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Fußball-WM 2018: Diese Richtlinien müssen sie beachten

Bald rollt der Ball wieder: Vom 14. Juni bis 15. Juli treffen sich in Russland die 32 besten Mannschaften zur Fußball-Weltmeisterschaft. Auch für Gastronomen eine ganz heiße Zeit, denn von der Euphorie können sie in besonderer Weise profitieren. Doch: Einige Richtlinien müssen beachtet werden.
Die WM 2018 in Russland steht vor der Tür. Diese Richtlinien müssen Sie beachten.robci95 | Pixabay.de
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Die vergangenen Welt- und Europameisterschaften haben gezeigt: Bei schönem Wetter haben die Deutschen Lust, in der Gemeinschaft zu feiern wächst. Dann geht es raus zum Public Viewing, rein in den Biergarten. Wer dann mit der richtigen Technik, entsprechendem Ambiente unter Beachtung aller relevanten Richtlinien punkten kann, steht auf jeden Fall auf der Gewinnerseite. Wenn Jogis Jungs dann auch noch richtig weit kommen, wird die WM auch in diesem Jahr wieder zu einem wichtigen Termin im Kalender der Gastronomie. Wie Sie mit Public Viewing Ihren Umsatz steigern können, verraten wir Ihnen hier.

Um das gemeinsame Fußballgucken unter freiem Himmel zu erleichtern, wurde von der Bundesregierung eine Lärmschutz-Verordnung beschlossen, die für den Zeitraum der Fußball-WM 2018 gilt. Danach werden die Lärmschutz-Auflagen während der Fußball-WM gelockert und die Open Air-Übertragung von WM-Spielen auf Großleinwänden auch nach 22.00 Uhr erlaubt. Die Ausnahmen werden in diesem Jahr aber ohnehin nur hin und wieder bemüht werden müssen, denn die meisten Spiele beginnen bereits am Nachmittag oder frühen Abend und werden vor Beginn der grundsätzlichen Nachtruhe um 22 Uhr zu Ende sein.

Erwarten Sie durch die WM ein Umsatzplus?

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Bei Live-Übertragungen in der Gastronomie sind folgende Punkte zu beachten:

1. Konditionen der GEMA

Da bei den Fußballübertragungen der WM-Song, die Nationalhymnen und in den Pausen Werbung mit Musik sowie Kommentare der Reporter öffentlich wiedergegeben werden, haben auch die Verwertungsgesellschaften GEMA, GVL und VG Wort urheberrechtliche Ansprüche. Wer bisher noch keine GEMA-Lizenz für die Fernsehwiedergabe hat und jetzt einen Fernseher/Großbildschirm für die Zeit der Fußball-WM aufstellt, hat zwei Möglichkeiten der Lizenzierung:

  • Entweder er meldet den Fernseher (z.B. für Juni und Juli = 2 Monate) bei der GEMA an und zahlt den regulären Tarif FS (Fernsehen).
  • Oder er nutzt den unbürokratischen GEMA-Großbildschirm-Sondertarif (gültig von 14.6. bis 15.7.2018), den der DEHOGA mit der GEMA ausgehandelt hat. Hierzu werden im Mai alle Gastronomen von der GEMA angeschrieben.

2. Konditionen der GEZ

Für das Aufstellen eines oder mehrerer Fernsehgeräte zur Fußball-WM müssen keine zusätzlichen GEZ-Gebühren gezahlt werden.

3. Konditionen der FIFA für Public Viewing

Die TV-Übertragungsrechte für die WM 2018 liegen bei der FIFA. Nach den FIFA-Regeln werden die Fußballübertragungen in Gastronomie und Hotellerie grundsätzlich nicht als gewerbliche Public-Viewing-Veranstaltungen angesehen. Für diese TV-Übertragungen muss daher grundsätzlich weder eine Gebühr bezahlt, noch eine Lizenz beantragt werden! Die Voraussetzungen sind allerdings,

  • dass kein direktes oder indirektes (z.B. Verzehrzwang) Eintrittsgeld für die TV- Übertragung erhoben wird,
  • dass keine Sponsorenrechte genutzt oder Sponsoren eingebunden werden,
  • dass die Veranstaltung auf nicht mehr als 5.000 Besucher ausgerichtet ist.

Liegen diese Voraussetzungen vor, dann bedarf es keiner kostenpflichtigen Lizenz! Wenn Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, können Sie sich online registrieren.

Ein Merkblatt des DEHOGA mit den wichtigsten Informationen kann hier heruntergeladen werden.

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