Suche

DEHOGA: Klarstellung zum „Aufreger“ ungedeckte Fixkosten

Seit Ende letzter Woche gibt es in den betroffenen Branchen, aber auch unter Steuerberatern, in den Medien und der Politik eine intensive Diskussion zur Begrenzung bestimmter Corona-Hilfsprogramme auf die sogenannten ungedeckten Fixkosten. Nun hat das Bundeswirtschaftsministerium eine Erläuterung zu den beihilferechtlichen Fragen der Hilfsprogramme vorgenommen
freie-kreation | iStockphotofreie-kreation | iStockphoto
Anzeige

Es gibt weiterhin politisch mehrere große Baustellen im Zusammenhang mit dem Beihilferecht, bei denen der DEHOGA intensiv daran arbeitet, die Bedingungen für die Branche zu verbessern. Dazu gehören insbesondere die Erhöhung der Beihilfegrenzen für die EU-Kleinbeihilfenregelung und die EU-Fixkostenregelung sowie die Notifizierung der November- und Dezemberhilfe extra durch die EU-Kommission. Sobald es hier belastbare Ergebnisse gibt, werden wir Sie selbstverständlich informieren.

Bezüglich der Begrenzung von Hilfsprogrammen durch das Erfordernis des Nachweises ungedeckter Fixkosten sind aber zwei Klarstellungen aus Sicht des DEHOGA wichtig, denn missverständliche Medienberichte hatten in den letzten Tagen bei vielen Betrieben, aber auch bei Steuerberatern für Verunsicherung gesorgt:

  • Bei Betrieben, die die EU-Beihilfegrenze von 1 Mio. Euro nicht überschreiten, ist im Rahmen der „normalen“ November- und Dezemberhilfe kein Nachweis von Verlusten notwendig.
    Die nachträglich bekannt gewordene Begrenzung der Hilfen auf ungedeckte Fixkosten, d.h. auf tatsächliche Verluste, gilt für die Überbrückungshilfe I und II, die November- und Dezemberhilfe plus und voraussichtlich auch die Überbrückungshilfe III.

    Das bedeutet, kleinere Betriebe, die mit ihren bisher erhaltenen Hilfen nicht an die 1-Mio-Euro-Beihilfegrenze stoßen, haben diesbezüglich nichts zu befürchten. Sie bekommen die November- und Dezemberhilfe wie von der Bundesregierung versprochen, d.h. mit 75 % des förderfähigen Umsatzes ausbezahlt. Falls wegen der entstandenen Verunsicherung noch keine November- oder Dezemberhilfe beantragt wurde, aber ein Anspruch darauf besteht, sollte dies also schnellstens getan werden. Sprechen Sie dazu mit ihrem Steuerberater und verweisen Sie ihn bei Bedarf auf die vom BMWi veröffentlichte Pressemitteilung.

  • Die ungedeckten Fixkosten im Rahmen der Überbrückungshilfe oder November-/Dezemberhilfe plus müssen nicht zwingend in dem Monat entstanden sein, für den die jeweilige Hilfe beantragt wird. Sondern es können Verlustmonate seit März 2020 herangezogen werden, soweit die dort entstandenen Verluste nicht schon kompensiert wurden. Zu den unterschiedlichen Berechnungswegen enthalten die beihilferechtlichen FAQs der Bundesregierung detaillierte Informationen.

Weitere Artikel zum Thema

HLB Treumerkur
Die letzten Wochen des Geschäftsjahres stehen bevor. Für Unternehmer eine wichtige Zeit, denn bevor die Bilanz für 2025 abgeschlossen wird, lassen sich oftmals noch finanzielle Spielräume schaffen und die Steuerlast senken. Gleichzeitig gilt es, die[...]
HLB Treumerkur
Anna van To, Pexels
Die Glühweinsaison beginnt in diesem Jahr so früh wie selten – begleitet von neuen Konsumtrends und deutlichen Preissteigerungen. Die aktuelle Auswertung von orderbird zeigt, wann und wo in Deutschland am meisten getrunken wird und welche[...]
Anna van To, Pexels
SumUp
Steigende Kosten und komplexere Betriebsabläufe stellen Cafés vor große Herausforderungen – während Gäste zugleich ein nahtloses, hochwertiges Erlebnis erwarten. Der neue Business-Guide von SumUp zeigt anhand aktueller Daten und Praxisbeispiele, welche Strukturen Betriebe jetzt benötigen,[...]
SumUp
ready2order
Viele kleine Betriebe brauchen schnelle Liquidität – doch klassische Bankkredite sind oft zu langsam, zu komplex und an ihrer Realität vorbei. Mit readyMoney machen ready2order und finmid Finanzierung direkt über das Kassensystem möglich und bieten[...]
ready2order
David Garrison, Pexels
Ob nach einem Arbeitsunfall oder einer Gewalterfahrung: Wer seelisch verletzt wird, braucht schnelle und professionelle Unterstützung. Die BGN stellt dafür ein bundesweites Netzwerk spezialisierter Trauma-Experten bereit – damit Betroffene rasch die Hilfe erhalten, die sie[...]
David Garrison, Pexels
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.