Merkblatt mit Tipps zur Senkung der Energiekosten
Aufgrund der drastisch steigenden Preise für Öl, Gas und Strom möchte der DEHOGA wieder auf sein Informationsangebot der Energiekampagne Gastgewerbe aufmerksam machen. In einem aktuellen Merkblatt wurden aus den zahlreichen Handlungsempfehlungen der Energiekampagne Einsparmaßnahmen zusammengestellt, die schnell und kostengünstig umgesetzt werden können. Durch kleine Umorganisationen im täglichen Betriebsablauf können bereits bis zu 10 Prozent der Gesamtenergiekosten eingespart werden. Mit minimalen technischen Maßnahmen können sogar weitere 10 Prozent der Energiekosten reduziert werden. Viele der Maßnahmen mögen bekannt sein, doch ist es gerade jetzt lohnenswert, sich die potenziellen Einsparungen noch einmal bewusst zu machen.
> Website der Energiekampagne Gastgewerbe
Überbrückungshilfe IV: Antragsfrist auch für alle Erstanträge erst am 15. Juni 2022
Das Bundeswirtschaftsministerium hat klargestellt, dass die Antragsfrist der jüngst verlängerten Überbrückungshilfe IV auch für Erstanträge für den gesamten Förderzeitraum der Überbrückungshilfe IV (also Januar bis Juni 2022) erst am 15. Juni (und nicht wie bislang für den Zeitraum Januar bis März vorgesehen am 30. April) endet. Der DEHOGA hatte mehrfach an das Ministerium appelliert, die Antragsfrist bis Juni zu verlängern. (Quelle: DEHOGA Bundesverband)
Booking.com droht Niederlage vor deutschem Gericht
Der Buchungsplattform Booking.com droht in einem Rechtsstreit über die Online-Buchung von Unterkünften eine Niederlage vor einem deutschen Gericht. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschied in der vergangenen Woche, dass Verbraucher beim Abschließen einer Buchung anhand der Beschriftung des „letzten“ Buttons eindeutig verstehen müssen, dass sie eine Zahlungsverpflichtung eingehen. Booking.com verwendet dafür die Formulierung „Buchung abschließen“. Diese Formulierung ist aus Sicht des EuGH nicht eindeutig. > lto.de
BGN-Beitrag bleibt stabil – Keine Nachzahlungen
Der Vorstand der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe hat am 31. März den Beitragsfuß 2021 auf 0,342 Euro festgesetzt (je 100 Euro Entgelt in der Gefahrklasse 1). Das Gremium beschloss zudem die finanzielle Stützung der Mitgliedsbeiträge aus den Betriebsmitteln der Berufsgenossenschaft.
Für die bei der BGN versicherten Betriebe bedeutet das: Mit den im Laufe des Jahres 2021 geleisteten Vorschüssen ist der BGN-Beitrag 2021 bezahlt. Nachzahlungen werden für 2021 nicht fällig.
Die weitere Entwicklung der SARS-CoV2-Pandemie und des Ukrainekrieges und deren wirtschaftlichen Folgen sind derzeit nicht absehbar. Mit Blick auch auf die aktuelle Situation hat der BGN-Vorstand deshalb ebenfalls beschlossen, die Vorschüsse 2022 auf 0,352 Euro festzulegen und damit einer schwer kalkulierbaren Beitragserhöhung für dieses Jahr bestmöglich vorzubeugen.
BWH Hotel Group: Große Image-Kampagne – „Gastgeber aus Leidenschaft“
Die Hoteliers der Best Western Hotels & Resorts sind „Gastgeber aus Leidenschaft – Vielfältig. Herzlich. Persönlich“. Unter diesem Leitspruch hat die BWH Hotel Group Central Europe für ihre Markenfamilie eine umfassende Marketing-Kampagne gestartet, die deren Image erfolgreich über Online-Kanäle, Social Media, Direct-Marketing-Maßnahmen, Partnerschaften und einen eigenen Podcast präsentiert. > mehr Infos
GEVA Award der Gastfreundschaft 2022: Jetzt noch bewerben!
Derzeit läuft die Bewerbungsendphase für den „Award der Gastfreundschaft – Beste Speise- und Getränkekarten 2022“. Noch bis zum 29. April können dafür preisverdächtige Speise- und Getränkekarten bei der GEVA eingereicht werden. Um sich für den Award der Gastfreundschaft zu bewerben, einfach die Speise- und Getränkekarten als Dateien (max. 8 MB) oder Links zu den Karten auf der eigenen Webseite mit dem Betreff „Bewerbung Award der Gastfreundschaft 2022“ an award@geva.com senden. Auch Posteinsendungen können eingereicht werden. Die Adresse lautet: GEVA GmbH & Co. KG, Frau Gabriele Boecke, Albert-Einstein-Str. 18, 50226 Frechen.
#HospitalityHelps hat seit Beginn des Krieges über 120.000 Übernachtungen für vertriebene ukrainische Bürger ermöglicht
#HospitalityHelps wurde von einer Gruppe von Organisationen aus dem Gastgewerbe ins Leben gerufen und ist eine Online-Buchungsplattform für kurzfristige Hotelaufenthalte für Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen.
Über die Website www.Hospitality-Helps.org können ukrainische Schutzsuchende kurzfristige Aufenthalte in Hotels in Europa und darüber hinaus buchen, die kostenlose Unterkünfte anbieten. Der 24/7-Support wird in drei Sprachen (Ukrainisch, Russisch und Englisch) von ukrainischen Flüchtlingen geleistet, die erfolgreich von #HospitalityHelps untergebracht wurden.