Suche

Fußball-WM 2018: Diese Richtlinien müssen sie beachten

Bald rollt der Ball wieder: Vom 14. Juni bis 15. Juli treffen sich in Russland die 32 besten Mannschaften zur Fußball-Weltmeisterschaft. Auch für Gastronomen eine ganz heiße Zeit, denn von der Euphorie können sie in besonderer Weise profitieren. Doch: Einige Richtlinien müssen beachtet werden.
Die WM 2018 in Russland steht vor der Tür. Diese Richtlinien müssen Sie beachten.robci95 | Pixabay.de
Anzeige

Die vergangenen Welt- und Europameisterschaften haben gezeigt: Bei schönem Wetter haben die Deutschen Lust, in der Gemeinschaft zu feiern wächst. Dann geht es raus zum Public Viewing, rein in den Biergarten. Wer dann mit der richtigen Technik, entsprechendem Ambiente unter Beachtung aller relevanten Richtlinien punkten kann, steht auf jeden Fall auf der Gewinnerseite. Wenn Jogis Jungs dann auch noch richtig weit kommen, wird die WM auch in diesem Jahr wieder zu einem wichtigen Termin im Kalender der Gastronomie. Wie Sie mit Public Viewing Ihren Umsatz steigern können, verraten wir Ihnen hier.

Um das gemeinsame Fußballgucken unter freiem Himmel zu erleichtern, wurde von der Bundesregierung eine Lärmschutz-Verordnung beschlossen, die für den Zeitraum der Fußball-WM 2018 gilt. Danach werden die Lärmschutz-Auflagen während der Fußball-WM gelockert und die Open Air-Übertragung von WM-Spielen auf Großleinwänden auch nach 22.00 Uhr erlaubt. Die Ausnahmen werden in diesem Jahr aber ohnehin nur hin und wieder bemüht werden müssen, denn die meisten Spiele beginnen bereits am Nachmittag oder frühen Abend und werden vor Beginn der grundsätzlichen Nachtruhe um 22 Uhr zu Ende sein.

Erwarten Sie durch die WM ein Umsatzplus?

Wird geladen ... Wird geladen ...

Bei Live-Übertragungen in der Gastronomie sind folgende Punkte zu beachten:

1. Konditionen der GEMA

Da bei den Fußballübertragungen der WM-Song, die Nationalhymnen und in den Pausen Werbung mit Musik sowie Kommentare der Reporter öffentlich wiedergegeben werden, haben auch die Verwertungsgesellschaften GEMA, GVL und VG Wort urheberrechtliche Ansprüche. Wer bisher noch keine GEMA-Lizenz für die Fernsehwiedergabe hat und jetzt einen Fernseher/Großbildschirm für die Zeit der Fußball-WM aufstellt, hat zwei Möglichkeiten der Lizenzierung:

  • Entweder er meldet den Fernseher (z.B. für Juni und Juli = 2 Monate) bei der GEMA an und zahlt den regulären Tarif FS (Fernsehen).
  • Oder er nutzt den unbürokratischen GEMA-Großbildschirm-Sondertarif (gültig von 14.6. bis 15.7.2018), den der DEHOGA mit der GEMA ausgehandelt hat. Hierzu werden im Mai alle Gastronomen von der GEMA angeschrieben.

2. Konditionen der GEZ

Für das Aufstellen eines oder mehrerer Fernsehgeräte zur Fußball-WM müssen keine zusätzlichen GEZ-Gebühren gezahlt werden.

3. Konditionen der FIFA für Public Viewing

Die TV-Übertragungsrechte für die WM 2018 liegen bei der FIFA. Nach den FIFA-Regeln werden die Fußballübertragungen in Gastronomie und Hotellerie grundsätzlich nicht als gewerbliche Public-Viewing-Veranstaltungen angesehen. Für diese TV-Übertragungen muss daher grundsätzlich weder eine Gebühr bezahlt, noch eine Lizenz beantragt werden! Die Voraussetzungen sind allerdings,

  • dass kein direktes oder indirektes (z.B. Verzehrzwang) Eintrittsgeld für die TV- Übertragung erhoben wird,
  • dass keine Sponsorenrechte genutzt oder Sponsoren eingebunden werden,
  • dass die Veranstaltung auf nicht mehr als 5.000 Besucher ausgerichtet ist.

Liegen diese Voraussetzungen vor, dann bedarf es keiner kostenpflichtigen Lizenz! Wenn Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, können Sie sich online registrieren.

Ein Merkblatt des DEHOGA mit den wichtigsten Informationen kann hier heruntergeladen werden.

Weitere Artikel zum Thema

Waldhotel Stuttgart
Das Waldhotel in Stuttgart-Degerloch geht in Sachen Stromeinkauf neue Wege. Denn die bisher üblichen Festpreistarife für Industrie- und Gewerbestrom berücksichtigen nicht die Preisschwankungen an der Strombörse und das kann entsprechend teuer werden, besonders bei den[...]
Zerbor | iStockphoto
Dürfen Arbeitgeber nach dem Impfstatus ihrer Beschäftigten fragen oder nicht? Diese Frage beschäftigt derzeit Politik, Öffentlichkeit und die Branche. Die Positionen hierzu sind sehr heterogen. Die Frage wurde nun im Zusammenhang mit der Neuregelung der[...]
Marvin Meyer | Unsplash
Eltern einer Familie mit fünf minderjährigen Kindern hatten ein Hotel verklagt, weil es die Buchungsanfrage ablehnte und sich darauf berief, nur Gäste mit einem Mindestalter von 16 Jahren aufzunehmen. Auch in der Revision wurde zugunsten[...]
Nina Stiller Photography
Sterne- und TV-Koch Nelson Müller hat Norderney für sich entdeckt. Am 22. Mai hat er offiziell das „MÜLLERS auf Norderney by Nelson Müller“ im Boutiquehotel „1884 Norderney“ eröffnet. Nach den Standorten in Essen und der[...]
Kameha Grand Bonn
Das Live-Event „Koch des Jahres“ fand am 18. und 19. Juli im Kameha Grand in Bonn statt. Es war das erste Live-Event mit Publikumsverkehr für die Branche seit über einem Jahr. Hunderte Besucher zog es[...]
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.