Zwischen Lockdown und Neustart – wie geht es der Hotelbranche?
Wie kaum eine andere Branche ist das Hotel- und Gastgewerbe von den Auswirkungen der COVID-19-Eindämmungsmaßnahmen betroffen. Reisebeschränkungen, abgesagte Messen und Veranstaltungen führen zu ausbleibenden Übernachtungen und damit zu erheblich reduzierten Umsätzen. Andererseits mildern Hilfsmaßnahmen von staatlicher Seite und Reserven aus dem Wachstum der vergangenen Jahre die negativen Effekte ab. Aber wie geht es weiter? Haben wir es mit einem „Einmaleffekt“ zu tun oder werden sich nachhaltige Veränderungen im Hotelmarkt und damit auch für die Marktwerte von Hotels ergeben?
Kein pauschalierter Wertabschlag bei Industrieimmobilien
Im Vergleich mit der Hotellerie stellt sich die aktuelle Marktsituation bei Industrieimmobilien deutlicher positiver dar. Zwar belasten Werksschließungen, Unterbrechung von Lieferketten, Kurzarbeit und daraus resultierende Produktionsrückgänge auch den Industriesektor. Dennoch ist die Situation der Industrieimmobilien insgesamt bislang recht stabil. Der Sektor ist bisher kaum von Mietstundungen, -kürzungen oder Vertragskündigungen betroffen. Zurzeit sehen die Mitglieder der HypZert Fachgruppe Industrie daher keinen Anlass für pauschalierte Wertabschläge. Diese Erkenntnis veröffentlichten sie in einem aktuellen Newsletter. Allerdings zeigt sich die Situation regional sehr unterschiedlich und erfordert jeweils eine genaue Einzelfallbetrachtung.
Energieeffizienz im Gebäudesektor – Umsetzung der Renewable Energy Directive
„Zweifelsohne beherrscht Corona zurzeit auch in der Immobilienbewertung viele Diskussionen“, verdeutlicht Dagmar Knopek, Vorsitzende des Aufsichtsrates der HypZert und Mitglied des Vorstandes Aareal Bank AG. „Dennoch behält die HypZert gerade mit den Experten ihrer Fachgruppen auch andere wichtige Themen im Blick. In der neuen Kurzstudie schaut die Fachgruppe Ausland über den Tellerrand und stellt die charakteristischen Länderspezifika bezüglich Zertifizierungslabels für energetische Gebäudestandards sowie Gesetze und Verordnungen in einigen europäischen Ländern und in den USA zusammen.“
Auf europäischer Ebene wurden in der Vergangenheit bereits einheitliche Vorgaben zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes sowie der Verringerung des Verbrauchs fossiler Brennstoffe verabschiedet. Ziel der RED II (Renewable Energy Directive) ist es, die Energiegewinnung aus erneuerbaren Quellen bis auf 32 % europaweit zu steigern. Nun werden diese Vorgaben nach und nach von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht überführt. Die jeweiligen Länder formulieren eigenständig die Zielpositionen und Werte. Diese Veränderungen sollten Gutachter bei Bewertungen vor Ort beachten.