Suche
Anzeige

Die wichtigsten Fragen & Antworten zum Thema WLAN

Rund um das Thema WLAN tauchen immer wieder neue Fragestellungen auf. Wir versuchen, Ihnen auf alle Fragen die passenden Antworten zu geben.
grapestock, iStockphoto

Schützt mich das neue Urteil zur Störerhaftung tatsächlich vor Abmahnungen und kann ich offenes WLAN ganz unbedenklich meinen Gästen anbieten?

Im Zuge der Gesetzesänderung zur Störerhaftung drohen dem Hotelier als Betreiber des WLAN-Netzes grundsätzlich keine Abmahnungen mehr durch Rechtsverstöße, die die Hotelgäste zu verschulden haben. Jedoch können Inhaltssperren verlangt werden, wenn Rechtsverletzung bezüglich genutzter Webseiten auftreten. Es besteht dann eine Sperrpflicht, die den Zugriff auf illegale Inhalte verhindert. Um mit Kosten verbundene Aufwendungen zu vermeiden, sollte daher ein HotSpot genutzt werden, bei dem die Gäste ersichtlich über die bereitgestellte IP-Adresse im Internet surfen.

Brauche ich eine WPA2 Verschlüsselung für mein Netz?

Die WPA2 Verschlüsselung dient dazu, das betriebseigene Netz vor Hackerangriffen und ungewollter Datenübermittlung zu schützen. Sie sollte daher unbedingt – genauso wie eine aktive Firewall – vorhanden sein. Um außerdem die Sicherheit einzelner User zu erhöhen, muss die Client Isolation aktiviert sein. So lässt sich verhindern, dass sich Teilnehmer innerhalb des Netzwerkes sehen und untereinander auf persönliche Informationen zugreifen können.

Wie gehe ich mit AGB zur HotSpot-Nutzung um?

Die Rahmenbedingungen zur Nutzung des Gäste-WLANs lassen sich direkt auf der Login-Seite platzieren. So lassen sich Login und Einwilligung mit einem Klick für den Gast verbinden. In den AGB sollten alle wichtigen Informationen enthalten sein: akzeptiert der Gast, so sollte er einwilligen, keine urheberrechtlich geschützten oder illegalen Materialien zu laden oder zu versenden und nicht gegen geltendes Recht zu verstoßen. Außerdem sollten die Gäste in den AGB darauf hingewiesen werden, wenn bestimmte Beschränkungen für den Internetzugang vorliegen oder die Sperrung spezieller Webseiten vorgenommen wurde.

Wie kann ich mich vor Missbrauch meines Netzwerkes schützen?

Mit einem Filter werden bestimmte Inhalte und Seiten gesperrt wie beispielsweise Angebote von illegalen Downloads oder Streams. Sprechen Sie mit Ihrem Anbieter, welche Art von Filter für Sie infrage kommt. Durch die Abschaffung der Störerhaftung werden Betreiber nicht mehr für missbräuchliche Nutzung ihres Netzwerkes belangt, die durch Dritte begangen wurde. Betreiber sollten dennoch darauf achten, ihren Zugang zu sichern, da ihnen sonst Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann.

Sie haben eine andere Frage? Senden Sie uns gerne eine Mail an grothe@gastgewerbe-magazin.de

Weitere Artikel zum Thema

Der Telekom Hotspot Plug'n'Play ist kinderleicht zu installieren und konfiguriert sich vollautomatisch. Die Server in Deutschland garantieren Verlässlichkeit für Gast und Gastgeber.[...]
HOGA im Überblick | Unsere ausgesuchte Sammlung der relevanten Links der letzten 7 Tagerawpixel | Pixabay
Geheimcode gegen sexuelle Belästigungen und ein ehemaliges Bordell als romantischstes Hotel in Paris - die Links der Woche bieten aber auch noch ein veganes Ei und einen Supermarkt, der Lebensmittel verschenkt.[...]
Ein Vorteil der Einbindung eines Gäste-WLAN im eigenen Betrieb sind die zusätzlichen Werbeoptionen. Gastronomen und Hoteliers, die sich diesen Mehrwert zu Nutze machen möchten, bietet die Lösung von Socialwave vielfältige Möglichkeiten. [...]
Eventnet GmbH
Abenteuer, Entspannung, Ruhe – und immer öfter Bits and Bytes. Die Digitalisierung hält, besonders im Zuge des aktuellen Camping-Booms, Einzug auf den Campingplätzen. Betreiber müssen daher jetzt das Fundament durch professionelle WLAN-Zugänge schaffen, wenn sie[...]
Petra Fiedler, Schwarz Exklusiv Fotografie
Der Sommer und die Ferien sind da und Gastronomiebetriebe und Hotels empfangen wieder Touristen und Gäste. Doch eine Frage beschäftigt Hoteliers und Gastronomen immer noch: Wie genau sieht das passende Hygienekonzept aus und welche Checklisten[...]
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.