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Corona-Update für das Gastgewerbe: Überbrückungshilfe III Plus erneut verlängert • Corona-Regeln im Überblick

2G, 2G plus, 3G – was gilt jetzt in welchem Bundesland? +++Corona-Wirtschaftshilfen werden bis Ende März 2022 verlängert +++ Corona-Vorgaben für das Gastgewerbe im Überblick +++ DEHOGA fordert Rettungspaket für die Branche +++ DEHOGA Bayern prüft Klage gegen 2G-Plus-Regelung

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Corona-Regeln: 2G, 2G plus, 3G – was gilt jetzt in welchem Bundesland?

In den Bundesländern gelten aktuell wieder unterschiedliche Corona-Regeln, das reicht vom Übernachtungsverbot über 2G, 2G plus bis 3G. T-Online.de hat einen Überblick über diese Regelungen erstellt. > t-online.de

Corona-Vorgaben des DEHOGA für das Gastgewerbe in den Bundesländern:

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FAQs zu 3G am Arbeitsplatz

Seit dem 24.11.2021 gilt bundesweit die 3G-Regelung am Arbeitsplatz. Das Bundesarbeitsministeriums (BMAS) hat dies zum Anlass genommen, FAQs mit Fragen und Antworten zur 3G-Regelung bereitzustellen. > bmas.de

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Dehoga Bayern prüft Klage gegen landesweite 2G-Plus-Regelung

Der DEHOGA Bayern hat nach den gestrigen Beschlüssen angekündigt, eine Klage gegen die darin als Maßnahme vorgesehene bundeslandweite 2G-Plus-Regelung ab einer Hospitalisierungsrate von 6 zu prüfen. In Bayern liegt der Wert derzeit über dieser Schwelle. „Flächendeckendes 2G-Plus im Gastgewerbe ist nicht verhältnismäßig und bedeutet auch durch die fehlenden Testkapazitäten einen De-facto-Lockdown für viele Betriebe. Wir behalten uns vor, dies auch gerichtlich auf Verhältnismäßigkeit zu prüfen“, erklärte Landesgeschäftsführer Thomas Geppert das Vorhaben.

Themen in diesem Artikel
AnalyseCoronaCorona-HilfenStudie

Corona-Wirtschaftshilfen werden bis Ende März 2022 verlängert

Der Bund verlängert die bisher bis Jahresende befristete Überbrückungshilfe III Plus bis Ende März 2022. Ebenso werden erneut die Regelungen zur Kurzarbeit sowie die Neustarthilfe für Soloselbständige verlängert. Zudem wird der Bund gemeinsam mit den Ländern weitere Maßnahmen zur Unterstützung der von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Advents- und
Weihnachtsmärkte entwickeln, die durch die Länder administriert werden. Für betroffene Unternehmen des Handels besteht weiterhin die Möglichkeit, aufgrund der Maßnahmen nicht verkäufliche Saisonware im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus zu berücksichtigen. Dies ging aus dem Beschlusspapier nach den Beratungen von Bund und Ländern am 18.11.2021 hervor. > bundesregierung.de

Nach erheblichen Umsatzverlusten: DEHOGA fordert Rettungspaket für die Branche

Die neuen Corona-Einschränkungen treffen das Gastgewerbe wieder besonders hart. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) drängt auf wirksame Unterstützung der Branche, damit Existenzen und Arbeitsplätze gesichert werden. „Die coronabedingten massiven Umsatzeinbußen gefährden die Zukunft des Gastgewerbes“, erklärt DEHOGA-Präsident Guido Zöllick. „Im zweiten Lockdown hat die Politik der notleidenden Branche wirksame Unterstützung geleistet. Wenn unsere Betriebe jetzt wieder geschlossen werden, wie bereits in Bayern und Sachsen, brauchen wir wirksame Überlebenshilfen.“ Aber auch in geöffneten Betrieben sei die Lage durch massenhafte Stornierungen fatal. „Mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen ist die bloße Verlängerung der Überbrückungshilfe III Plus nicht ausreichend“, betont Zöllick. „Wir fordern ein Rettungspaket, das die Verbesserung der Corona-Hilfen für alle betroffenen Unternehmen beinhaltet, die Fortgeltung aller Corona-Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld sowie die Entfristung der Mehrwertsteuersenkung für Speisen mit Einbezug der Getränke. In dieser dramatischen Lage erwarte ich eine Politik, die Mitarbeitern wie Unternehmern Planungssicherheit und Perspektiven gibt.“
Um eine Pleitewelle zu vermeiden und Mitarbeiter zu halten, sei es wichtig, jetzt zukunftssichernde und ausreichende Corona-Hilfen für die Branche auf den Weg zu bringen. „Die Corona-Hilfen müssen allen betroffenen Unternehmen zur Verfügung stehen – unabhängig von Umsatzgröße und Mitarbeiterzahl“, so Zöllick. Eine Deckelung bei der Höhe der Hilfen dürfe es nicht geben, sagt Zöllick und fordert zudem die Fortgeltung der erhöhten Leistungssätze bei längerer Kurzarbeit (70 beziehungsweise 77 Prozent ab dem vierten Bezugsmonat, 80 beziehungsweise 87 Prozent ab dem siebten Bezugsmonat). „Geschieht dies nicht, sind weitere Abwanderungen von Mitarbeitern vorprogrammiert. Das wäre eine Katastrophe.“ Ebenso mahnt Zöllick die Fortgeltung der hundertprozentigen Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge an. Dringend erforderlich zur Zukunftssicherung der Branche sei zudem die Entfristung der Mehrwertsteuersenkung.

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