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Corona-Update für das Gastgewerbe: Neue FAQs zur Überbrückungshilfe III

Wichtige Updates und Informationen zur Corona-Krise für die Gastronomie und Hotellerie: +++ FAQs zur Überbrückungshilfe III aktualisiert und Frist verlängert +++ Update der Übersichten zu Testpflicht und Beschränkungen in Bundesländern +++ Telefon-AU bis Ende September verlängert +++ Minister fordern Verlängerung der Corona-Hilfen bis Ende 2021 +++ Neues Urteil: Kein Versicherungsschutz bei Corona-Betriebsschließung +++ Über Online-Dienst ausgestellter AU-Schein unwirksam +++
Foto von Anna Tarazevich von PexelsFoto von Anna Tarazevich von Pexels

Übersicht Öffnungstermine, Testpflichten und Vorgaben für das Gastgewerbe: Der DEHOGA Bundesverband hat seine Übersichten zu den Öffnungsterminen, Testpflichtvorschriften und den aktuellen Beschränkungen und Regelungen für das Gastgewerbe in den einzelnen Bundesländern aktualisiert. dehoga-corona.de

FAQs zur Überbrückungshilfe III aktualisiert und Frist verlängert: Trotz Wiedereröffnung sind weiterhin viele Betriebe auf Überbrückungshilfe angewiesen. Wesentliche Fragen zum Bundesprogramm werden in den FAQ beantwortet. Diese wurden jetzt erneut aktualisiert. Dabei wurde die Frist zur Stellung von Erst- und Änderungsanträgen bei der Überbrückungshilfe III bis 31. Oktober 2021 verlängert. Dies gilt sowohl für Änderungsanträge zu bewilligten bzw. teilbewilligten Anträgen als auch für Änderungsanträge vor der Bewilligung bzw. Teilbewilligung. Abschlagszahlungen bei der Ü3 gibt es nur bei Antragstellung bis 30. Juni 2021, wer danach einen Antrag auf Ü3 stellt, bekommt keine Abschlagszahlungen. Bei Anträgen auf Ü3Plus ab Juli 2021 gibt es wieder Abschlagszahlungen. > www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Wirtschaftsminister wollen Corona-Hilfen bis Ende 2021 verlängern:  Die Wirtschaftsminister der Bundesländer forderten am 18. Juni bei einer gemeinsamen Konferenz, die bisher bis Ende September geplanten Corona-Hilfen in Form der Überbrückungshilfen und der Härtefallhilfen bis zum Jahresende 2021 fortzusetzen. Die Folgen der Pandemie seien noch bis in das vierte Quartal spürbar. > wirtschaft.nrw

Über Online-Dienst ausgestellter AU-Schein unwirksam: Ein Attest, das über den Online-Dienst au-schein.de ohne vorherige ärztliche Untersuchung ausgestellt wurde, ist nicht für den Beweis der Arbeitsunfähigkeit geeignet. Eine Pflicht zur Entgeltfortzahlung besteht nicht. Dies hat das Arbeitsgericht Berlin mit Urteil vom 01.04.2021 (Aktenzeichen 42 Ca 16289/20) entschieden. > dgbrechtsschutz.de

Neues Urteil – Kein Versicherungsschutz bei Corona-Betriebsschließung im ersten Lockdown: es besteht kein Versicherungsschutz aus einer Betriebsschließungsversicherung während des ersten „Lockdowns“ vom 18.3. bis 16.4.2020, solange COVID-19 keine Katalogkrankheit nach dem Infektionsschutzgesetz sei. So entschied jetzt das  Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG). Das Gericht hat deshalb mit am 22.06.2021 veröffentlichter Entscheidung die Berufung einer Gaststättenbetreiberin gegen das klageabweisende Urteil zurückgewiesen. > ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de

Telefon-AU bis Ende September verlängert:  Aufgrund der Corona-Pandemie können sich Patienten mit leichten Atembeschwerden auch weiterhin telefonisch von ihrem Arzt krankschreiben lassen. Trotz der sinkenden Infektionszahlen wurde die Regelung jetzt verlängert bis zum 30.09.20021. > oekotest.de

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