Suche

HypZert Kurzstudien zu Hotelimmobilien sowie Nachhaltigkeitsstandards im Ausland

Die HypZert Fachgruppe Beherbergung und Gastronomie erörtert in ihrer neuen Kurzstudie die aktuelle Situation im Gastgewerbe und gibt Hilfestellungen bei der Beantwortung der sich ergebenden Fragen für die Ermittlung von aktuellen Markt- und nachhaltigen Beleihungswerten.

Tierra MallorcaTierra Mallorca

Zwischen Lockdown und Neustart – wie geht es der Hotelbranche?

Wie kaum eine andere Branche ist das Hotel- und Gastgewerbe von den Auswirkungen der COVID-19-Eindämmungsmaßnahmen betroffen. Reisebeschränkungen, abgesagte Messen und Veranstaltungen führen zu ausbleibenden Übernachtungen und damit zu erheblich reduzierten Umsätzen. Andererseits mildern Hilfsmaßnahmen von staatlicher Seite und Reserven aus dem Wachstum der vergangenen Jahre die negativen Effekte ab. Aber wie geht es weiter? Haben wir es mit einem „Einmaleffekt“ zu tun oder werden sich nachhaltige Veränderungen im Hotelmarkt und damit auch für die Marktwerte von Hotels ergeben?

Kein pauschalierter Wertabschlag bei Industrieimmobilien

Im Vergleich mit der Hotellerie stellt sich die aktuelle Marktsituation bei Industrieimmobilien deutlicher positiver dar. Zwar belasten Werksschließungen, Unterbrechung von Lieferketten, Kurzarbeit und daraus resultierende Produktionsrückgänge auch den Industriesektor. Dennoch ist die Situation der Industrieimmobilien insgesamt bislang recht stabil. Der Sektor ist bisher kaum von Mietstundungen, -kürzungen oder Vertragskündigungen betroffen. Zurzeit sehen die Mitglieder der HypZert Fachgruppe Industrie daher keinen Anlass für pauschalierte Wertabschläge. Diese Erkenntnis veröffentlichten sie in einem aktuellen Newsletter. Allerdings zeigt sich die Situation regional sehr unterschiedlich und erfordert jeweils eine genaue Einzelfallbetrachtung.

Partner aus dem HORECA Scout

Energieeffizienz im Gebäudesektor – Umsetzung der Renewable Energy Directive

„Zweifelsohne beherrscht Corona zurzeit auch in der Immobilienbewertung viele Diskussionen“, verdeutlicht Dagmar Knopek, Vorsitzende des Aufsichtsrates der HypZert und Mitglied des Vorstandes Aareal Bank AG. „Dennoch behält die HypZert gerade mit den Experten ihrer Fachgruppen auch andere wichtige Themen im Blick. In der neuen Kurzstudie schaut die Fachgruppe Ausland über den Tellerrand und stellt die charakteristischen Länderspezifika bezüglich Zertifizierungslabels für energetische Gebäudestandards sowie Gesetze und Verordnungen in einigen europäischen Ländern und in den USA zusammen.“

Lesen Sie auch
Recht und ComplianceSoftware und SystemeMarketing
Google Maps zeigt gelöschte Bewertungen: Was Hotels und Gastronomie wissen müssen

Auf europäischer Ebene wurden in der Vergangenheit bereits einheitliche Vorgaben zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes sowie der Verringerung des Verbrauchs fossiler Brennstoffe verabschiedet. Ziel der RED II (Renewable Energy Directive) ist es, die Energiegewinnung aus erneuerbaren Quellen bis auf 32 % europaweit zu steigern. Nun werden diese Vorgaben nach und nach von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht überführt. Die jeweiligen Länder formulieren eigenständig die Zielpositionen und Werte. Diese Veränderungen sollten Gutachter bei Bewertungen vor Ort beachten.

Mehr Informationen

Themen in diesem Artikel
ManagementHotelimmobilienmarktImmobilienNachhaltigkeitsstandards
Gemini
Marketing

Google Maps zeigt gelöschte Bewertungen: Was Hotels und Gastronomie wissen müssen

Seit dem 26. April 2026 zeigt Google Maps bei deutschen Unternehmensprofilen an, wie viele Google-Bewertungen wegen Diffamierungsbeschwerden in den vergangenen zwölf Monaten gelöscht wurden – nicht in exakten Zahlen, sondern in Spannen. Für Hotels, Restaurants und Cafés lohnt sich ein genauer Blick darauf, was die Neuerung bedeutet und wie sich das Bewertungsmanagement darauf einstellen lässt.

Firmbee, Unsplash
Marketing

Google-Bewertungen löschen lassen? Warum Hoteliers und Gastronomen jetzt genau hinschauen sollten

Ein aktuelles Urteil des OLG Frankfurt sorgt für Klarheit – und Handlungsbedarf. Negative Google-Bewertungen können für Hotels und Restaurants existenzbedrohend sein. Kein Wunder also, dass viele Betriebe Agenturen beauftragen, die versprechen, unliebsame Bewertungen bei Google löschen zu lassen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 19. März 2026 (Az.: 16 U 2/25) nun aber deutlich gemacht: So einfach ist das nicht.

Anton Ryazanov, Unsplash
Datenschutz

Drei Klicks für DSGVO-konforme Gästedaten mit Microsoft Copilot Flex Routing

Seit Mitte April 2026 verarbeitet Microsoft Copilot Daten auch außerhalb Europas – standardmäßig und ohne explizite Zustimmung. Was nach einem technischen Detail klingt, wird für Betriebe mit Gästedaten zur Compliance-Frage. Drei Klicks können das Problem lösen. Doch die eigentliche Entscheidung liegt tiefer: Wem vertrauen Gastronomen und Hoteliers ihre sensibelsten Daten an – und können sie das noch kontrollieren?

Katt Galvan, Unsplash
Gastro, Recht und Gewerbe

Sofortmeldepflicht im Gastgewerbe beachten und Schwarzarbeit vermeiden

Wer im Gastgewerbe neue Mitarbeiter einstellt, muss schnell handeln: Anders als in anderen Branchen gilt hier eine Sofortmeldepflicht bei der Sozialversicherung. Versäumnisse werden als Schwarzarbeit gewertet – mit potenziell teuren Folgen für den Betrieb. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) erneuert ihre Warnung an Arbeitgeber.

progros
Finanzen und Controlling

4 Tipps: Einkaufs- und Prozesskosten in der Hotellerie optimieren

Die Gewinnmargen in Hotels schrumpfen – doch viele Betriebe verschenken Potenzial im Einkauf. Wo drei verschiedene Produkte eines Typs von unterschiedlichen Herstellern geordert werden, würde oft eines genügen. Gewohnheit kostet Geld. Doch wie lässt sich gegensteuern? Jochen Oehler, Geschäftsführer progros und Vorstand DEHAG Hospitality Group zeigt, mit welchen vier strategischen Hebeln Hoteliers ihre Einkaufskosten nachhaltig senken können – von strukturierten Ausschreibungen bis zur Trennung von Fachlichem und Kaufmännischem.

Canva
Gastro, Recht und Gewerbe

AGB: Hotelverband sorgt für Rechtsklarheit im Kleingedruckten

Aktualisierte AGB schützen vor Abmahnungen – doch wer das Kleingedruckte nicht anpasst, riskiert rechtliche Lücken. Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Beherbergungsverträge, Veranstaltungen, Reiseveranstalter und Parkplätze turnusmäßig überprüft und an die aktuelle Rechtsprechung angepasst.

Weitere Artikel zum Thema

Gemini
Seit dem 26. April 2026 zeigt Google Maps bei deutschen Unternehmensprofilen an, wie viele Google-Bewertungen wegen Diffamierungsbeschwerden in den vergangenen zwölf Monaten gelöscht wurden – nicht in exakten Zahlen, sondern in Spannen. Für Hotels, Restaurants[...]
Gemini
Firmbee, Unsplash
Ein aktuelles Urteil des OLG Frankfurt sorgt für Klarheit – und Handlungsbedarf. Negative Google-Bewertungen können für Hotels und Restaurants existenzbedrohend sein. Kein Wunder also, dass viele Betriebe Agenturen beauftragen, die versprechen, unliebsame Bewertungen bei Google[...]
Firmbee, Unsplash
Katt Galvan, Unsplash
Wer im Gastgewerbe neue Mitarbeiter einstellt, muss schnell handeln: Anders als in anderen Branchen gilt hier eine Sofortmeldepflicht bei der Sozialversicherung. Versäumnisse werden als Schwarzarbeit gewertet – mit potenziell teuren Folgen für den Betrieb. Die[...]
Katt Galvan, Unsplash
Canva
Hoteliers, die ihre Social-Media-Arbeit strategisch aufstellen und messbare Erfolge erzielen, können sich ab sofort für den Social Media Award 2026 bewerben. Der von der HSMA Deutschland e.V. und Online Birds ausgerichtete Wettbewerb zeichnet Hotels aus,[...]
Canva
hystreet.com GmbH
Wo sich früher alles um den Handel drehte, verändert sich das urbane Gefüge: Restaurants, Food-Hallen und hybride Konzepte werden zu Frequenzbringern in deutschen Innenstädten. Sie verwandeln Passanten in Verweiler, schaffen Begegnungsräume und machen aus City-Besuchern[...]
hystreet.com GmbH
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.