Suche

Hospitality Shots: Urteil: Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit • Kurzarbeitergeld wegen hoher Energiepreise?

In unseren Hospitality Shots informieren wir kompakt ausgewählte Meldungen in der Branche: +++ Gastgewerbe soll Energiekosten-Zuschüsse erhalten +++ Ist Kurzarbeit wegen hoher Energiepreise möglich? +++ Nur ganzer Kalendertag zählt als Ersatzruhetag +++ Energieeinsparverordnung: Beleuchtungsverbot auch für Außenwerbung von Hotels +++ Urteil: Bundesarbeitsgericht sieht Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit +++

Keine Bildrechte?

Urteil: Bundesarbeitsgericht sieht Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit

Am 13. September 202 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG, Aktenzeichen 1 ABR 22/21) entschieden, dass Arbeitgeber bereits nach aktuell geltendem Recht dazu verpflichtet sind, ein System einzuführen, mit dem die Arbeitszeit der Arbeitnehmer erfasst werden kann. Für Arbeitgeber, die eine (digitale) Zeiterfassung bereits in den betrieblichen Alltag integriert haben, ist die Entscheidung des BAG von eher geringem Interesse. Wer bislang aber die Arbeitszeit nicht erfasst, sollte sich nun nach Lösumgen umsehen. > spiegel.de

Energieeinsparverordnung: Beleuchtungsverbot auch für Außenwerbung von Hotels

Das Bundeskabinett hatte Ende August zwei Verordnungen zur Sicherung der Energieversorgung verabschiedet. Davon betroffen sind nun nach Informationen des DEHOGA auch beleuchtete Namenszüge von Hotels und gastronomischen Betrieben.

Partner aus dem HORECA Scout

Laut Verordnung wird der Betrieb „beleuchteter und lichtemittierender Werbeanlagen“ in der Zeit von 22 bis 16 Uhr am Folgetag untersagt, soweit er nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder der Gefahrenabwehr ausnahmsweise zulässig ist.

Lesen Sie auch
DatenschutzRecht und ComplianceSoftware und Systeme
IT-Security to go: Wie KMU ihre IT-Sicherheit sofort verbessern können

In einer Video-Konferenz mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wurde dem DEHOGA Bundesverband nach eigenen Informationen mitgeteilt, dass unter das Verbot beleuchtetet Werbeanlagen auch beleuchtete Betriebsnamen außen an der Fassade aller Betriebe fallen.

Eine Ausnahme gelte nur, wenn die Beleuchtung der Abwehr von Gefahren oder der Verkehrssicherheit diene. Dies sei im Einzelfall zu entscheiden. So kann in einer weniger gut beleuchteten Gegend der beleuchtete Betriebsname durchaus der Verkehrssicherheit dienen, so das Bundesministerium. Pauschale Beurteilungen, wann der beleuchtete Betriebsname der Verkehrssicherheit oder der Gefahrenabwehr dient, könne es nicht geben. Für die Beurteilung komme es insbesondere auf die Beurteilung der Ordnungsbehörden vor Ort an.

Themen in diesem Artikel
AnalyseCoronaCorona-HilfenStudie

Nach Einlassung des Bundesministeriums gibt es keinerlei Beschränkungen für das Licht im Gastraum oder der Lobby des Hotels.

 

Nur ganzer Kalendertag zählt als Ersatzruhetag

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer anderen Sache entschieden, dass Ruhetage, die als Ausgleich für Feiertagsarbeit gewährt werden, ganze Kalendertage von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr umfassen müssen.

Lesen Sie auch
Finanzen und ControllingRechtsprechung und UrteileSteuern
BFH bestätigt: Rückzahlungen der Corona-Soforthilfen wirken nicht rückwirkend

Wenn nicht durch Tarifvertrag etwas anderes bestimmt ist, haben Arbeitnehmer nach § 11 Abs. 3 Satz 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) einen Anspruch auf einen Ersatzruhetag innerhalb von 8 Wochen. Im entschiedenen Fall eines Lkw-Verladers, der ausschließlich in Nachtschicht arbeitete, gewährte die Arbeitgeberin diesen Ersatzruhetag im Anschluss an eine Nachtschicht, somit beginnend um 02:00 Uhr morgens bis zum Abend des darauffolgenden Werktages. Der Ersatzruhetag dauerte dadurch mehr als 24 Stunden, umfasste aber nicht einen vollständigen Kalendertag. Dagegen wendete sich der Arbeitnehmer.

Das BAG gab dem Lkw-Verlader recht. Zweck des Arbeitszeitgesetzes sei, Sonn- und Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der „seelischen Erhebung“ zu schützen. Dem werde ein Ersatzruhetag nur gerecht, wenn er sich nach dem Tagesrhythmus richte und nicht nach einer individuellen, davon abweichenden 24-stündigen Freistellung.

Das Urteil ist prinzipiell übertragbar auf Beschäftigte des Gastgewerbes, die sonn- oder feiertags in Schichtsystemen arbeiten, die vor 00:00 Uhr beginnen und nach 00:00 Uhr enden. Das gilt auch dann, wenn die Beschäftigung am jeweiligen Sonn- oder Feiertag nur sehr kurz erfolgt, weil das Schichtende in den Nacht- bzw. frühen Morgenstunden des Sonn- oder Feiertages liegt. Zu beachten ist allerdings, dass gastgewerbliche Tarifverträge meist spezielle Regeln für die Sonn- und Feiertagsbeschäftigung und deren Ausgleich beinhalten. Eine Abweichung von § 11 ArbZG ist jedoch nur durch Tarifvertrag, nicht durch Arbeitsvertrag möglich. Wichtig auch: Der Ersatzruhetag muss kein zusätzlicher freier Tag sein. Jeder Werktag, also auch ein ohnehin oder schichtplanmäßig arbeitsfreier Tag von Montag bis Samstag kommt dafür in Betracht. Der freie Tag muss auch nicht im Dienstplan ausdrücklich als Ersatzruhetag bezeichnet werden. Er soll möglichst unmittelbar im Anschluss an eine 11- bzw. 10stündige Ruhezeit nach § 5 ArbZG gewährt werden, damit die Arbeitnehmer eine längere zusammenhängende Ruhezeit pro Woche zur Verfügung haben.

 

Ist Kurzarbeitergeld wegen hoher Energiepreise möglich?

Aktuell liegt ein Referentenentwurf der Bundesregierung zur Verlängerung des erleichterten Kurzarbeitergeldzuganges und die Verlängerung beziehungsweise Schaffung von Verordnungsermächtigungen für KuG-Sonderregelungen vor. Er würde es der Regierung ermöglichen, beispielsweise im Fall einer Gasnotlage, zeitnah mit umfassenden Kurzarbeitergeld-Sonderregelungen zu reagieren und damit die Unternehmen in der Krise zu unterstützen.

Die Bundesagentur für Arbeit hat ihre FAQs zum Kurzarbeitergeld aktualisiert und folgende Regelungen gelten in Bezug auf Kurzarbeitergeld und steigende Energiepreise:

  • Eine Gewährung von Kurzarbeitergeld ausschließlich wegen aktuellen Preissteigerungen, insbesondere beim Gas und anderen Energieträgern, ist nicht möglich.
  • Preissteigerungen stellen kein unabwendbares Ereignis im Sinne des Kurzarbeitergeldes dar, da es sich hierbei um ein übliches, allgemeines Marktrisiko handelt.
  • Ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht dann, wenn der eingetretene Arbeitsausfall auf wirtschaftlichen Ursachen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht.
  • Sollte es zu Engpässen bei der Versorgung mit Gas kommen, die regulierende staatliche Maßnahmen bei der Belieferung mit Gas durch die Bundesnetzagentur erforderlich machen, können diese als unabwendbares Ereignis für einen Arbeitsausfall anerkannt werden (vgl. § 96 Abs. 3 Satz 2 SGB III), wenn der Betrieb unmittelbar von den Regulierungsmaßnahmen betroffen ist.
  • In der Anzeige der Kurzarbeit muss dazu dargelegt werden, welche Auswirkungen dies auf den Betrieb hat und inwiefern die Regulierungsmaßnamen einen Arbeitsausfall verursachen (zum Beispiel welche Tätigkeiten können nicht mehr ausgeführt werden). Sollten die weiteren Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld ebenfalls erfüllt sein, kann Kurzarbeitergeld gezahlt werden.

Zwei Beispiele der Bundesagentur für Arbeit machen das anschaulich:

Beispiel 1:

Ein Stahlkonzern stoppt wegen der stark steigenden Energiepreise zwei Produktionsanlagen und schaltet die dafür benötigten Hochöfen ab. Durch die exorbitant gestiegenen Energiepreise ist die Wettbewerbsfähigkeit massiv beeinträchtigt. Die Anlagen können nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden.

Keine Gewährung von Kurzarbeitergeld: Da es sich um eine betriebswirtschaftliche beziehungsweise unternehmerische Entscheidung handelt, liegen keine wirtschaftlichen Ursachen für den Arbeitsausfall vor – die Nachfrage nach dem Produkt ist weiterhin vorhanden. Hohe Energiepreise stellen – wie auch Preissteigerungen bei anderen Betriebskosten – keine wirtschaftlichen Ursachen dar.

Beispiel 2:

Sollte eine Produktion aufgrund einer Rationierung der Gasmenge beim produzierenden Unternehmen nicht mehr möglich sein, ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen für ein unabwendbares Ereignis gegeben sind. Ein solches unabwendbares Ereignis könnte beispielsweise vorliegen, wenn eine behördlich angeordnete Rationierung der Gasliefermengen erfolgt.

Gewährung von Kurzarbeitergeld: Wenn der Rationierung eine behördliche Anordnung zugrunde liegt, ist für den Arbeitsausfall ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld möglich.

 

Hohe Energiekosten: auch Gastgewerbe soll Finanzhilfen vom Bund bekommen

Nach Aussagen von Bundeswirtschaftsminister Habeck soll das bisher auf die Industrie ausgerichtete Energiekostendämpfungsprogramm nun auch für Handwerk und Dienstleistungswirtschaft geöffnet werden. Damit könnte auch das Gastgewerbe Energiekosten-Zuschüsse erhalten, möglicherweise auch rückwirkend. Eine endgültige Entscheidung der Bundesregierung ist aber noch nicht gefallen. > spiegel.de

johannes86, iStockphoto
Gehalt, Benefits und Altersversorgung

Neue Spielregeln bei der Vergütung: Was die EU-Entgelttransparenzrichtlinie für Hotellerie und Gastronomie bedeutet

Bis Juni 2026 muss Deutschland die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht umsetzen. Die neuen Regelungen betreffen Betriebe jeder Größe und bringen weitreichende Änderungen im Umgang mit Gehältern. Wer sich jetzt vorbereitet, verschafft sich einen entscheidenden Vorsprung im Wettbewerb um Fachkräfte.

Future Payments GmbH
Finanzen und Controlling

Kartenzahlungsgebühren – Zusammensetzung und typische Fallstricke

Viele Gastronomen wissen nicht, welche Kosten ihr Kartenterminal wirklich verursacht. Gebührenmodelle sind komplex, Verträge unübersichtlich – und das Kleingedruckte kann monatlich mehrere hundert Euro Unterschied bedeuten. Spätestens mit einer möglichen Kartenzahlungspflicht wird dieses Thema zum wirtschaftlichen Faktor, den kein Betrieb mehr ignorieren sollte.

EVENTMACHINE
Events und Messen

KI-Agent konfiguriert ganze Events und erhält sofortige Angebote – ohne menschliches Zutun

Was geschieht, wenn künstliche Intelligenz nicht mehr nur berät, sondern eigenständig handelt? Ein Event-Tech-Unternehmen hat einen KI-Agenten auf seinen webbasierten Konfigurator losgelassen – mit verblüffenden Ergebnissen. Die Maschine plant komplexe Veranstaltungen, erkennt Sparpotenziale und trifft Designentscheidungen wie ein erfahrener Eventmanager. Für Hotels und Locations stellt sich damit eine existenzielle Frage: Sind ihre Systeme bereit für Anfragen, die nicht von Menschen kommen?

Biohotel Eggensberger, T. Reinelt
Allgemeine Haustechnik

Risikofaktor Hotelklimatisierung – warum klassische Lösungen dem Erfolg im Weg stehen

Klimaanlagen gehören zur Standardausstattung in Hotels – doch genau diese Selbstverständlichkeit wird zum Problem. Denn während Gäste Kühlung erwarten, lehnen viele gleichzeitig die Begleiterscheinungen klassischer Systeme ab: Lärm, Zugluft, trockene Luft. Hotels investieren also in Technik, die zwar gebucht, aber kritisiert wird. Wie kann dieser Widerspruch aufgelöst werden? Und welche Alternativen bieten sich an, die nicht nur die Gästezufriedenheit steigern, sondern auch die Betriebskosten senken?

Bayerische Staatsbrauerei Weihenstephan
Beverage

Helles auf Erfolgskurs: Warum Bayerns Lieblingsbier zum Gastro-Zugpferd wird

Mild, malzig, massentauglich – und zunehmend auch alkoholfrei: Das Helle hat sich vom bayerischen Klassiker zum bundesweiten Bestseller entwickelt. Die Bayerische Staatsbrauerei Weihenstephan, älteste Brauerei der Welt, zeigt in ihrem aktuellen Themendienst, warum der Bierstil gerade jetzt für Gastronominnen und Gastronomen interessant wird – und wo die größten Absatzchancen schlummern.

Deng Xiang, Unsplash
Künstliche Intelligenz, KI und Automation

Mews BI – Zentralisierte Datenauswertung für die Hotellerie

Hotels sammeln täglich Unmengen an Daten – aus Buchungssystemen, Kassenlösungen, Online-Portalen. Die Herausforderung: Diese Informationen sinnvoll zu verknüpfen und daraus strategische Entscheidungen abzuleiten. Mews will genau das mit seinem neuen Business-Intelligence-Tool erleichtern.

Weitere Artikel zum Thema

NOBIX Group GmbH
IT-Sicherheit spielt auch für kleine Unternehmen eine große Rolle: 80 Prozent aller gemeldeten Ransomware-Angriffe 2025 trafen KMU. Auch, weil sie oft eine leichte Beute sind. Wer rechtlich für sein Unternehmen verantwortlich ist, sollte daher handeln[...]
NOBIX Group GmbH
HLB Treumerkur
Wer Corona-Soforthilfen zurückzahlen musste, kann alte Steuerbescheide nicht einfach nachträglich korrigieren lassen. Der BFH stellt klar: Maßgeblich ist das Jahr des Zuflusses, die Rückzahlung wirkt steuerlich erst im Jahr des tatsächlichen Abflusses. Was das für[...]
HLB Treumerkur
designerpoint, Pexels
Der deutsche Hotelmarkt präsentiert sich 2025 in einer paradoxen Situation: Die Nachfrage nach Übernachtungen bleibt robust, die Auslastung steigt leicht an – dennoch sinkt der Umsatz pro verfügbarem Zimmer. Eine aktuelle Marktanalyse des Hotelimmobilienspezialisten Christie[...]
designerpoint, Pexels
Quang Nguyen Vinh, Pexels
Wo gibt es in Deutschland den besten Kaffee? Eine Analyse von 80 deutschen Städten zeigt überraschende Ergebnisse: Nicht nur Metropolen überzeugen durch ihre Kaffeekultur – auch kleinere Städte wie Offenbach oder Neuss mischen die Rankings[...]
Quang Nguyen Vinh, Pexels
Schultze & Braun; MTG Wirtschaftskanzlei
Ende September 2024 mussten Unternehmen, die Überbrückungshilfen erhalten haben, eine Schlussabrechnung einreichen. Nun gehen bei immer mehr Betrieben die entsprechenden Bescheide ein – oftmals mit einer Rückzahlungsaufforderung für die einstigen Hilfszahlungen. Stefan Schwindl von der[...]
Schultze & Braun; MTG Wirtschaftskanzlei
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.