Suche

Novemberhilfe: Reguläre Auszahlungen erfolgen endlich

Die technischen Voraussetzungen für die reguläre Auszahlung der außerordentlichen Wirtschaftshilfe für den Monat November („Novemberhilfe“) stehen. Damit können die Auszahlungen der Novemberhilfe durch die Länder ab sofort starten und umgesetzt werden.
Pexels | Pixabay

Die Antragsstellung für die Novemberhilfe läuft bereits seit dem 25. November 2020; seit dem 27. November 2020 fließen Abschlagszahlungen, damit erste Hilfen schnell bei den Betroffenen ankommen. Die Abschlagszahlungen werden stark in Anspruch genommen. Bislang wurden bereits über 1,3 Milliarden Euro an Abschlagszahlungen für die Novemberhilfe geleistet. Hinzu kommen weitere rund 643 Millionen Euro Abschlagszahlungen für die Dezemberhilfe, die seit Anfang Januar fließen. Die Einrichtung des Systems der Abschlagszahlungen wurde in einem besonderen Kraftakt von Bund und Ländern in kürzester Zeit umgesetzt und über die Bundeskasse vollzogen. Die regulären Auszahlungen für die Novemberhilfe erfolgen über die zuständigen Stellen der Länder, die hier zu finden sind.

Die Novemberhilfe richtet sich an Unternehmen, Betriebe, Selbständige sowie Vereine und Einrichtungen, die von den November-Schließungen besonders stark betroffen waren. Um diesen unverzüglich und unbürokratisch helfen zu können, wurden zunächst seit Ende November Abschlagszahlungen gewährt. Die Höhe der Abschlagszahlungen betrug zunächst maximal 10.000 Euro und wurde in der Zwischenzeit auf maximal 50.000 Euro erhöht.

Die Antragsstellung für die außerordentliche Wirtschaftshilfe im Monat Dezember, die sich nahtlos an die Novemberhilfe anschließt, ist seit dem 22. Dezember 2020 (Direktanträge für Soloselbstständige) und 23. Dezember 2020 (Anträge über prüfende Dritte) möglich. Auch hier werden – seit dem 5. Januar 2021 – zunächst Abschlagszahlungen gewährt.

Die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat November nochmals im Überblick

Antragsberechtigt sind direkt und indirekt von den temporären Schließungen im November betroffene Unternehmen.

Mit der Novemberhilfe werden im Grundsatz Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus November 2019 anteilig für die Anzahl an Tagen der Schließung im November 2020 gewährt. Das europäische Beihilferecht erlaubt eine Förderung von derzeit insgesamt bis zu einer Million Euro ohne konkrete Nachweise eines Verlustes soweit es der beihilferechtliche Spielraum der betroffenen Unternehmen angesichts schon bislang gewährter Beihilfen zulässt, wird für die allermeisten Unternehmen der Zuschuss in Höhe von bis zu 75 Prozent des Umsatzes des Vorjahresmonats auf dieser Grundlage gezahlt werden können.

Weitergehende Zuschüsse zwischen einer und vier Millionen Euro sind beihilferechtlich nach der Bundesregelung Fixkostenhilfe möglich. Das bedeutet, dass bei Anträgen zwischen einer und vier Millionen Euro Antragsteller bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus dem jeweiligen Vorjahresmonat erhalten können, sofern Verluste in entsprechender Höhe geltend gemacht werden können. Es gelten für die Geltendmachung der Verluste weitreichende Flexibilitäten (u.a. Berücksichtigung aller Verlustmonate seit Beginn der Corona-Pandemie im März 2020, sofern in diesen ein Umsatzeinbruch von mehr als 30 Prozent ausgewiesen wurde, nähere Infos zum Thema Verlustfragen sind hier zu finden.
Die Bundesregierung setzt sich zudem bei der Europäischen Kommission dafür ein, dass die Höchstbeträge für Kleinbeihilfen und Fixkosten des Temporary Framework deutlich erhöht werden. Für Zuschüsse von über 4 Millionen Euro laufen weitere Abstimmungen mit der Europäischen Kommission, um eine gesonderte Genehmigung auf Basis des Schadensausgleichs des
EU-Beihilferechts zu erreichen.

Die Antragstellung erfolgt über die bundesweit einheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe.

Der Antrag wird über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder andere Dritte erfolgen. Soloselbstständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, können die Anträge mit ihrem ELSTER-Zertifikat direkt stellen.

Umfassende FAQ und Fragen zur Antragstellung zur November- und Dezemberhilfe gibt es hier.

Umfassende FAQ zu Fragen des Beihilfenrechts gibt es hier.

Weitere Artikel zum Thema

Bild von Free-Photos auf Pixabay
Auch Bayern hat am 5. Mai eine schrittweise Erleichterungen bei den Maßnahmen in der Corona-Pandemie beschlossen. Die allgemeine Ausgangsbeschränkung entfällt und eine maßvolle Öffnung bei Hotellerie und Gastronomie soll ab dem 18. Mai erfolgen.[...]
Wald & Schlosshotel Friedrichsruhe
Wer einmal die echte Leidenschaft für Hotel und Gastronomie erlebt hat, kommt nicht mehr von ihr los. Wie Tobias Schumacher, der Azubibeauftragte im Wald & Schlosshotel Friedrichsruhe. Mit 16 ging es rein in die Gastronomie,[...]
andresr | iStockphoto
Mit der aktuellen Problematik des Personalmangels ist der Schweizer Gastro-Experte Thomas Holenstein bestens vertraut. Deshalb hat er es sich zum Ziel gemacht, den Gastronomen in dieser schwierigen Zeit mit seiner Kampagne #sichergeniessen zu helfen. Außerdem[...]
undefined | iStockphoto ; Pablo Merchán Montes | Unsplash
Noch immer beherrschen Vorurteile die Gedanken vieler Gastronomen, wenn es um die Digitalisierung der Abläufe im eigenen Betrieb geht. Doch was, wenn die Vorteile durch den Schritt Richtung Digitalisierung überwiegen und im Endeffekt nicht nur[...]
geralt | Pixapay
Das Kurzarbeitergeld ist für viele Unternehmen derzeit einer der wenigen Rettungsanker. Nun soll die Beantragung noch einmal vereinfacht werden. Wir zeigen, wie es funktioniert.[...]
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.