Suche

Längere Frist für kurzfristig Beschäftigte

Längere Frist für kurzfristig Beschäftigtegeralt | Pixabay
Anzeige

Wenn der Gesetzgeber nicht handelt, wird zum Ende dieses Jahres eine Regelung im Sozialgesetzbuch auslaufen, die seit nunmehr dreieinhalb Jahren die Nutzbarkeit der sogenannten kurzfristigen Beschäftigung verbessert. Darauf weist der DEHOGA Bundesverband hin. Im Rahmen des Mindestlohngesetzes wurden seinerzeit die Zeitgrenzen für die sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung von zwei auf drei Monate bzw. von 50 auf 70 Tage ausgeweitet – eine Regelung, von der unter anderem das Gastgewerbe profitiert. Allerdings: Diese Ausweitung gilt derzeit nur befristet bis Ende 2018.

Aus Sicht der Hotellerie und Gastronomie haben sich jedoch die längeren Zeitgrenzen bewährt. Der DEHOGA fordert daher die Politik auf, die entsprechende Regelung im Sozialgesetzbuch zumindest für weitere fünf Jahre zu verlängern, weil sie sich bewährt habe und eine gute Lösung im angespannten Arbeitsmarkt sei, ausreichend Kräfte für das Saisongeschäft anzuwerben.

Hintergrund

Kurzfristige Beschäftigung ist eine Form der geringfügigen Beschäftigung. Sie liegt vor, wenn die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens zwei Monate (aktuell: drei Monate) oder 50 Arbeitstage (aktuell: 70 Tage) nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist, es sei denn, dass die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und ihr Entgelt 450 Euro im Monat übersteigt. Kurzfristige Beschäftigungen in diesem Sinne sind sozialversicherungsfrei und können unter bestimmten Bedingungen pauschal lohnversteuert werden.

Weitere Artikel zum Thema

Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft
Nicht nur im Gastgewerbe, sondern in fast ausnahmslos jeder Branche führte die Corona-Pandemie zu Arbeitsausfällen, welche viele Unternehmer, auch dank entsprechender Zugangserleichterungen, durch das Kurzarbeitergeld abzufedern versuchten. Aber nun droht die Abrechnung und damit ein[...]
David Knepper
In der neuen Folge unseres Audio-Magazins "Full House" blicken wir auf zwei aktuelle Themen, die beide mit rechtlichen Veränderungen für die Branche in Verbindung stehen:[...]
Loibl Law
Ein Arbeitgeber darf einer Mitarbeiterin kündigen, weil sie eine zehnminütige Kaffeepause in einem gegenüberliegenden Café machte, ohne sich aus dem Arbeitszeiterfassungssystem auszuloggen, so das Landesarbeitsgericht Hamm in seinem Urteil vom 27.01.2023. Rechtsanwalt Martin Loibl erläutert[...]
Unternehmensnachfolge clever regeln und Fehler vermeiden.Lacheev | iStockphoto.com
Immer mehr Hotels und Restaurants werden im Rahmen der Unternehmensnachfolge verkauft. Transaktionsberater Prof. Dr. Holger Wassermann (Intagus) warnt vor einigen Fehlern, die einen Verkauf verhindern können.[...]
Diskriminierung oder gleiches Recht für alle?djedzura | iStockphoto.com
Es war wohl das Aufreger-Thema in diesem Sommer: Auf der Ferieninsel Rügen hatte Rudolf Markl sein Restaurant „Oma's Küche“ ab 17 Uhr für Kinder unter 14 Jahren geschlossen. Große Schlagzeilen in den Medien und heiße[...]
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.