Wie soll sich das Meldeverfahren ab 2020 ändern?
Besonders im Hotel- und Gastgewerbe ist die enorme Belastung durch Meldepflichten und den damit verbundenen Bürokratieaufwand enorm. Daher soll das Meldeverfahren ab 2020 für diese Bereiche möglichst digital ablaufen, was durch eine Änderung des Bundesmeldegesetz erwirkt wird. Dennoch wird auch ab dem kommenden Jahr keine Verpflichtung zur Digitalisierung dieser Prozesse bestehen.
Unabhängig vom neuen Meldeverfahren soll somit auch das papierhafte Meldewesen als Alternative verbleiben. Diese Maßnahme wurde ergriffen, um vor allem kleine Unternehmen nicht finanziell zu sehr zu belasten. Dennoch wird erwartet, dass durch die entsprechende Verarbeitung auch kleine und mittelständische Unternehmen auf die Mehrwerte zurückgreifen und sich für die digitalisierte Variante entscheiden.
[cs_gb id=15080]Welche Anforderungen werden an den digitalen Meldeschein gestellt?
Der digitale Meldeschein hat hierbei die Aufgabe, im Sinne der DSGVO für eine anonyme und sichere Weiterleitung der relevanten Daten zu sorgen. Dieser Service wird hierbei vor allem mit den Gästen im Bereich der Hotellerie in Verbindung gebracht, die somit ebenfalls auf eine Digitalisierung der Anmeldeprozesse zurückgreifen können. So kann eine Anmeldung aus Sicht der Gäste auch ohne physische Präsenz stattfinden.
Die Erwartungen aus dem Beherbergungsgewerbe sind hierbei, dass die Digitalisierung dieser Prozesse zur gewünschten Vereinfachung führen kann. Früher mussten die Meldescheine per Hand an der Rezeption ausgefüllt werden. Dieser Aufwand und der damit verbundene Zeitverlust lassen sich nun digitalisieren, um die Arbeit der Verantwortlichen zu erleichtern. Die Prozesse rund um die Rezeption sollen auf diese Weise deutlich schneller und geschmeidiger laufen.
[cs_gb id=15080]Wer legt die rechtlichen Anforderungen für den digitalen Meldeschein fest?
Bisher machte Mecklenburg-Vorpommern im Mai den Vorstoß und erlaubte den digitalen Meldeschein im Beherbergungsgewerbe. Durch die neuen Entwicklungen soll diese Verantwortlichkeit nun allerdings vom Bundesland gelöst werden, sodass der digitale Meldeschein für ganz Deutschland gültig wird. Verabschiedet wurde dieser vom Bundeskabinett in Absprache mit dem DEHOGA Bundesverband, der bereits in Kürze mit den Anbietern der Hotelverwaltungssoftware sowie der Zahlungsdienstleistungen über die konkreten Umsetzungen des Meldescheins verhandeln wird.
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