Suche
Anzeige

BGN-Sicherheitstipp: Luftqualität in Gastraum und Café sicherstellen

Dank Impfungen und Corona-Tests bekommen wir die SARS-CoV-2-Pandemie besser in den Griff. In Innenbereichen bleibt nach Expertenmeinung das Risiko einer Ansteckung am höchsten. Deswegen ist es in Gasträumen wichtig, dass die Luft frei von oder zumindest arm an Viren ist. Die BGN bietet eine Zusammenfassung der wichtigsten Tipps zur Minimierung der Ansteckungsgefahr in Innenräumen.
andresr | iStockphoto
Anzeige

Stoßlüften: Wirksam, aber nur bedingt praktikabel

Wer im Gastraum keine technischen Hilfsmittel zur Verfügung hat, muss in regelmäßigen Zeitabständen die Fenster öffnen. Das verringert die mögliche Virenlast in der Luft, hat aber andere Nachteile: Es zieht und wird kalt, zumindest bei niedrigen Außentemperaturen. Da ist Dauerlüftung durch leicht geöffnete Fenster weder Gästen noch Mitarbeitern zuzumuten.

Besser eignet sich da schon das Stoßlüften, wobei auch hier in der kalten Jahreszeit der Wohlfühlaspekt für die Gäste leidet. Als Faustregeln gelten: Im Winter drei Minuten stoßlüften, im Frühjahr und Herbst fünf, im Sommer zehn Minuten. Für einen schnellen Luftaustausch alle Fenster und Türen komplett öffnen und zusätzlich immer ausgiebig vor und nach der Nutzung lüften.

Desinfektion durch Kaltvernebelung: Ungeeignet für Gasträume

Derzeit werden Kaltvernebelungsanlagen stark beworben, um in Restaurants und Cafés die Ansteckung durch virenhaltige Raumluft und kontaminierte Oberflächen zu verringern. Bei diesem Verfahren werden desinfektionsmittelhaltige Wirkstoffe wie Wasserstoffperoxid oder Chlor in Form von kleinsten Tröpfchen (Aerosolen) ungezielt in die Raumluft vernebelt – dauerhaft bei Anwesenheit von Gästen und Beschäftigten. So sollen SARS-CoV-2-Viren, die infizierte Personen ausatmen, direkt in der Luft abgetötet werden. Das ist problematisch, denn die verwendeten Desinfektionsmittel sind nicht selten Gefahrstoffe. Die wirken reizend auf die Schleimhäute in Augen und Atemtrakt. Zudem ist nicht sichergestellt, dass die gängigen Anwendungskonzentrationen Viren abtöten.
Die BGN rät dringend von der Kaltvernebelung bei Anwesenheit von Personen ab.

Raumlufttechnische Anlagen: Frischluft hilft, Umluft kann schaden

Unverbrauchte Außenluft in den Raum bringen und verbrauchte Luft nach draußen abführen – so funktionieren Frischluftanlagen. Während der Pandemie sollten sie möglichst großzügig betrieben werden. So werden potenziell freigesetzte Viren nach außen verdrängt und die Infektionsgefahr drinnen vermindert.
Umluftanlagen bereiten einen Teil der Abluft durch Erwärmung, Kühlung oder Filterung auf und leiten sie in den Raum zurück. Das ist in Corona- Zeiten keine ideale Lösung. Die meisten Umluftanlagen befreien die Luft nicht von Viren, sondern bewegen sie quasi im Kreis – einschließlich der Virenlast, die so mit der Zeit anwachsen kann. Solche Anlagen während der Pandemie also nur dann nutzen, wenn eine ausreichende Umluftreinigung durch Feinfilter (mindestens Klasse F9 oder ISO ePM1 80 %) oder UVC-Entkeimung gewährleistet ist.

Luftreiniger und -entkeimer: Ozon und Strahlung vermeiden

Wenn Gasträume nicht mit genügend Außenluft – die auch ungefiltert als virenfrei gilt – versorgt werden, können Luftreiniger im Umluftbetrieb (Sekundärluftreiniger) helfen. Das Produktangebot ist vielfältig, empfehlenswert sind vor allem zwei Varianten:
Filternde Luftreiniger befreien die Raumluft von Partikeln und damit auch von Viren. Mit HEPA-Filtern der Klassen H13 oder H14 hat die gefilterte Luft anschließend in puncto Hygiene in etwa Außenluftqualität.

Eine Alternative können UV-C-Entkeimer sein. Sie zerstören die DNA der Viren mit der UV-C-Strahlung und können so auch das Coronavirus unschädlich machen. Damit das funktioniert, muss die Strahlungsdosis vom Hersteller richtig bemessen sein. Wichtig zu wissen: Manche Modelle erzeugen aus dem Luftsauerstoff Ozon. Für Räume, in denen Personen anwesend sind, kommen ausschließlich ozonfreie Strahler in Frage.

Eine Sammlung der hilfreichsten Inhalte zum Thema Lüftung bietet die BGN unter folgenden Links:

Broschüre „Sicheres Lüften in Zeiten der Corona-Pandemie“
Lüftungsrechner
Lüftungsapp

Weitere Artikel zum Thema

Colged
Nach monatelangem Lockdown dürfen die Betriebe auch jetzt nur eingeschränkt oder gar nicht öffnen. Dies ist vor allem dem höheren Ansteckungsrisiko mit SARS-CoV-2 in geschlossenen Räumen geschuldet, wie mehrere Fälle in Restaurants bereits belegen. Umso[...]
Digitalisierung 2021 – Verbünden Sie sich mit Ihren Gästenevrim ertik, iStockphoto
Noch ist nicht klar, wann die Gastronomien wieder öffnen dürfen, doch sollten die vorhandenen Kapazitäten jetzt genutzt werden, um digitale Prozesse voranzutreiben, kreative Marketingideen zu entwickeln und positiv Richtung Restart zu schauen.[...]
Ridofranz, iStockphoto
Unternehmertum wirkt sich im Allgemeinen positiv auf psychische Gesundheit aus, aber zu Pandemiezeiten ist die Anspannung sehr hoch. Die Angst, das eigene Unternehmen aufgeben zu müssen, ist in Tourismus und Gastgewerbe tendenziell ** am größten.[...]
andresr | iStockphoto.com
Um die Gastronomie-Betreiber auch kurz vor oder während des Restarts zu unterstützen, bietet der TÜV Süd die Möglichkeit, mit einem COVID-19-Risikomanagement die nötigen Schutzmaßnahmen festzulegen und umzusetzen. Eine Begleitung durch den gesamten Prozess soll Gastronomen[...]
fotoblend, Pixabay
Abgerechnet wird zum Schluss! Und dieser Schluss kommt mit großen Schritten näher! Denn die Frist für die Abgabe der Corona-Schlussabrechnungen läuft zum 30. September 2024 endgültig aus – obwohl man eine solche Angabe nach den[...]
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.