Theoretisch dürfen seit Jahresbeginn nur noch Registrierkassen mit einer TSE (Technischen Sicherheitseinrichtung) im Einsatz sein, welche vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert wurden. Es gibt bereits zwei Hersteller, jedoch wurden deren TSE noch nicht zertifiziert – daher können Gastgeber aufatmen, denn bis zum 30. September gibt es keine Strafen, wenn die TSE noch nicht integriert wurde. Trotzdem sind alle Unternehmer verpflichtet, ihre Kassen gemäß des in Kraft getretenen Gesetzes aufzurüsten oder gegebenenfalls zu ersetzen.
Auch die Bonpflicht beim Einsatz von Registrierkassen ist nun offiziell gültig und führt neben offenen Fragen auch oft zu unerwünschten Papierbergen seitens der Kunden. Es ist erlaubt, den Bon auf elektronischem Weg zuzustellen, wenn der Gast dieser Vorgehensweise zustimmt. Hier genügt die mündliche Zustimmung.
Das Merkblatt des DEHOGA Bundesverbandes kann hier heruntergeladen werden und beantwortet viele relevante Fragen rund um Registrierkassen und ihren gesetzeskonformen Einsatz.