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DEHOGA-Kritik an neuem Berufsbildungsystem: Neues Validierungsverfahren bürokratisch und teuer

Nach dem Bundestag hat in seiner Sitzung am 5. Juli 2024 nun auch der Bundesrat dem Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) zugestimmt. Das Gesetz tritt damit am 1. August 2024 in Kraft. Die Erleichterung der Nutzung digitaler Dokumente und die Ermöglichung medienbruchfreier digitaler Abläufe in der Verwaltung der beruflichen Bildung hatte der DEHOGA begrüßt, das Validierungsverfahren sieht der Verband kritisch.
WebTechExperts, Pixabay

Beispielsweise können Ausbildungsverträge demnächst auch in Textform (statt zwingend in strenger Schriftform mit Originalunterschriften) abgeschlossen werden, Ausbildungsbetrieb und Azubi können sich auf ein ausschließlich elektronisches Zeugnis verständigen. Es wird klargestellt, dass Ausbildungsinhalte auch mobil, z.B. per Videokonferenz vermittelt werden können. Das erleichtert es insbesondere Hotel- und Gastronomieunternehmen mit mehreren Standorten, auszubilden, ohne dass Ausbilder und Azubi gleichzeitig anwesend sein müssen. Auch bei Prüfungen werden digitale Zuschaltungen einzelner Prüfer ermöglicht. Positiv ist auch die Ausweisung der Berufsschulnote auf dem Kammerzeugnis.

Kritisch bewertet der DEHOGA dagegen das neue Validierungsverfahren im Berufsbildungsgesetz. Mit einem formalisierten und sehr aufwändigen Feststellungsverfahren bei den Kammern wird so praktische Berufserfahrung bescheinigt. Dabei ist das Ziel richtig und wichtig: Gerade im Gastgewerbe mit seiner Vielzahl wertvoller angelernter Kräfte ist es für Mitarbeitende und Unternehmen hilfreich, beruflich erworbene Kompetenzen sichtbar zu machen und so den Pool qualifizierter Mitarbeiter – auch ohne formalen Ausbildungsabschluss – zu erweitern. Der DEHOGA hatte sich daher in den vergangenen Jahren im Pilotprojekt „Valikom“ zur Sichtbarmachung informeller Kompetenzen engagiert. Allerdings ist das jetzt letztendlich gesetzlich geregelte Validierungs-Verfahren langwierig, aufwändig und teuer. Es bindet Prüferkapazitäten bei den Kammern, die besser für Abschluss- und Zwischenprüfungen genutzt würden. Es ist davon auszugehen, dass die Kammern den hohen Sach- und Personalaufwand für die
individualisierten Verfahren über beträchtliche Gebühren für die Antragsteller oder über die Kammerumlage gegenfinanzieren werden. Echten Mehrwert bietet das Validierungsverfahren dagegen nicht. Denn wer Berufserfahrung nachweisen kann, kann sich heute schon zur Externenprüfung anmelden. Wer dagegen das Validierungsverfahren durchläuft, bleibt formal ohne Abschluss. Irritationen bei der tariflichen Eingruppierung sind vorprogrammiert. Zumindest wurde nach Intervention der Wirtschaft und des Bundesrates ein Mindestalter von 25 Jahren festgelegt. So kann hoffentlich verhindert werden, dass das Validierungsverfahren die geregelte duale Berufsausbildung verdrängt.

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