50 Prozent: So hoch ist mittlerweile die Quote der Unternehmen, die aus Altersgründen nicht in der Familie übergeben, sondern verkauft werden. Im Gastgewerbe ist dies nicht anders: Auch hier ist immer häufiger der Verkauf des Betriebs der Weg der Unternehmensnachfolge. Ein wesentlicher Aspekt dabei: Ist das Unternehmen eigentlich leistungs- und finanzwirtschaftlich so aufgestellt, dass es ohne Schwierigkeiten und finanzielle Einbußen verkauft werden kann? Denn der Verkaufserlös ist natürlich wichtig, um den Ruhestand zu finanzieren und die vielen Jahre der beruflichen Aufopferung zu kompensieren.
„Das ist eine relevante Frage. Denn viele mittelständische Unternehmen, die eigentlich gut laufen, haben gewissen Restrukturierungsbedarf. Dieser hat sich oftmals noch gar nicht negativ auf die Ergebnisse ausgewirkt, kann aber zu Problemen in der Zukunft führen. Solche Hemmnisse können rückläufige Märkte sein, allgemeine Kostensteigerungen oder auch ein spürbarer Investitionsbedarf, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Dies gilt es, weit vor einer Transaktion im Rahmen der Unternehmensnachfolge herauszufinden, um den Erfolg nicht zu gefährden“, sagt Corinne Rennert-Bergenthal, Geschäftsführerin von ADK Consulting, einer auf Insolvenzdienstleistungen, Sanierung und Restrukturierung spezialisierten Einheit aus Düsseldorf.
Risikominimierung schützt vor bösen Überraschungen
Es sei wichtig, die Risiken mit Weitblick auszuschließen, um den Unternehmensverkauf nicht zu verkomplizieren oder sogar komplett unmöglich zu machen. Der Hintergrund: Potenzielle Käufer wollen mit dem Unternehmen Rendite erwirtschaften und dabei größtmögliche Sicherheit. Dazu gehöre laut Corinne Rennert-Bergenthal auch eine Insolvenz, die sich aus unentdeckten Risiken entwickeln könnte. Das ist nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen bedrohlich, sondern auch rechtlich: Die Staatsanwaltschaft strengt automatisch Ermittlungen wegen des Verdachts auf Insolvenzverschleppung an, der Insolvenzverwalter kann eine Anfechtung durchsetzen, Gläubiger vom Geschäftsführer-Gesellschafter Regress fordern. Und der Käufer selbst kann sich Vorwürfen aussetzen, seiner Sorgfaltspflicht als ehrbarer Kaufmann nicht nachgekommen zu sein.
Bei der Risikominimierung helfen die Experten von ADK Consulting: „Wir analysieren mit dem Hotelier oder Gastronomen die gesamte Struktur, schauen uns die Aktiv- und Passivseite, den Wettbewerb und die Marktaussichten an und ermitteln auf diese Weise, an welchen Punkten wir eingreifen müssen. Das kann eine Anpassung der Strategie sein, aber auch eine harte leistungswirtschaftliche Sanierung, indem wir beispielsweise einen ineffizienten Unternehmensteil abstoßen, Produktionsprozesse verschlanken oder auch verträgliche Regelungen finden, einen möglichen Überhang an Mitarbeitern zu reduzieren“, sagt Ute Logen, ebenfalls Geschäftsführerin der Düsseldorfer Beratungsgesellschaft.
Das würde dabei helfen, die sogenannte Due Diligence – also die Sorgfaltsprüfung beim Unternehmenskauf – gut zu überstehen. Von deren Ausgang machen Erwerber in der Regel die Transaktion an sich oder zumindest den Kaufpreis abhängig, wenn sie auf größere Baustellen stoßen. Daher ist es entscheidend, offene Flanken zu schließen, betont Corinne Rennert-Bergenthal. Das bedeutet: „Wer als gastgewerblicher Unternehmer frühzeitig alle möglichen Risikofaktoren im Auge behält und potenzielle Krisenszenarien durchspielt, kann später nicht auf dem falschen Fuß erwischt werden.“
Autorin: Corinne Rennert-Bergenthal | ADK Consulting