Suche

Ab 18. Mai: Bayern öffnet Gastronomie, Hotellerie und Tourismus

Auch Bayern hat am 5. Mai eine schrittweise Erleichterungen bei den Maßnahmen in der Corona-Pandemie beschlossen. Die allgemeine Ausgangsbeschränkung entfällt und eine maßvolle Öffnung bei Hotellerie und Gastronomie soll ab dem 18. Mai erfolgen.
Bild von Free-Photos auf Pixabay
Anzeige

Welche Regeln und Termine gelten in welchem Bundesland?

Dass es Lockerungen geben muss, ist nicht die Frage – hier sind sich die Bundesländer einig. Die derzeitigen Unterschiede liegen in der Vorstellung darüber, welche Schritte verbunden mit definierten Auflagen und Zeitfenstern erfolgen sollen. Wir haben eine Übersicht darüber erstellt, was die einzelnen Bundesländer zu welchem Zeitpunkt umsetzen wollen.

 

In den kommenden Wochen werden in Bayern Erleichterungen bei den beschlossenen Maßnahmen eingeleitet, um Wirtschaft und Gesellschaft zu stärken. Oberstes Ziel bleibt aber der Schutz der Gesundheit und die Stabilität des Gesundheitssystems in Bayern. Rückfälle in höhere Ansteckungsraten oder in eine zweite Welle der Infektion müssen daher unbedingt vermieden werden.

Das weitere Handlungskonzept sieht daher einzelne aufeinander abgestimmte Schritte vor. Der Erfolg bestehender Maßnahmen bestimmt dabei das Tempo der weiteren Schritte. Ein übereiltes Vorgehen lehnt die Staatsregierung ab. Erleichterungen und Schutz gehören zusammen. Je erfreulicher sich das Infektionsgeschehen entwickelt und je geringer sich die Gefährdung in einzelnen Lebensbereichen darstellt, desto eher kommen Erleichterungen in Betracht. Sollte sich jedoch das Infektionsgeschehen schlechter entwickeln, müssen die einschränkenden Maßnahmen länger bestehen bleiben. Einzelne Lebensbereiche, Einrichtungsarten, Betriebs- oder Berufsgruppen, bei denen Lockerungen vorgenommen wurden, können dann auch wieder beschränkte und befristete Einschränkungen erfahren.

Vor diesem Hintergrund hat der Ministerrat für das weitere Vorgehen die nachfolgenden Eckpunkte beschlossen:

Gastronomie, Hotellerie, Tourismus

Eine schrittweise Öffnung der Gastronomie, Hotellerie und des Tourismus wird angestrebt. Für alle denkbaren Schritte gelten strenge Auflagen, die insbesondere die

  •  Einschränkung von Öffnungszeiten,
  • Ausarbeitung von Hygiene-Konzepten durch die Betriebe,
  • Begrenzung von Gästezahlen,
  • Sicherstellung von Abstand (Einlass/Ausgang separat, Reservierungspflicht) umfassen.

Die Gastronomie darf schrittweise ab 18. Mai 2020 geöffnet werden zunächst im Außenbereich (z.B. Biergärten), Speisegaststätten im Innenbereich ab 25. Mai 2020.

Das Pfingstwochenende (30. Mai) ist der Zeitpunkt für eine mögliche Öffnung von Hotels (inkl. Ferienwohnungen und Camping) und weiterer Angebote im Tourismus, z. B.: Schlösser, Seenschifffahrt und Freizeitparks.

Für die Öffnung von Hotels gelten strenge Auflagen, die insbesondere umfassen

  • keine Öffnung von Angeboten mit gemeinschaftlicher Nutzung innerhalb von Hotels, insbesondere Wellness, Schwimmbad,
  • Verpflichtendes Hygieneschutzkonzept wie in der Gastronomie,
  • Verpflegung nur mit Abstand und begrenztem Einlass.

Das Wirtschaftsministerium wird gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium und dem Beauftragten für Bürokratieabbau ein Konzept für die weiteren Schritte in Bezug auf die Gastronomie, die Hotellerie und den Tourismus erarbeiten.
[cs_gb id=29556]

Handels- und Dienstleistungsbetriebe

Ab dem 11. Mai 2020 ist die Öffnung aller Handels- und Dienstleistungsbetriebe (Groß- und Einzelhandel mit Kundenverkehr) unter Auflagen (z. B. Maskenpflicht) erlaubt. Die bislang geltende Beschränkung auf eine Verkaufsfläche von 800 qm wird aufgehoben.
Der Betreiber hat sicherzustellen, dass grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Kunden eingehalten werden kann und die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden nicht höher ist als ein Kunde je 20 m² Verkaufsfläche. Der Betreiber hat ein Schutz,- Hygiene und Parkplatzkonzept auszuarbeiten.
Auch Einkaufszentren und Wochenmärkte können unter Beachtung besonderer Auflagen wieder öffnen.

Ausgangsbeschränkung

Mit Wirkung ab dem 6. Mai 2020 entfällt die allgemeine Ausgangsbeschränkung. Die bestehende Kontaktbeschränkung und das Distanzgebot gelten fort. Jeder ist demnach angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten. Ansammlungen im öffentlichen Raum bleiben verboten.
Es ist künftig erlaubt, neben einer weiteren Person auch die engere Familie, d.h. neben Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, auch Verwandte in gerader Linie und Geschwister zu treffen oder zu besuchen.

Pressemitteilung „Bericht aus der Kabinettssitzung vom 5. Mai 2020“ zum Nachlesen

Weitere Artikel zum Thema

IkonStudio | iStockphoto
Für viele Gastronomiebetreiber kommt es in diesem Jahr dank der Schließung im Frühling und den Einschränkungen zur Wahrung des Infektionsschutzes zu enormen Umsatzeinbußen. Da große Investitionen in weite Ferne rücken, wollen einige Küchentechnik-Hersteller mit besonders[...]
SiteMinder
SiteMinder, die weltweit führende Plattform zur Kundengewinnung der Hotelbranche, hat die Vertriebskanäle analysiert, die den Hotels im Jahr 2020 und besonders nach dem globalem Zusammenbruch der Tourismusbranche im vergangenen April, den größten Buchungsumsatz eingebracht haben.[...]
Leaders Club
Der Leaders Club fordert die Entfristung für die reduzierte Mehrwertsteuer und sieht die derzeitige Situation für viele Unternehmen der Branche als existenzbedrohend. Mitarbeiter*innenmangel und Kostendruck verschärfen die Lage zusätzlich. Das Gastronomie-Netzwerk bündelt seine politische Arbeit[...]
Brooke Cagle, Unsplash
rankingCoach führt eine spezielle Version seiner preisgekrönten Online-Marketing App ein. Die ersten 50.000 Anmeldungen sind kostenlos. Damit entwickelt rankingCoach die erste kostenlose Brand Monitoring App, die speziell auf kleine und mittelständische Unternehmen, sowie Selbstständige zugeschnitten[...]
BGN | mohammed_hassan | Pixabay
Zur Konkretisierung des bundesweit geltenden SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards hat die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) für das Gast- und Backgewerbe, die Fleisch-, Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie sowie die handwerkliche Speiseeiszubereitung verständliche und gut umsetzbare Praxishilfen als „Ergänzung der[...]
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.