Ein Großbrand auf der Hallburg in Unterfranken, eine Überschwemmung mit Schlammlawine beim Löwen in Braunsbach – jedes Jahr trifft es einige Hoteliers und Gastronomen besonders hart. Naturkatastrophen und Brände verursachen einen Millionenschaden, der existenzbedrohend wird.
Zu tief gestapelt?
„Zum Glück bin ich ja versichert“, werden nun die meisten Hoteliers und Gastronomen denken. Ihre Erfahrungen haben sie gelehrt, auf den Versicherer zu vertrauen: Kleine Schäden wie Haftpflichtfälle oder Rohrbrüche wurden ja ohne Murren bezahlt. Zudem klingt die Versicherungssumme im Vertrag üppig und in jedem Fall ausreichend, um ruhig schlafen zu können.
„Die meisten Betriebe sind unterversichert“, sagt dagegen Alexander Fritz vom Versicherungsmakler Fritz & Fritz aus Würzburg. Die Versicherungssumme alleine habe keine Aussagekraft, wenn sie nicht zum versicherten Objekt passt. „Wer ein Hotel für fünf Millionen Euro hat, es aber nur für zwei Millionen versichert, bekommt im Schaden keine zwei Millionen Euro“, erklärt Fritz den Irrtum auf, dem viele erliegen. Um Prämie zu sparen, wird die Versicherungssumme extra niedrig angesetzt. Die Folge: Man bekommt nur den Anteil ersetzt, der versichert war. In diesem Fall: Nur 40 Prozent des Schadens!
Prüfung wird zur Regel
Kleine Schäden bis Fünf- oder Zehntausend Euro regulieren Versicherungen schnell und unkompliziert – teilweise sogar auf Kulanz. Viel zu teuer wäre es, einen Sachverständigen rauszuschicken und jeden Fall überprüfen zu lassen. Bei großen Schäden sind die Experten aber vor Ort und prüfen, ob die Versicherungssumme korrekt ermittelt war, alle Vertragsbedingungen erfüllt sind und keine Obliegenheitsverletzungen vorliegen. Bricht beispielsweise ein Großbrand aus, wird nicht nur geschaut, ob regelmäßig die elektrischen Anlagen geprüft wurden, sondern auch, ob unerlaubterweise Haushaltsgeräte wie einfache Waschmaschinen im Hotelbetrieb genutzt wurden, die dann den Brand ausgelöst haben.
Vertragsdetails treten in den Vordergrund
Ist alles aufgenommen, entscheidet am Ende, was im Vertrag steht. Und ehrlich? Den haben sich die meisten Hoteliers gar nicht durchgelesen. „Grobe Fahrlässigkeit, Beweislastumkehr oder die regelmäßige Überprüfung von elektrischen Anlagen – davon haben viele Inhaber noch nie etwas gehört“, sagt Alexander Fritz aus seiner beruflichen Praxis. Häufig entscheide sich der Hotelier beim Abschluss der Versicherung nach Sympathie des Vertreters (Fritz: „Auch sehr wichtig!“) und dem Preis der Versicherung für ein Angebot.
Dabei sei viel wichtiger, welche Risiken der Hotelier besitzt und wie diese über den Vertrag abgesichert sind. Fritz: „Was für den Privathaushalt gut funktioniert, ist im Hotel viel zu wenig Absicherung.“ Dabei ließen sich oft ausgezeichnete Versicherungspakete realisieren und mit einem wirtschaftlich sinnvollen Selbstbehalt die Prämie niedrig halten. Durch Allgefahrenversicherungen, speziell für das Gastgewerbe konzipiert, ließen sich die Risiken perfekt abdecken und ein weiteres Problem wirkungsvoll vermeiden: Doppelversicherungen. Denn häufig werden nicht nur zwei Prämien für das gleiche Risiko bezahlt, sondern im Schadenfall gibt es Abgrenzungsprobleme, etwa wenn für Gebäude, Inventar und Maschinen dann unterschiedliche Versicherungen greifen. Wer dann welchen Betrag übernimmt, kann zu langen Auseinandersetzungen zwischen den Versicherern führen.
Wollen Versicherungen nicht zahlen?
„Versicherungen versuchen alles, um den Schaden nicht zu zahlen“, lautet ein weit verbreitetes Vorurteil. Dabei stimmt das gar nicht: Wer alle Pflichten erfüllt hat und richtig versichert ist, dem wird die Versicherung keinen Stein in den Weg legen. Mehr noch: Der Versicherer ist eigentlich interessiert, Großschäden schnell zu beseitigen. Denn die Kosten der Betriebsunterbrechung muss er ja zahlen und die kann schnell teurer werden, als der entstandene Sachschaden.
Im Zweifel hat am Ende aber der mehr Nutzen aus einem Vertrag, der diesen Vertrag entworfen hat. In diesem Fall ist es der Versicherer. Ein Beispiel: Sicherungspflichten im Hotel muss der Eigentümer einhalten. Jedoch kann nicht alles immer kontrolliert und zu 100 Prozent korrekt gemacht werden.
Tritt jetzt ein Schaden auf, bei dem grobe Fahrlässigkeit im Spiel ist, wackelt der Versicherungsschutz. Viele Verträge begrenzen bei grober Fahrlässigkeit die Haftung massiv. Die Entschädigung reicht dann meist nicht, um den Geschäftsbetrieb wieder aufzunehmen.
Der Hotelier kann seine Position aber deutlich verbessern, indem er einen der spezialisierten Makler auf seine Seite holt. Einige von Ihnen sind viele Jahre am Markt, besitzen ein großes „Einkaufsvolumen“ und haben mit mehreren Versicherungen genau die Versicherungspakete ausgehandelt, die dem Hotelier die beste Sicherheit bringen.
Zudem verfügen einige über eine eigene Schadenabteilung. Der Kunde wird also nicht mit den Sachverständigen der Versicherung alleine gelassen, sondern bekommt Unterstützung bei der Begehung, Bewertung und Kommunikation mit der Versicherung. „Meist lassen sich deutlich höhere Entschädigungsbeträge aushandeln als ohne externen Beistand“, ist sich Fritz sicher.
Betreuung bringt Sicherheit
Eine Hotel-Versicherung ist kein Zeitungsabo! Man schließt nicht einen Vertrag ab und kann sich dann entspannt zurücklehnen. Vielmehr muss der Hotelier aktiv dafür sorgen, wirkungsvoll versichert zu bleiben. So gehört es dazu, sämtliche An-und Umbauten an die Versicherung zu melden, sich vertragliche und gesetzlich-behördliche Vorschriften zu informieren und diese auch einzuhalten.
Hat der Hotelier einen Versicherungspartner an der Hand, kann er einige Aufgaben an ihn übertragen. So könnte der Betreuer im Jahresgespräch auf Missstände im Hotel hinweisen und Modernisierungen für die Versicherungssumme dokumentieren. Diese Art „TÜV“ hält den Schutz fit und es gibt kein böses Erwachen, wenn doch mal ein Großschaden eintritt.
Diese Versicherungen sollten Sie haben
- Haftpflichtversicherung: Schadenersatzansprüche gegen den Betrieb werden abgesichert. Ein unbedingtes Muss!
- Gebäudeversicherung für Feuer-, Leitungswasser-, Sturm-, Hagel- und Blitzschäden. Bei Pachtbetrieben übernimmt diese Versicherung der Verpächter. Wichtig: Elementarschäden mitversichern!
- Inhaltsversicherung für Ihr Inventar und Ihre Vorräte. Wichtig: Auch fremdes Eigentum sollte versichert sein.
- Maschinen- und Elektronikversicherung. Gilt auch für Software und elektrische Anlagen, greift bei technischen Defekten und falscher Bedienung.
- Betriebsunterbrechung ersetzt laufende Kosten, Lohnfortzahlungen und den entgangenen Gewinn. Wichtig: Haftzeit für Großschäden lang genug wählen.
- Rechtsschutz bei Streitigkeiten (auch Arbeitsrecht und Sozialgerichten). Wichtig: Um Spezial-Strafrechtsschutz ergänzen, um Vorsatzvorwurf abzudecken.
- Cyberdeckung gegen Diebstahl und Verschlüsslung Ihrer IT-Systeme.