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BGN: Maßnahmenplan zur Trinkwasserhygiene in Corona-Zeiten

Normalerweise sichert der regelmäßige Verbrauch die Hygiene des Trinkwassers. Wenn aber, wie jetzt während der Covid-19-Pandemie, die TrinkwasserInstallationen vorübergehend nicht genutzt werden, also Wasserhähne geschlossen und Duschen und Toiletten unbenutzt bleiben, müssen Betreiber sich etwas einfallen lassen, wenn’s wieder los geht. Denn Trinkwasser ist nicht steril und kann verkeimen, wenn es zu lange in der Leitung steht.
Myriam ZillesMyriam Zilles
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Normalerweise sichert der regelmäßige Verbrauch die Hygiene des Trinkwassers. Wenn aber, wie jetzt während der Covid-19-Pandemie, die Trinkwasserinstallationen vorübergehend nicht genutzt werden, also Wasserhähne geschlossen und Duschen und Toiletten unbenutzt bleiben, müssen Betreiber sich etwas einfallen lassen, wenn’s wieder los geht. Denn Trinkwasser ist nicht steril und kann verkeimen, wenn es zu lange in der Leitung steht.

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hat dazu einen Maßnahmenkatalog erstellt:

Wenn das Wasser zum Beispiel für eine Übergangszeit nicht ganz abgestellt wird, hilft ein Spülplan. Der sieht vor, dass Entnahmestellen geöffnet werden – am besten alle drei Tage, mindestens aber einmal pro Woche. Das Wasser muss dann so lange laufen, bis das abgestandene Wasser vollständig ‘raus ist. Bei Kaltwasserleitungen bedeutet das, es muss richtig kaltes Wasser fließen, bei Warmwasserleitungen wirklich heißes. Das lässt sich leicht prüfen – einfach die Finger darunter halten. Das gilt auch, wenn eine Trinkwasseranlage kurzzeitig stillgelegt wurde und das Wasser jetzt wieder laufen soll: Alle Wasserhähne öffnen und das Wasser so lange abfließen lassen, bis sich die Temperatur des kalten Wassers nicht mehr ändert. Anders sieht es aus, wenn die unbenutzte Anlage entleert oder länger als sechs Monate im befüllten Zustand belassen wurden. Dann müssen zur sicheren Wieder-Inbetriebnahme Fachleute ‘ran.

Der BGN-Maßnahmenkatalog zum Herunterladen gibt es hier.

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