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Manipulierte Dieselfahrzeuge mit finanzieller Kompensation zurückgeben

Der Dieselabgasskandal ist in aller Munde. Durch illegale Abschalteinrichtungen werden die Werte der NOx-Emissionen manipuliert. Das führt zu erheblichen Wertverlusten bei Dieselfahrzeugen – gerade auch bei Firmenflotten. Doch was können gastgewerbliche Unternehmen dagegen tun, um ihre Werte zu schützen?
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Welche Bedeutung haben Firmenwagen in Hotellerie und Gastronomie?

Es ist gerade in der gehobenen Hotellerie, aber auch in der Ketten- und Systemgastronomie und in vielen MICE-Unternehmen üblich, dass Mitarbeiter mit Firmenfahrzeugen ausgestattet werden. Das sind nicht nur Vertriebsmitarbeiter, auch Führungskräfte erhalten oft einen Dienstwagen als Gehaltsbestandteil.

Werden viele Dieselfahrzeuge eingesetzt?

Unternehmen setzen regelmäßig auf Dieselfahrzeuge aufgrund des geringeren Verbrauchs und der günstigeren Preise für den Treibstoff. Daher finden sich in vielen Firmenflotten Dieselfahrzeuge, die von den Unternehmen entweder gekauft oder geleast worden sind.

Welche Auswirkungen hat der Dieselskandal auf diese Unternehmen?

Aktuell sind mehrere Millionen Fahrzeuge in Deutschland vom Dieselabgasskandal betroffen, vor allem vom Hersteller Volkswagen mit den Marken Audi, Skoda und Seat, sowie Porsche, Mercedes-Benz und BMW. Allein der Mercedes-Abgasskandal trifft derzeit rund drei Millionen Fahrzeuge der Schadstoffklassen 5 und 6, und weltweit sollen fast elf Millionen Volkswagen-Diesel inklusive Tochtermarken mit illegalen Abschaltvorrichtungen ausgestattet sein, davon etwa 2,6 Millionen Fahrzeuge in Deutschland. „Diese mit Manipulationssoftware ausgestattete Dieselfahrzeuge haben massive Wertverluste erlitten. Daher müssen Unternehmen beim Verkauf oder Eintausch ihrer Dieselfahrzeug drastische Abschläge zum eigentlich kalkulierten Restwert hinnehmen. Das kann zu einer teuren Angelegenheit werden“, warnt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert.

Können diese Fahrzeuge Fahrverboten unterliegen?

„Ja“, sagt Dr. Gerrit W. Hartung. Weil in vielen Innenstädten der EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid überschritten wird, gibt es seit Beginn 2019 vereinzelte Dieselfahrverbote. Regelmäßig sind davon Fahrzeuge in immer mehr Städten mit der Diesel-Abgasnorm Euro 1 bis Euro 5 betroffen, um die europaweit gültigen Grenzwerte von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Stadtluft jährlich einzuhalten. „Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass auch Millionen PKW der Schadstoffklasse Euro 6 von der Abgasmanipulation betroffen sind. Zwar sollen für diese Fahrzeuge zunächst keine Fahrverbote gelten. Aber: Seit September 2017 gibt es in der EU zwei neue Abgastests und damit schärfere Kriterien für die Messung solcher Werte. Dies kann das eine neue Abgasnorm herbeiführen und Fahrverbote auch für Euro 6-Diesel erforderlich machen“, stellt Rechtsanwalt Hartung heraus.

Wie können Unternehmen die negativen wirtschaftlichen Folgen eindämmen?

„Käufer haben die Möglichkeit, ihre Fahrzeuge gegen eine hohe finanzielle Kompensation zurückzugeben und so ihre Verbraucherrechte durchzusetzen. Der Hintergrund: Inzwischen liegen zahlreiche Urteile vor, die bestätigen, dass sich Hersteller durch die Abgasmanipulationen schadensersatzpflichtig gemacht hat. Auch diverse Oberlandesgerichte haben diese Sichtweise durch Urteile und Hinweisbeschlüsse bestätigt“, kommentiert Dr. Gerrit W. Hartung. Auch ohne offiziellen Zwangsrückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt könne ein Fahrzeug mit Dieselmotor und Schummelsoftware gegen Entschädigung des Eigners zurückgegeben werden. Unternehmen könnten sich dadurch von stark im Wert beschädigten Fahrzeugen trennen und die Flotte neu ausrüsten. Der Kaufpreis wird – grob gesprochen – allenfalls um einen bestimmten Faktor reduziert, der sich gegebenenfalls ausschließlich aus der Laufleistung errechnet. Zusätzlich erhalten Eigentümer laut Dr. Hartung, der bereits mehr als 2000 Fälle vor Gericht im Sinne der Geschädigten durchgesetzt hat, die sogenannten Entziehungszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes von vier Prozent pro Jahr. Dies könne sich häufig auf viele tausend Euro belaufen. Hartung betont: „Durch diese Zahlungen ist es in der Regel so, dass Unternehmen die Fahrzeuge weitestgehend kostenfrei genutzt haben.“

Wie sieht es mit Leasingfahrzeugen aus?

Auch geleaste Diesel-Fahrzeuge können zurückgegeben werden. Die Berechnung funktioniert ähnlich wie beim Kauf. Die gezahlten Leasingraten werden gegebenenfalls um die Nutzungsentschädigung reduziert. „Einen Anspruch auf Entziehungszinsen haben Leasingnehmer nicht. Aber es kommt auf die genaue Berechnung der Nutzungsentschädigung an. Es muss nicht sein, dass Leasingnehmer dafür auf allzu viel Geld verzichten. Vor allem kann es auch sein, dass das oberste deutsche Zivilgericht – der Bundesgerichtshof – im Mai 2020 sogar entscheidet, dass betrügenden Automobilherstellern gar kein Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung zusteht“, sagt der Rechtsanwalt.

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