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Urteil: Versicherer müssen bei coronabedingter Betriebsschließung zahlen

Versicherer dürfen nicht per se Zahlungen für coronabedingte Betriebsschließungen im Gastgewerbe ausschließen. Das Landgericht Mannheim hat geurteilt, dass Schließungen aufgrund COVID-19-Allgemeinverfügungen oder Rechtsverordnungen über Betriebsschließungsversicherungen versichert sind. Damit hat jede Versicherung zu zahlen, wenn eine Betriebsschließungsversicherung vorliegt. Doch wer überprüft die angebotene Summe auf die Schnelle?
Immorow

Viele Versicherer lehnten bislang entsprechende Leistungen mit fragwürdigen Begründungen ab. Nach dem Mannheimer Urteil sollen viele Versicherer versucht haben, Gastronomiebetreiber und Hoteliers mit gerade mal zehn bis fünfzehn Prozent der Schadenssumme abzuspeisen – auch dann, wenn sie hundert Prozent der Kosten zu übernehmen hätten. Um zu wissen, ob die eigene Versicherung eine entsprechende Klausel enthält und ob der Versicherer etwas zahlt, versuchen viele Geschäftsinhaber, mit ihren Versicherungen und Ansprechpartnern in Kontakt zu treten. Durch die hohe Anzahl der Anfragen sind die Leitungen der Makler und Zentralen überlastet, der E-Mail-Eingang ist voll. Ein Unterscheiden nach Dringlichkeit und individuellem Anspruch scheint in der Hektik nicht möglich. Hier unterstützen die Bremer Vergleichsexperten von immorow durch einen Pro-bono-Versicherungscheck.

Versicherung ist nicht gleich Versicherung

Die Versicherer prüfen wie bei allen Vorgängen auch bei einer Pandemie genau, wann eine Zahlung gerechtfertigt ist. Denn auch wenn im abgeschlossenen Vertrag eine entsprechende Klausel vorhanden ist, wird der Wortlaut selbiger untersucht. „In vielen Fällen liegt beispielsweise eine Auflistung der abgedeckten Infektionen vor“, erklärt Akin Ogurol, immorow-CEO. „Da Covid-19 jedoch in Deutschland noch nie auftrat, steht dieses Virus nicht auf der Liste. Keine Chance, dafür vom Versicherer entschädigt zu werden – bis jetzt!“ Denn laut dem eingangs erwähnten Gerichtsurteil berechtigen die Allgemeinverfügungen oder Rechtsverordnungen zu Covid-19 für eine Entschädigung durch die Betriebsschließungsversicherung.

Unterstützung bei der Durchsicht

Alle Geschäftsinhaber, die dringend ihre Versicherungen auf eine Betriebsschließungsklausel hin überprüfen müssen, können sich kostenlos beim immorow Serviceteam unter der Telefonnummer 0800 0800 9880 melden oder über corona.immorow.com den geschulten Mitarbeitern die Versicherungspolice direkt zusenden. 
Das Team kümmert sich innerhalb von 48 Stunden um die Prüfung und meldet sich umgehend mit dem Ergebnis. Zusätzlich bieten die Kanzleien Wirth und Schiller & Gloistein in Zusammenarbeit mit immorow eine kostenlose Erstberatung an. Nötige Folgeberatungen werden von einer Rechtsschutzversicherung übernommen. 

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