Suche

Besteuerung von Hotel-Nebenleistungen: Dieses Urteil könnte Sprengkraft haben

Es ist einer der aktuellen Streitpunkte bei Steuerprüfungen in Hotels: Welcher Umsatzsteuersatz gilt für Nebenleistungen, wie Frühstück, Sauna oder Parkplatz. 19 Prozent, sagen die Steuerprüfer, die Nebenleistung habe der Hauptleistung zu folgen, sagen Unternehmer, Verbände und einige Steuerexperten. Jetzt kommt Bewegung in die Sache, denn der EuGH hat mit einer Entscheidung eine für die Branche möglicherweise relevante Entscheidung getroffen.
EuGH hat mit einer Entscheidung eine für die Branche möglicherweise relevante Entscheidung in Bezug auf die Umsatzsteuer getroffen.mohamed_hassan | Pixabay

Demnach könnten für Nebenleistungen im Hotel künftig generell sieben Prozent Umsatzsteuer anfallen. Denn der EuGH hat in seinem Urteil festgestellt, dass eine einheitliche Leistung, die aus zwei separaten Bestandteilen (Haupt- und Nebenleistung mit unterschiedlichen Steuersätzen) besteht, dem Umsatzsteuersatz unterliegt, der für die Hauptleistung gilt. Das alleine reicht aber noch nicht. Die Richter haben aber zudem bekräftigt, dass dieser Grundsatz auch dann gelte, wenn der Preis jedes Bestandteils des Gesamtpreises bestimmt werden kann. Eine Aufteilung in unterschiedliche Steuersätze sei daher nicht gerechtfertigt.

Steuerexperten sehen in dem Urteil einen ersten Schritt zu einer einheitlichen Besteuerung aller Hotelleistungen, warnen allerdings davor, jetzt vorschnell die aktuelle Regelung zu verändern. Um den Sachverhalt für die deutsche Hotellerie zu klären, hat der DEHOGA Bundesverband ein wissenschaftliches Rechtsgutachten in Auftrag gegeben und will ein Musterverfahren bis hin zum EuGH führen, denn beim aktuellen Urteil ging es nicht um ein Verfahren in Deutschland, und Gegenstand waren nicht Hotelleistungen.

Oberstes Ziel des DEHOGA ist es, den reduzierten Umsatzsteuersatz für Übernachtungsleistungen zu erhalten. Allerdings sieht es der DEHOGA als seine Aufgabe, die durch die EuGH Entscheidung aufgeworfenen Fragen durch die Begleitung eines entsprechenden Gerichtsverfahrens bis zum EuGH klären zu lassen und für die Hotels in Deutschland Rechtssicherheit zu schaffen.

Bleiben Sie auf dem Laufenden und melden Sie sich hier für unseren Gastgewerbe-Magazin Newsletter an!

Weitere Artikel zum Thema

DEHOGA Bundesverband; Fatih, Unsplash
Der DEHOGA Bundesverband setzt sich energisch für den Erhalt der reduzierten Mehrwertsteuer auf Speisen ein und ruft Gastronomen, Hoteliers und Branchenakteure dazu auf, ihre Stimmen zu erheben. Unter dem Motto „Keine Steuererhöhung: 7% Mehrwertsteuer auf[...]
Markus Spiske, UnsplashMarkus Spiske, Unsplash
Die deutsche Bundesregierung hat ein Corona-Soforthilfeprogramm im Ausmaß von 50 Milliarden Euro geschnürt. Zu dieser finanziellen Unterstützung haben auch Kleinbetriebe in der Gastronomie Zugang. Das Ziel dieses Soforthilfeprogramms besteht darin, die wirtschaftliche Existenz der Betroffenen[...]
Ab 25. Mai gültig: Die neue DSGVOMiriam Grothe
Aus der Datenschutz-Grundverordnung ergeben sich Grundsätze, die bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten beachtet werden müssen.[...]
Neue EU-Richtlinie zur Trinkwasserverordnungkaticaj | Pixabay
Europa ist bei der Trinkwasserqualität schon sehr weit, will mit einer neuen Trinkwasser-Richtlinie aber noch einen Schritt weiterkommen. Ganz nebenbei soll europaweit geregelt werden, dass Trinkwasser in der Gastronomie kostenlos angeboten werden muss.[...]
ECOVIS Daehnert Buescher + Kollegen
Eine Frage beschäftigt Gastronomen und Hotelier genauso wie die gewerblichen Mieter:innen seit Beginn der Corona-Pandemie: Muss ich die volle Miete bzw. Pacht auch dann zahlen, wenn ich mein Betrieb wegen Corona schließen muss oder ist[...]
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.