Nachtschichtzuschläge: BAG stellt keine Unrechtmäßigkeit fest
Unterschiedlich hohe Nachtschichtzuschläge in Betrieben sind zulässig und stellen keine Ungleichbehandlung dar. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 22.03.2023 entschieden. Konkret ging es um die Frage, ob unterschiedliche hohe Zuschläge für Nachtarbeit im Schichtbetrieb und gelegentliche Nachtarbeit eine Ungleichbehandlung der Beschäftigten darstellt. Eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung liege nicht vor, urteilten die Erfurter Richter. > tagesschau.de
Debatte durch FDP-Vorstoß: Kippt der reduzierte Mehrwertsteuersatz?
Mit Unverständnis und Entsetzen reagiert der DEHOGA auf die aus Teilen der FDP neu angestoßene Mehrwertsteuerdebatte. Laut einem „internen“ Arbeitspapier einer Arbeitsgruppe der FDP-Fraktion, das in der Medienberichterstattung diese Woche (siehe Handelsblatt.de) prominent aufgegriffen wurde, will die Fraktion offensichtlich Vorschläge für die Senkung der Einkommensteuer erarbeiten. Zur Finanzierung der Entlastung sollen demnach die Streichung von Ausnahmen bei der Mehrwertsteuer und höhere indirekte Steuern vorgeschlagen werden. Der DEHOGA hält dies für eine unnötige Debatte um eine mögliche Nichtfortführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes in Gastronomie und Hotellerie, die „definitiv zur Unzeit“ komme und nicht nachvollziehbar sei. Auf Nachfrage des DEHOGA reagierte Wolfgang Kubicki, MdB, stellv. Vorsitzender der FDP, sofort und stellte zum „internen“ Papier klar: „Das ist nicht die Position der Fraktion. Wir waren damit noch gar nicht befasst. Das ist der Diskussionsentwurf eines Referenten eines Arbeitskreises – und es ist mir unerklärlich, wer dessen Veröffentlichung veranlasst hat, die schon gestern wieder korrigiert wurde.“
Niedersachsen: DEHOGA fordert Landesregierung zu Verbot einer Bettensteuer auf
Der DEHOGA Niedersachsen hat in einer Pressemitteilung die Landesregierung in Hannover aufgefordert, das Thema Bettensteuer im Land endgültig mit einem entsprechenden Verbot zu beenden. „Der aktuelle Krisencocktail aus Inflation, Energiepreiskrise, Arbeitskräftemangel, Lieferengpässen und zunehmenden Unsicherheiten stellt das niedersächsische Hotel- und Gaststättengewerbe weiterhin vor nie gekannte Herausforderungen“, so Verbandspräsident Detlef Schröder in Hannover. Angesichts dieser Umstände sei es nicht an der Zeit für zusätzliche finanzielle Belastungen im Gastgewerbe. „Die Erhebung einer Steuer auf entgeltliche Übernachtungen durch die Kommunen im Kommunalabgabengesetz muss deshalb seitens der Landesregierung für unzulässig erklärt werden“, so Schröder weiter. Im Lichte der weiterhin dramatisch steigenden Kosten für Lebensmittel, Personal und insbesondere Energie nehmen die Sorgen von Unternehmern und Beschäftigten des Gastgewerbes wieder zu. Es wachsen die Befürchtungen, dass es noch lange dauern wird, zum einen die Vorkrisenumsätze zu überflügeln, zum anderen eine auskömmliche Rentabilität zu erlangen, die der Vorkrisensituation entspricht.
Online-Tastings mit hochwertigen Weinen für Gastro-Profis
Weinfans und Profis aus Gastronomie, Hotellerie und Fachhandel können ab sofort jeden Monat an Online-Verkostungen auf der Weinplattform wein.plus teilnehmen. Die Schlumberger-Gruppe ist Hauptsponsor der Veranstaltungen und stellt die Weine aus ihrem Sortiment zur Verfügung. Die Tastings stehen jeden Monat unter einem anderen Motto, wie zum Beispiel „Alpenüberquerung“, „Ganz in Weiß“ oder „Französische Klassiker“ und finden zu mehreren Terminen statt. Moderiert wird das neue Tasting-Format von der wein.plus-Verkosterin und Sommelière Kim Schreiber sowie dem Sommelier und Verkostungsprofi Thorsten Kiss von der Schlumberger Gruppe. Zu den vorgestellten Weingütern gehören auch internationale Spitzenbetriebe wie beispielsweise Gaja aus dem Piemont. Weitere Informationen und die Termine der aktuellen Online-Verkostungen im wein.plus:club finden sich unter https://events.wein.plus
Ausbildungsvergütungen im Gastgewerbe über Durchschnitt
Die tariflichen Ausbildungsvergütungen aller dreijährigen gastgewerblichen Ausbildungsberufe (außer Fachleute für Systemgastronomie) lagen im letzten Jahr über den Durchschnittswerten. Das geht aus einer Auswertung der aktuellen Daten des Bundesinstitutes für Berufsbildung (BIBB) über rund 500 Tarifbereiche der stärksten Berufe hervor. So lagen die Restaurantfachleute im Bundesschnitt bei 1.050 Euro, Köche bei 1.059 Euro, Hotelfachleute bei 1.067 Euro und Hotelkaufleute sogar bei 1.086 Euro. Der Durchschnitt über alle Berufe betrug 1.028 Euro.
Zurückzuführen ist dieses Ergebnis auf die deutlichen Tariferhöhungen im Gastgewerbe in 2022. Diese stiegen zwischen 11 und 18,7 Prozent, deutlich stärker als im Durchschnitt aller Berufe mit 4,2 Prozent und deutlich über der Inflationsrate von voraussichtlich 8,7 Prozent. Damit erzielten Azubis im Gastgewerbe als eine von wenigen Branchen reale Einkommenszuwächse trotz steigender Lebenshaltungskosten.
Ausbildungsvergütungen über 1.000 Euro im Monat sind mittlerweile sehr verbreitet. Sowohl der Deutschland-Schnitt als auch die Durchschnitte aller dreijährigen gastgewerblichen Berufe liegen erstmals über diesem Wert. Insgesamt erhielten 2022 etwa 60 Prozent der Azubis in tarifgebundenen Betrieben eine Vergütung von mehr als 1.000 Euro. Der Abstand zwischen den Ausbildungsvergütungen in West- und Ostdeutschland hat sich spürbar verringert.
Es gibt weiterhin erhebliche Unterschiede zwischen den Ausbildungsbereichen. Am geringsten sind die Durchschnittswerte im Handwerk (930 Euro), am höchsten im öffentlichen Dienst (1.114 Euro).
Die verlinkte DEHOGA-Grafik veranschaulicht die Entwicklung.