Der EU-Komissar für Justiz und Verbraucher, Didier Reynders, stellte klar, dass Unternehmen, die in der EU Geschäfte tätigen wollen, die dort geltenden, verbraucherrechtlichen Standards zu erfüllen haben. Dies gelte vor allem auch für Marktführer wie Booking.com, die in dieser Position auch einer Verantwortung gerecht zu werden hätten. Das Verstecken von Sponsorings in der Rangliste, unangemessener Zeitdruck während des Bestellvorgangs und falsche Angaben zu Rabatten seien laut Reynders manipulative Techniken, von denen Online-Reservierungssysteme frei zu bleiben hätten. Weiter sicherte er die fortwährende Überwachung aller Online-Reiseplattformen zum Schutze der Verbraucher zu.
Bis spätestens 16. Juni 2020 hat Booking.com die folgenden Änderungen rechtsgültig zugesagt:
- Verzicht auf angebliche zeitliche Begrenzungen, wenn der gleiche Preis auch danach noch verfügbar ist.
- Transparenz bei Preisvergleichen, die auf unterschiedlichen Umständen (z.B. Aufenthaltsdaten) basieren, Verzicht auf irreführende Bezeichnung dieser Vergleiche als „Rabatt“
- Transparenz bei der Listung der Ergebnisse, inklusive Nennung von Zahlungen des Beherbergers an Booking.com, die die Listenposition beeinflusst haben
- Aussagen wie „letztes Zimmer verfügbar!“ beziehen sich nur auf die Booking.com-Plattform, dies wird den Verbrauchern klar kommuniziert
- Transparenz hinsichtlich der Kennzeichnung, ob eine Unterkunft von privat oder gewerblich angeboten wird
- Verwendung des Begriffs “Rabatt” nur im Falle echter Vergünstigungen, z.B. unter Angabe von Details über den als Referenz genommenen Standardtarif
- Angabe eines transparenten, verbindlichen Gesamtpreises (inklusive aller unumgänglichen Gebühren, Abgaben und Steuern)
- Listung ausverkaufter Unterkünfte an einer den Suchkriterien entsprechenden Position in den Suchergebnissen
Markus Luthe, IHA-Hauptgeschäftsführer und Vorsitzender der HOTREC-Arbeitsgruppe Distribution hofft, dass künftig die neuen Vereinbarungen des Marktführers auch für andere Online-Reiseplattformen ebenfalls den Benchmark setzen. Dies führe mittelbar zu einem faireren Wettbewerb zwischen Buchungsportalen und Direktbuchungen bei den Beherbergungsbetrieben, so Luthe.
Sowohl die EU-Kommission, als auch die nationalen Verbraucherschutzbehörden (CPC), unter der Leitung der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte (ACM), sind zuversichtlich, dass Booking.com durch die zugesagten Änderungen künftig mit den Anforderungen des EU-Verbraucherrechts konform gehen wird.