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BGN-Sicherheitstipp zu Flüssiggas: Mangelnde Kenntnisse Hauptgrund für Unfälle beim Umgang mit Flüssiggas

Die mangelnden Kenntnisse im Umgang mit Flüssiggas sind der Hauptgrund für Unfälle, deshalb bietet die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe eine kurze Unterweisung zum Herunterladen an, um die wichtigsten Grundlagen für den unfallfreien Arbeitsalltag mit Flüssiggasanlagen zu vermitteln. Zusätzlich gibt es eine neue Publikation „Verwendung von Flüssiggas“ mit umfangreichen Informationen zur Aufstellung, Dichtheitskontrolle, Betrieb und Prüfung von Flüssiggasanlagen für all jene, die sich intensiv mit der Materie auseinandersetzen sollten.
Avinash Shet, UnsplashAvinash Shet, Unsplash
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Flüssiggas ist eine praktische Sache. Es ist in der Regel schnell verfügbar und mobil einsetzbar. Aber Fehler verzeiht es nicht. Unweigerlich macht jedoch Fehler, wer sich nicht auskennt. Und das ist der Hauptgrund für Unfälle beim Umgang mit Flüssiggas: Mangelnde Kenntnisse.

Wissen schafft Sicherheit

Ein erster Schritt, um dieses Problem anzugehen, ist die kurze Unterweisung „Verwendung von Flüssiggas“, zum Herunterladen auf der Internetseite „Wissen kompakt: Flüssiggas- und Erdgasanlagen“  der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN). Die Broschüre gibt praxisnahe Hinweise zur sicheren Handhabung und Lagerung von Flüssiggas in gewerblichen und privaten Anlagen. Sie beschreibt die wichtigsten rechtlichen Vorgaben und informiert über Gefahrenpotenziale, sowie Schutzmaßnahmen und Notfallpläne im Falle eines Gaslecks oder einer Explosion. Zudem enthält sie Tipps zur regelmäßigen Wartung und Instandhaltung der Gasanlagen. Der Zeitaufwand dafür ist gering, denn das „Unterweisungs-Kurzgespräch“ vermittelt komprimiert die wichtigsten Grundlagen für den unfallfreien Arbeitsalltag mit Flüssiggasanlagen – bildgestützt und für jedermann verständlich. Am Besten führt man das Gespräch vor Ort, anschaulich an der eigenen Anlage.

Mehr ins Detail geht die neue Publikation „Verwendung von Flüssiggas“ (DGUV-Regel 110-010). Sie bietet umfangreiche Informationen unter anderem zu Aufstellung, Dichtheitskontrolle, Betrieb und Prüfung von Flüssiggasanlagen – für all jene, die sich intensiv mit der Materie auseinandersetzen sollten.

Regelmäßige Prüfungen – Prüferdatenbank

Was häufig vergessen wird: Anlagen, die mit Flüssiggas betrieben werden, müssen wiederkehrend auf ihre Sicherheit geprüft werden – alle zwei oder vier Jahre. Für die Suche nach qualifizierten Prüferinnen und Prüfern, hat die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) auf ihren Internetseiten eine Datenbank eingerichtet. Böse Überraschungen können so vermieden werden. Denn immer wieder werden Prüfungen zwar kostenpflichtig, aber unvollständig oder nicht sachgemäß durchgeführt.

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Weitere Informationen im Internet:

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