Seit Mitte September ist Haltung des BMF zu den ohne Absprache veröffentlichten Erlassen der Bundesländer mit erweiterter Nichtbeanstandung bis zum 31. März bekannt:
“Der Anwendungserlass zur Abgabenordnung zu § 148 ist eine fachliche Weisung im Sinne des § 21a Absatz 1 FVG und stellt u. a. klar, dass eine Bewilligung von Erleichterungen im Regelfall nur auf Antrag ausgesprochen werden darf”, so das Schreiben des BMF wörtlich.
Ende der Nichtbeanstandung bestätigt
Zuvor wurden im selben Schreiben zunächst der 30. September als Ende der Nichtbeanstandung bestätigt…
“Die im BMF-Schreiben vom 6. November 2019 genannte Frist erlaubt eine Nichtbeanstandung längstens bis zum 30. September 2020. Das BMF-Schreiben tritt nicht am 30. September 2020 außer Kraft, sondern ist weiterhin gültig und damit zu beachten.”
… sowie die Unrechtmäßigkeit der Anerkennung des Härtefalls ohne ausdrücklichen Antrag durch den Steuerpflichtigen selbst ausgesprochen.
„Die Bewilligung von Erleichterungen kann sich nur auf steuerrechtliche Buchführungs-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten erstrecken. […] Eine Bewilligung soll nur ausgesprochen werden, wenn der Steuerpflichtige sie beantragt.“ (Quelle: BMF Schreiben)
Verfügbare zertifizierte TSEs
Zum jetzigen Zeitpunkt als offiziell zertifiziert und damit rechtssicher gelten folgende Technische Sicherheitseinrichtungen:
- D-TRUST TSE der Bundesdruckerei
- Diebold Nixdorf TSE-Card
- Swissbit TSE in den Varianten (USB-TSE, (Micro) SD-Card
- Epson USB-TSE oder Micro-SD
(Quelle: BSI “Zertifizierung und Anerkennung”)
Bereits im Dezember 2019 war als erste Technische Sicherheitseinrichtung die steckbare und damit schnell integrierbare Lösung der Schweizer Storage- und Embedded IoT-Spezialisten Swissbit zertifiziert worden.
Hardware, Tools und Erfahrungswerte für Techniker und Fachhändler
Für die Implementierung stellt Swissbit dafür ein SDK (Software Development Kit), Treiber und Support für Windows, Linux, Android und Embedded-Systeme bereit. Gastro-MIS gilt nicht nur als einer der exklusiven Vertriebspartner, sondern auch als Implementierungsexperte mit einzigartiger Expertise. Mit Dr. Mirco Till – Mitglied der ersten Stunde des DFKA sowie Leiter der Swissbit-TSE Feldtests, als technischem Kopf, greift das Unternehmen auf eine einzigartige Detailtiefe in Sachen KassenSichV und Manipulationssicherung von Kassen zu. Über die verschiedenen im TSE-Shop der Gastro-MIS erhältlichen Produkte und Dienstleistungen unterstützt der Kassenexperte Techniker und Kassenfachhändler bei der Implementierung von TSE und DSFinV-K. Der Service reicht von verfügbarer Hardware über gemeinsame Implementierungsprojekte bis hin zu erhältlicher Prüfsoftware, die etwaige Fehler im Code aufspürt und meldet.
Implementierungspartner für Gastronomen
Für die eigentliche Hauptkundschaft der Gastro-MIS, die Gastronomen, kann der TSE-Experte noch mehr leisten:
“Wir wissen aus Erfahrung, dass in der Regel kein Gastronom ohne eigene IT-Abteilung der Implementierungsaufgabe gewachsen ist. Aus diesem Grund haben wir heute Morgen mit unseren Kassen-Fachhandelspartnern Gewinnblick aus Wolfratshausen bei München, Simply POS bekannt im Kölner Raum und Varyon aus Karlsruhe eine Taskforce gebildet, welche auch noch kurzfristige Implementierungsprojekte aufnimmt. Wir haben nicht nur Technische Sicherheitseinrichtungen vorrätig, sondern auch Ressourcen für die technische Betreuung der Implementierung frei.”, erklärt Dr. Mirco Till. Gastronomen, die noch keinen Fachhandelspartner haben, melden sich einfach über das Kontakt-Formular auf der Amadeus360 Website und bekommen dann den örtlich am nahen gelegensten Partner zugeteilt.
Welche Daten finden sich in den drei Prüfinstanzen Beleg, Kasse und TSE wieder?