Suche
Anzeige

Neues Gesetz tritt in Kraft: Registrierkassen müssen Finanzamt gemeldet werden

Ab 1. Januar 2025 müssen alle Registrierkassen digital gemeldet werden. Unternehmen haben bis 31. Juli 2025 Zeit, ältere Geräte zu registrieren – verspätete Meldungen könnten teuer werden.
Christiann Koepke, Unsplash
Anzeige

Mit Einführung der sog. zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen von Registrierkassen zum 1. Januar 2020 war vorgesehen, dass die Registrierkassen den zuständigen Finanzämtern auf „amtlichen Vordruck“, also in Papierform, gemeldet werden müssen. Im Nachgang hat das Bundesministerium der Finanzen von der Papiermeldung abgesehen und einen Aufschub gewährt, bis eine Meldung der Registrierkassen auf elektronischem Weg möglich ist.

In einem Schreiben teilt das Bundesfinanzministerium mit, dass die technischen Voraussetzungen geschaffen sind und alle Registrierkassen ab dem 1. Januar 2025 gemeldet werden müssen.

Die elektronische Übermittlungsmöglichkeit wird über das Programm „Mein ELSTER“ und die ERiC-Schnittstelle ab dem 1. Januar 2025 zur Verfügung gestellt.

Für Registrierkassen, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden oder werden, ist eine Meldung bis zum 31. Juli 2025 zu erstatten. Ab dem 1. Juli 2025 angeschaffte Registrierkassen müssen innerhalb eines Monats nach Anschaffung gemeldet werden. Dies gilt ebenfalls für ab dem 1. Juli 2025 außer Betrieb genommener Registrierkassen.

Elektronische Aufzeichnungssysteme, die vor dem 1. Juli 2025 endgültig außer Betrieb genommen wurden und im Betrieb nicht mehr vorgehalten werden, sind nur mitzuteilen, wenn die Meldung der Anschaffung des elektronischen Aufzeichnungssystems zu diesem Zeitpunkt bereits erfolgt ist.

Vorstehende Regelungen gelten auch, wenn die Kassen lediglich gemietet oder geleast werden.

Quelle: DEHOGA Bundesverband

Weitere Artikel zum Thema

monkeybusinessimages | iStockphoto
Die Finanzverwaltung hat nun offiziell darüber informiert, dass sie es nicht beanstanden will, wenn die elektronischen Kassensysteme bis zum 30. September 2020 nicht über die notwendige zertifizierte Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. Das ist leider nur auf[...]
ADDIPOS, Leone Venter, Unsplash
Auch das ADDIPOS Team war auf der INTERNORGA vor Ort und hat das Messegeschehen genossen. ADDIPOS gehört zu den führenden Anbietern von Kassen und Kassensystemen in den Bereichen Bäckerei, Gastronomie und Hotellerie.[...]
Swissbit TSE
„Wer jetzt noch auf eine nicht zertifizierte TSE setzt, ist ab heute nicht mehr rechtssicher unterwegs." Mirco Till, anerkannter Experte für zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtungen, Mitglied des DFKA und der Arbeitsgruppe Taxonomie sowie Geschäftsführer der Gastro-MIS[...]
KassensicherungsverordnungPortra, iStockphoto
Die neuen Regelungen der Kassensicherungsverordnung kommen. Ein wenig mehr Zeit könnte Gastronomen und Hoteliers bleiben, wenn sich die Fristverlängerung bis zum 30.09.2020 bewahrheitet, darauf verlassen sollte man sich jedoch nicht. Was bedeutet dies für die[...]
Mikhail Rudenko | iStockphoto
Ab 2020 gilt die Belegausgabepflicht für Kassensysteme nach der neuen Kassensicherungsverordnung. Demnach müssen Gastronomen und Hoteliers zu allen Geschäftsvorgängen ihren Kunden die Belege aushändigen. Nunmehr hat das Bundesfinanzministerium erklärt, dass bei einem Verstoß gegen diese[...]
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.