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Corona-Update für das Gastgewerbe: Verdeckte Corona-Kontrollen • Neue FAQs zur Überbrückungshilfe

2G, 2G plus, 3G – was gilt jetzt in welchem Bundesland? +++ Aktualisiert: FAQs zur Überbrückungshilfe III Plus +++ Verdeckte Kontrollen von Betrieben in den Bundesländern +++ Altmaier will Verlängerung der Überbrückungshilfe +++ Welche Corona-Maßnahmen plant die neue Ampel? +++
Photo by Markus Winkler on UnsplashMarkus Winkler, Unsplash
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Corona-Regeln: 2G, 2G plus, 3G – was gilt jetzt in welchem Bundesland?

Am Donnerstag (18.11.2021) findet nach langer Pause wieder eine Corona-Konferenz zwischen dem Bund und den Bundesländern statt. Viele Bundesländer haben inzwischen eigene Regeln getroffen, von 2G, 2G plus bis 3G. Die Tagesschau hat einen Überblick über diesen neuerlichen Wildwuchs an Regelungen erstellt. > tagesschau.de

Corona-Vorgaben des DEHOGA für das Gastgewerbe in den Bundesländern:

Welche Corona-Maßnahmen plant die neue Ampel?

Die Ampel-Parteien haben ihre Pläne zur Bekämpfung der Corona-Pandemie konkretisiert. Am Dienstagabend wurden im Hauptausschuss des Bundestages Änderungsanträge für das künftige Corona-Regelwerk beschlossen. Bei RND.de finden Sie eine Zusammenfassung der Änderungen. > rnd.de

Verdeckte Kontrollen von Betrieben in den Bundesländern

Aus den Bundesländern melden die DEHOGA-Landesverbände, dass die Einhaltung von Corona-Schutzmaßnahmen in den Betrieben zunehmend stärker kontrolliert werden. Berichtet wird auch von verdeckten Kontrollen. Die DEHOGA-Verbände appellieren daher an die Gastronomen und Hoteliers an die Einhaltung der entsprechenden Corona-Vorschriften. Zudem wird darauf hingewiesen, dass vor dem Betreten der Gaststätte eine Nachweiskontrolle mit Identitätsfeststellung erfolgen muss. Jeder Impf- und Genesenennachweis muss kontrolliert werden und mit dem Ausweis (gültig sind Ausweise mit Lichtbild, wie etwa Personalausweis oder Führerschein) abgeglichen werden muss.

Altmaier will Verlängerung der Überbrückungshilfe

Der geschäftsführende Bundeswirtschaftsminister Altmaier (CDU) hat sich dafür ausgesprochen, die Überbrückungshilfen bis Ende März zu verlängern. Er sei darüber mit dem geschäftsführenden Finanzminister Olaf Scholz (SPD) im Gespräch. > rnd.de

Aktualisiert: FAQs zur Überbrückungshilfe III Plus

Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 15. November die FAQs zur Überbrückungshilfe III Plus aktualisiert:
Verlängerte Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Oktober bis Dezember 2021 (Frage 3.20): Wer bereits einen Antrag auf Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli bis September gestellt hat, kann für den Verlängerungszeitraum Oktober bis Dezember 2021 einen Änderungsantrag stellen. Wer keinen Antrag auf Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli bis September 2021 gestellt hat, kann die Förderung für beliebige Monate im verlängerten Förderzeitraum von Juli bis Dezember 2021 über einen Erstantrag beantragen (Antragsfrist ist der 31. Dezember 2021, Frage 3.7).
Anträge mit Fördervolumen von mehr als 12 Millionen Euro (Frage 2.13): Die Bedingungen, unter denen eine Förderung erfolgen kann, wurden klargestellt. Beim grundsätzlichen Verbot der Gewährung von Darlehen der Gesellschaft an Gesellschafter wurden Darlehensgewährungen im Rahmen eines Cash-Pools verbundener Unternehmen ausgenommen. Auch beim grundsätzlichen Verbot von Zinszahlungen für Gesellschafterdarlehen wurde eine gleichlautende Ausnahme – im Rahmen von Cash-Pools verbundener Unternehmen – erklärt. > ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

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