast. Und ist die erste Hemmschwelle überwunden und der Besucher über das datenschutzkonforme Handling der Daten sowie die simple Anwendung informiert, wird er Kugelschreiber und Liste gerne vergessen.
Als Vorreiter und positives Beispiel kann hier die Stadt Barntrup genannt werden, wo sich Bürgermeister Jürgen Schell persönlich für den Einsatz des Hygiene-Rangers in seiner Stadt und dem Kreis Lippe einsetzt. So können sich Besucher des Freibades in Barntrup nun über den Hygiene-Ranger einchecken, wo möglich sollen sich die Unternehmer der Stadt anschließen. Der Vorteil für den Bürger: Einmalige Registrierung für vielfachen Nutzen. Egal, ob Schwimmbad, Lokal oder Konferenzraum – QR-Code scannen und die Aufmerksamkeit den wichtigen Dingen zuwenden.
Geringer Preis, großer Mehrwert
Um den Hygiene-Ranger für alle zugänglich zu machen, ist der Service für alle Gäste dauerhaft kostenlos. Auch die Unternehmer können erst einmal einen Monat kostenlos testen, wie sich die digitale Kontaktnachverfolgung in ihren Alltag integrieren lässt. Ab dem zweiten Monat wird dann eine Gebühr von 15 Euro pro Monat (zzgl. MwSt.) fällig.
Hygiene-Ranger im Video kennenlernen
Um Fragen zu beantworten und die unkomplizierte Anwendung des Hygiene-Rangers zu kommunizieren, gibt es sowohl für Gäste als auch für Gastgeber ein Erklärvideo.
Für Unternehmen
FAQs zur Gäste-Datenerfassung
Welche Daten müssen von den Gastronomen erfasst werden?
Der Name und die Anschrift oder eine E-Mail-Adresse sowie eine Telefonnummer sollten von einer Person jedes Hausstandes erfasst werden. Außerdem ist der Zeitraum des Besuches festzuhalten.
Wie lange müssen die Daten vom Gastronomiebetrieb aufbewahrt werden?
Hier können Unterschiede bei den Bestimmungen der Bundesländer auftreten. Im Durchschnitt liegt der Aufbewahrungszeitraum zwischen drei und sechs Wochen. Werden die Daten auf handschriftlichen Listen erfasst, müssen diese mit einem Schredder vernichtet werden, der Gang zum Papiermülleimer reicht nicht aus. Werden die Daten digital erfasst, löscht im Idealfall eine Routine die Daten nach Ablauf der eingestellten Frist.
Wer darf die Daten abfordern?
Die Daten dürfen ausschließlich nach Anforderung an das zuständige Gesundheitsamt herausgegeben werden und zur Nachverfolgung und Unterbrechung von Infektionsketten benutzt werden.
Für welche Zwecke kann der Gastronom die Daten noch verwenden?
Die erfassten Daten dürfen auf keinen Fall für einen anderen Zweck genutzt werden. Sie sind nur für die Übermittlung an das Gesundheitsamt im Fall einer aufgetretenen Corona-Infektion aufzubewahren. Sonst handelt es sich um ein Vergehen des Gastronoms gegen den Datenschutz nach der DSGVO. Integriert der Gastgeber innerhalb des Hygiene-Ranger eine Newsletter-Anmeldung, so ist diese datenschutzkonform über einen Double-opt-in zu verifizieren.
Wie müssen die Daten erhoben werden?
Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Vorgehensweise, doch muss – ob digital oder handschriftlich – der Datenschutz eingehalten werden. Unzulässig sind somit handschriftliche Dokumente, die im Betrieb ausliegen und von jedem Gast einzusehen sind. Möglich wäre die Erfassung auf einem Blatt pro Gast – unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit ist dies allerdings eine Katastrophe, ganz abgesehen vom Zeitaufwand bei Erfassung, Handling und Vernichtung zum gegebenen Zeitpunkt. Hier überwiegen ohne Zweifel die Vorteile der digitalen Kontaktnachverfolgung.