Suche

Elektronische Kassensysteme: TSE muss spätestens am 30.09.2020 vorliegen

Die Finanzverwaltung hat nun offiziell darüber informiert, dass sie es nicht beanstanden will, wenn die elektronischen Kassensysteme bis zum 30. September 2020 nicht über die notwendige zertifizierte Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. Das ist leider nur auf den ersten Blick eine eindeutige Aussage.
monkeybusinessimages | iStockphoto
Anzeige

Elektronische Aufzeichnungssysteme müssen ab dem 01.01.2020 über eine technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) vor Manipulationen geschützt sein. So ist dies in  § 146a AO geregelt. Die TSE muss durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert sein. Aber es sind noch nicht genügend zertifizierte TSE für die aktuellen Kassensysteme verfügbar. Ebenso soll die digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme bis zur Implementierung der TSE nicht zur Anwendung kommen. Daher hat das Bundesfinanzministeriums nun reagiert und die Frist des 30. September 2020 genannt.

Kassensystem Finder

Sie suchen noch das passende Kassensystem?

Partner aus dem HORECA Scout
BE Bezahlexperten GmbH & Co. KG
Wir sind Profis in der Abwicklung von Kartenzahlungen. Lassen Sie sich von uns beraten und holen sich ein unverbindliches Angebot ein.
Kassensystem Finder starten

Lesen Sie auch
Künstliche Intelligenz, KI und AutomationSoftware und SystemeKostenmanagement
KI im Gastgewerbe: Drei Entwicklungen, auf die sich Hoteliers 2026 einstellen sollten

Kein Grund abzuwarten: TSE muss umgehend und unverzüglich implementiert werden!

Allerdings hat das Bundesministerium der Finanzen eine unklare Formulierung für diese Frist verwendet. In dem Schreiben heißt es, dass die technisch notwendigen Anpassungen und Aufrüstungen umgehend durchzuführen und die rechtlichen Voraussetzungen unverzüglich zu erfüllen sind. Das bedeutet im Klartext: Wenn die technische Aufrüstungsmöglichkeit vorhanden ist, muss die Kasse auch vor dem 30.09.2020 aufgerüstet werden. 

Ausnahmen für „alte“ Kassensysteme

Themen in diesem Artikel
Software und SystemeDigitalisierungKassensystem

Es gibt eine klare Übergangsfrist für Kassensysteme, die technisch nicht aufgerüstet werden können. Diese „normale“ Registrierkasse muss dafür zwischen dem 26. November 2010 und dem 31. Dezember 2019 angeschafft worden sein. Liegen diese Voraussetzungen (Aufrüstung technisch nicht möglich und Anschaffung zwischen 2010 bis Ende 2019) vor, müssen sich die Hoteliers und Gastronomen bis zum 31.12.2022 ein neues Kassensystem anschaffen.

Weitere Artikel zum Thema

Access Hospitality
Hotels arbeiten mit durchschnittlich fünf verschiedenen Tools – das kostet pro Teammitglied jährlich mehr als 500 Arbeitsstunden. Carmen Delle-Case, Team Sales Lead bei Access Hospitality, zeigt anhand von drei KI-Entwicklungen zeigen, wie sich das 2026[...]
Access Hospitality
Ricardo Gomez Angel
Steigende Betriebskosten, verschärfter Wettbewerb und der anhaltende Mangel an Fachkräften zwingen die Hotellerie zu strategischen Weichenstellungen. Eine aktuelle Marktanalyse der GetAway Group auf Basis von über 4.000 Partnerhotels im deutschsprachigen Raum identifiziert fünf zentrale Entwicklungen,[...]
Ricardo Gomez Angel
Skillsoft
Fachkräftemangel, steigende Gästeanforderungen und digitale Transformation: Das Gastgewerbe braucht neue Lernkonzepte. Leena Rinne von Skillsoft erklärt, wie kurze, praxisnahe Trainings Mitarbeitende stärken und langfristig binden können.[...]
Skillsoft
Heimpel GmbH
Lieferportale wie Lieferando oder Uber Eats sind für viele Gastronomiebetriebe zentrale Umsatztreiber geworden. Doch die Komplexität steigt: Wie lassen sich parallele Bestellungen aus mehreren Portalen effizient bündeln und rechtssicher verbuchen?[...]
Heimpel GmbH
Joshua Rodriguez, Unsplash
Die neue Bundesregierung plant eine Registrierkassenpflicht für Gastronomiebetriebe ab 100.000 Euro Jahresumsatz. Was auf den ersten Blick nach einer hohen Schwelle klingt, trifft in der Praxis bereits kleine Dorfwirtshäuser und Familienkneipen. Der Verein zum Erhalt[...]
Joshua Rodriguez, Unsplash
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.