Suche

Urteil: Versicherer müssen bei coronabedingter Betriebsschließung zahlen

Versicherer dürfen nicht per se Zahlungen für coronabedingte Betriebsschließungen im Gastgewerbe ausschließen. Das Landgericht Mannheim hat geurteilt, dass Schließungen aufgrund COVID-19-Allgemeinverfügungen oder Rechtsverordnungen über Betriebsschließungsversicherungen versichert sind. Damit hat jede Versicherung zu zahlen, wenn eine Betriebsschließungsversicherung vorliegt. Doch wer überprüft die angebotene Summe auf die Schnelle?
Immorow
Anzeige

Viele Versicherer lehnten bislang entsprechende Leistungen mit fragwürdigen Begründungen ab. Nach dem Mannheimer Urteil sollen viele Versicherer versucht haben, Gastronomiebetreiber und Hoteliers mit gerade mal zehn bis fünfzehn Prozent der Schadenssumme abzuspeisen – auch dann, wenn sie hundert Prozent der Kosten zu übernehmen hätten. Um zu wissen, ob die eigene Versicherung eine entsprechende Klausel enthält und ob der Versicherer etwas zahlt, versuchen viele Geschäftsinhaber, mit ihren Versicherungen und Ansprechpartnern in Kontakt zu treten. Durch die hohe Anzahl der Anfragen sind die Leitungen der Makler und Zentralen überlastet, der E-Mail-Eingang ist voll. Ein Unterscheiden nach Dringlichkeit und individuellem Anspruch scheint in der Hektik nicht möglich. Hier unterstützen die Bremer Vergleichsexperten von immorow durch einen Pro-bono-Versicherungscheck.

Versicherung ist nicht gleich Versicherung

Die Versicherer prüfen wie bei allen Vorgängen auch bei einer Pandemie genau, wann eine Zahlung gerechtfertigt ist. Denn auch wenn im abgeschlossenen Vertrag eine entsprechende Klausel vorhanden ist, wird der Wortlaut selbiger untersucht. „In vielen Fällen liegt beispielsweise eine Auflistung der abgedeckten Infektionen vor“, erklärt Akin Ogurol, immorow-CEO. „Da Covid-19 jedoch in Deutschland noch nie auftrat, steht dieses Virus nicht auf der Liste. Keine Chance, dafür vom Versicherer entschädigt zu werden – bis jetzt!“ Denn laut dem eingangs erwähnten Gerichtsurteil berechtigen die Allgemeinverfügungen oder Rechtsverordnungen zu Covid-19 für eine Entschädigung durch die Betriebsschließungsversicherung.

Unterstützung bei der Durchsicht

Alle Geschäftsinhaber, die dringend ihre Versicherungen auf eine Betriebsschließungsklausel hin überprüfen müssen, können sich kostenlos beim immorow Serviceteam unter der Telefonnummer 0800 0800 9880 melden oder über corona.immorow.com den geschulten Mitarbeitern die Versicherungspolice direkt zusenden. 
Das Team kümmert sich innerhalb von 48 Stunden um die Prüfung und meldet sich umgehend mit dem Ergebnis. Zusätzlich bieten die Kanzleien Wirth und Schiller & Gloistein in Zusammenarbeit mit immorow eine kostenlose Erstberatung an. Nötige Folgeberatungen werden von einer Rechtsschutzversicherung übernommen. 

Weitere Artikel zum Thema

undefined | iStockphoto ; Pablo Merchán Montes | Unsplash
Noch immer beherrschen Vorurteile die Gedanken vieler Gastronomen, wenn es um die Digitalisierung der Abläufe im eigenen Betrieb geht. Doch was, wenn die Vorteile durch den Schritt Richtung Digitalisierung überwiegen und im Endeffekt nicht nur[...]
DiGastro
Eine lückenhafte oder gar nicht vorhandene Digitalisierung des Betriebes kann aktuell jeden Gastronomen an die Wand stellen. Das hat die Corona-Krise mehr als deutlich aufgezeigt. DiGastro, Gastro-Experte in Fragen der Digitalisierung führt aus, was die[...]
Tim Mossholder von Pexels
Ein neues Gerichtsurteil lässt aufhorchen: das Kammergericht Berlin hat entschieden, dass die Gewerbemiete für die Zeit staatlich angeordneter Schließungen wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage auf die Hälfte herabgesetzt werden kann. Das gelte generell, eine Existenzbedrohung des[...]
Best Western Premier Hotel Rebstock
Der neue Tagungsbereich des Hotels Rebstock steht nun seit fast einem Jahr weitgehend leer und wartet darauf, wieder mit Leben gefüllt zu werden. Neben Tagungen finden auch Familien- und Hochzeitsfeiern während der Pandemie gezwungenermaßen nur[...]
Stadtratte | iStockphoto
Mehrere tausend Euro sind bei Verstößen gegen die Corona-Regelungen zu zahlen. Die genauen Vorschriften sind in den Bundesländern zwar verschieden, aber Ordnungsämter und Polizeibehörden sprechen in diesen Tagen in großer Zahl im gesamten Land Strafmandate[...]
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.