Schützt mich das neue Urteil zur Störerhaftung tatsächlich vor Abmahnungen und kann ich offenes WLAN ganz unbedenklich meinen Gästen anbieten?
Im Zuge der Gesetzesänderung zur Störerhaftung drohen dem Hotelier als Betreiber des WLAN-Netzes grundsätzlich keine Abmahnungen mehr durch Rechtsverstöße, die die Hotelgäste zu verschulden haben. Jedoch können Inhaltssperren verlangt werden, wenn Rechtsverletzung bezüglich genutzter Webseiten auftreten. Es besteht dann eine Sperrpflicht, die den Zugriff auf illegale Inhalte verhindert. Um mit Kosten verbundene Aufwendungen zu vermeiden, sollte daher ein HotSpot genutzt werden, bei dem die Gäste ersichtlich über die bereitgestellte IP-Adresse im Internet surfen.
Brauche ich eine WPA2 Verschlüsselung für mein Netz?
Die WPA2 Verschlüsselung dient dazu, das betriebseigene Netz vor Hackerangriffen und ungewollter Datenübermittlung zu schützen. Sie sollte daher unbedingt – genauso wie eine aktive Firewall – vorhanden sein. Um außerdem die Sicherheit einzelner User zu erhöhen, muss die Client Isolation aktiviert sein. So lässt sich verhindern, dass sich Teilnehmer innerhalb des Netzwerkes sehen und untereinander auf persönliche Informationen zugreifen können.
Wie gehe ich mit AGB zur HotSpot-Nutzung um?
Die Rahmenbedingungen zur Nutzung des Gäste-WLANs lassen sich direkt auf der Login-Seite platzieren. So lassen sich Login und Einwilligung mit einem Klick für den Gast verbinden. In den AGB sollten alle wichtigen Informationen enthalten sein: akzeptiert der Gast, so sollte er einwilligen, keine urheberrechtlich geschützten oder illegalen Materialien zu laden oder zu versenden und nicht gegen geltendes Recht zu verstoßen. Außerdem sollten die Gäste in den AGB darauf hingewiesen werden, wenn bestimmte Beschränkungen für den Internetzugang vorliegen oder die Sperrung spezieller Webseiten vorgenommen wurde.
Wie kann ich mich vor Missbrauch meines Netzwerkes schützen?
Mit einem Filter werden bestimmte Inhalte und Seiten gesperrt wie beispielsweise Angebote von illegalen Downloads oder Streams. Sprechen Sie mit Ihrem Anbieter, welche Art von Filter für Sie infrage kommt. Durch die Abschaffung der Störerhaftung werden Betreiber nicht mehr für missbräuchliche Nutzung ihres Netzwerkes belangt, die durch Dritte begangen wurde. Betreiber sollten dennoch darauf achten, ihren Zugang zu sichern, da ihnen sonst Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann.