Suche

Für Unternehmen gilt Meldepflicht für Kassensysteme ab 1. Juli!

Ab dem 1. Juli 2025 gilt für Unternehmen eine gesetzliche Verpflichtung zur Meldung elektronischer Kassensysteme und anderer elektronischer Aufzeichnungssysteme beim zuständigen Finanzamt. Diese Regelung betrifft unter anderem Registrierkassen, Kassenterminals sowie Taxameter und soll die Transparenz und Kontrolle im Steuerwesen weiter verbessern, informiert die Bielefelder Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft HLB Stückmann.
Susanne Freitag, fotodesignfreitag
Anzeige

„Die Meldepflicht betrifft sowohl bestehende als auch neu in Betrieb genommene Systeme. Unternehmer, die die neuen Vorgaben nicht einhalten, riskieren empfindliche Strafen“, warnt Steuerberaterin Karin Korte. Gemäß der geltenden Abgabenordnung können Verstöße gegen die Meldepflicht mit einem Bußgeld bis zu 25.000 Euro geahndet werden. „Darüber hinaus können nicht gemeldete Kassensysteme im Rahmen von Betriebsprüfungen zu steuerlichen Mehrbelastungen oder Schätzungen führen“, so Korte.

  • Vor dem 1. Juli 2025 angeschaffte Kassensysteme: Diese müssen bis spätestens zum 31. Juli 2025 beim Finanzamt gemeldet werden.
  • Nach dem 1. Juli 2025 angeschaffte Kassensysteme: Hier gilt eine Meldefrist von einem Monat ab der Inbetriebnahme des Systems.
  • Außerbetriebnahme von Kassensystemen: Auch die Abmeldung eines nicht mehr genutzten Systems muss innerhalb eines Monats erfolgen.

Die Meldung neuer oder bestehender Kassensysteme hat ausschließlich digital beim zuständigen Finanzamt zu erfolgen:

  1. Über „Mein ELSTER“: Die Online-Plattform der Finanzverwaltung bietet ein Formular zur Meldung an.
  2. ERiC-Schnittstelle: Diese technische Lösung eignet sich insbesondere für Unternehmen mit komplexen IT-Strukturen.
  3. Upload einer XML-Datei: Unternehmen können ihre Meldung auch über das Hochladen einer XML-Datei einreichen.

„Die erforderlichen Angaben umfassen unter anderem die Art des Systems, dessen Seriennummer sowie das Datum der Inbetriebnahme oder Außerbetriebnahme“, erklärt Korte. Unternehmen sollten daher frühzeitig prüfen, welche ihrer im Betrieb genutzten Kassensysteme unter die neue Meldepflicht fallen und welche Anschaffungen gegebenenfalls in nächster Zeit geplant sind, um die jeweiligen Fristen im Auge zu behalten. Für die digitale Meldung muss zudem sichergestellt sein, dass die erforderlichen technischen Mittel vorhanden sind.

„Die Nutzung von Mein ELSTER oder die Erstellung von XML-Dateien sollte vorab getestet werden“, rät Korte. Wer insbesondere angesichts einer komplexen IT-Architektur im Unternehmen unsicher ist, sollte fachkundige Unterstützung nutzen, um spätere Sanktionen zu vermeiden und auf den Start der Meldepflicht gut vorbereitet zu sein.

Weitere Artikel zum Thema

Moyo Studio | iStockphoto
Seit dem 1. Januar 2020 gilt das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen. Viele Gastronomen und auch Hoteliers sind noch immer stark verunsichert, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen und welche Fristen gelten. Der[...]
qimono | Pixabay.de
In Deutschland gibt es viele Gesetze, die regeln, wie das Kassensystem zu funktionieren hat und was es ausweisen muss. Wir haben für Sie die wichtigsten Begriffe rund um die Kasse erklärt – für mehr Übersicht[...]
VR Payment
Wer die Fußball-EM 2024 verfolgt hat, sah in Stadien und Fanmeilen überall: Alipay. Das chinesische Bezahlsystem expandiert nach Europa, ebenso wie sein Pendant WeChat. Aber warum – und wie können die hiesige Gastronomie und Hotellerie[...]
gastronovi GmbH
Gastronomen sind kontinuierlich auf der Suche nach neuen Entwicklungen, effizienten Umstellungen oder anderen Art und Weisen, wie sie die betriebliche Effizienz steigern können. Dabei müssen sie stets den Spagat zwischen Kostenoptimierung und Kundenzufriedenheit meistern. Nur[...]
Gewinnblick, UnsplashGewinnblick, Unsplash
Die Gewinnblick GmbH, der große Anbieter innovativer Kassensystemlösungen mit mehr als 12.000 Kunden, wird zur Muttergesellschaft und vollzieht damit die lang ersehnte und detailliert vorbereitete Fusion mit mehreren beteiligten Partnern. Zum einen betrifft das die[...]
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.