Suche

Leasing- und Cashback Aktionen für Gastronomen

Für viele Gastronomiebetreiber kommt es in diesem Jahr dank der Schließung im Frühling und den Einschränkungen zur Wahrung des Infektionsschutzes zu enormen Umsatzeinbußen. Da große Investitionen in weite Ferne rücken, wollen einige Küchentechnik-Hersteller mit besonders günstigen Finanzierungsangeboten helfen, benötigte Geräte trotzdem anschaffen zu können.
IkonStudio | iStockphoto
Anzeige

Cashback – bis zu 1.200 Euro bei HOBART sichern!

HOBART bietet eine exklusive Cashback Aktion beim Kauf von HOBART Spül-, Gar- und Zubereitungstechnik aus dem Aktionsprogramm an. So einfach gehts: Spätestens 30 Tage nach dem Kauf auf der Webseite der HOBART GmbH registrieren und eine Kopie der Rechnung hochladen. Spätestes Rechnungsdatum muss der 28.2.2021 sein. Alle Informationen unter hobart.de/cashback

HOBART hat neben der zeitlich begrenzten Cashback-Aktion ein attraktives Ratenkauf-Programm ins Leben gerufen. Mit der Ratenkauf-Vereinbarung Easy Pay entfällt die Anzahlung und die erste Rate ist erst nach 2 Monaten fällig. Ein 0% Zins und der Wegfall zusätzlicher Gebühren sowie die absolute Transparenz und eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung machen Investitionen auch 2021 möglich. Die Vertragslaufzeit ist wählbar und kann 12, 24 oder 36 Monate betragen. Der genaue Ablauf wird hier erläutert.

Maßgeschneidertes Leasing bei MEIKO

Auch Spülexperte MEIKO weiß um die Relevanz funktionierender und hygienisch absolut sicher arbeitender Spülmaschinen und will die Gastronomie mit maßgeschneiderten Leasingangeboten unterstützen. Unter dem Motto „Mit kleinen Raten flüssig bleiben“ können Gastronomen und Hoteliers auch in schwierigen Zeiten sinnvoll investieren und bei voller Kostenkontrolle sicher kalkulieren. Schon ab 8 Euro pro Tag (netto, bei 30 Spülkörben/Tag und 365 Spültagen/Jahr) sorgt zum Beispiel die Untertischmaschine M-iClean US für Hygienesicherheit und Brillanz. Das Angebot ist eigenfinanziert und der Leasingpartner ist der Spülexperte selbst, keine Bank. So wird jedes Angebot exakt auf die individuellen Bedürfnisse des Gastro-Partners zugeschnitten. Die Aktion bezieht folgende Modelle ein: M-iClean U Untertischspülmaschine, M-iClean H Haubenspülmaschine mit Haubenautomatik, FV 250.2, 130.2 und DV 270.2 Topf- und Utensilienspülmaschinen. Das Angebot ist zeitlich nicht begrenzt.

Außerdem bietet das Unternehmen seinen Leasingkunden einen verlängerten Zahlungsaufschub an, so dass sie ihre Raten für 2 Monate aussetzen und sie später leisten können.

meiko.de

Langzeitmiete, Pay per Wash und mehr bei Winterhalter

Auch Winterhalter will die Gastronomie dabei unterstützen, trotz der wirtschaftlich schlechten Lage hygienisch sicher spülen zu können und bietet vier Finanzierungsvarianten an. Zum einen können die Maschinen aller Serien über eine Langzeitmiete bis zu sechs Jahre für einen festen monatlichen Betrag angemietet werden, auch eine Ratenzahlung zwischen drei und 18 Monaten ist möglich. Beide Varianten bieten den Vorteil, dass die erste Rate erst im vierten Monat fällig wird, wobei dies eine zeitlich begrenzte Sonderaktion bis zum 30. Juni 2021 ist.

Zum anderen können auch weiter alle Maschinen über das einzigartige Pay per Wash System genutzt werden. Die Spülmaschine wird weder gekauft noch geleast oder gemietet, Kosten entstehen nur dann, wenn tatsächlich Spülgänge erfolgen. Im festgelegten Preis pro Spülgang sind Maschine, Körbe, Wasseraufbereitung und Spülchemie enthalten, ebenso potenziell anfallende Kosten für Reparaturen und Wartung.

Auch Ratenzahlung, Leasing oder Mietkauf sind bei Geräten von Winterhalter möglich. Bei der Ratenzahlung gilt bis zum 30. Juni 2021 ebenfalls die Sonderaktion, so dass die erste Rate erst im vierten Monat nach Vertragsbeginn fällig ist. Bei den klassischen Leasing- und Mietkaufmodellen überzeugt das Unternehmen mit maßgeschneiderten Modellen und seriösen Partnern.

pay-per-wash.biz

Weitere Artikel zum Thema

Der 31. Dezember ist ein wichtiges Datum für die Verjährung von Forderungen.ieang | iStockphoto.com
Der 31. Dezember ist ein wichtiges Datum für die Verjährung von Forderungen. Deshalb rät das Bremer Inkasso: Rechtzeitig tätig werden, denn das Jahresende kommt meist schneller als man denkt.[...]
SvetaZi | iStockphoto
Wenn der Hoteltester eingecheckt hat, kommen oft unschöne Ergebnisse zutage. Nicht selten fallen Hoteliers aus allen Wolken, wenn die Kritikpunkte am vermeintlich perfekt geführten Hotel ans Tageslicht kommen. Doch worauf achtet der Hoteltester wirklich und[...]
.shock | iStockphoto
Gemäß der geänderten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 13. März, sind Betriebe verpflichtet, in einem "betrieblichen Hygienekonzept" die erforderlichen Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz festzulegen und umzusetzen. Zur Umsetzung hat die Berufsgenossenschaft BGN für Sie einen Leitfaden für gastgewerbliche[...]
PIKSEL | iStockphoto
Sodexo
Ab 2021 gelten neue amtliche Sachbezugswerte für die Mitarbeiterverpflegung: Diese sind zum Beispiel anzusetzen, wenn ein Unternehmen eine Kantine unterhält oder den Mitarbeitern Essenszuschüsse in Form von Essenmarken oder Restaurantschecks gewährt.[...]
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.