Suche
Anzeige

Online-Verkäufe: Marktplatzsperre ohne Unternehmerbescheinigung?

Seit Januar 2019 haften elektronische Marktplatzbetreiber für unbezahlte Steuern von Online-Verkäufern, die diese digitalen Plattformen nutzen. Daher müssen auch Gastronomen, die über Online-Lieferplattformen Speisen verkaufen, eine steuerliche Unternehmerbescheinigung als Nachweis vorlegen, um eine Marktplatzsperre zu vermeiden. Laut EU-Kommission verstößt diese deutsche Regelung allerdings gegen EU-Recht. Benötigen Gastronomen diese Unternehmerbescheinigung dennoch oder entfällt diese Verpflichtung wegen EU-Rechtswidrigkeit?

Daisy-Daisy | iStockphoto

Was ist die Unternehmerbescheinigung und warum gibt es sie?

Die Unternehmerbescheinigung hängt mit der neuen Marktplatzhaftungsregelung zusammen, die seit dem Jahr 2019 den Umsatzsteuerbetrug im Online-Handel eindämmen soll. Demnach haften die Betreiber von digitalen Marktplätzen für jene Steuern, die die auf diesen Plattformen agierenden Händler nicht ordnungsgemäß abführen (§ 25e UStG). Die elektronischen Marktplatzbetreiber können sich von dieser Haftung nur dann befreien, wenn sie nachweisen können, dass es sich bei den Online-Verkäufern um ehrbare Geschäftspartner handelt. Als Nachweis nennt der deutsche Gesetzgeber eine Unternehmerbescheinigung nach § 22f UStG, die auf den jeweiligen Händler ausgestellt ist. Diese Erfassungsbescheinigung beinhaltet die folgenden Informationen über den Online-Verkäufer:

  • Name
  • Anschrift 
  • Steuernummer
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer 
Partner aus dem HORECA Scout

Seit 1. Oktober 2019 müssen Händler, die Geschäfte über Online-Marktplätze abwickeln, diese Unternehmerbescheinigung dem Marktplatzbetreiber übermitteln. Andernfalls kann der Marktplatzbetreiber den Verkaufs-Account der betroffenen Händler vorübergehend sperren, um die Umsatzsteuerhaftung auszuschließen. Für diese Marktplatzhaftungsregelung ist es unerheblich, ob sich der Geschäftssitz der Plattform oder des Verkäufers in Deutschland oder im Ausland befindet, solange die Waren aus Deutschland stammen oder dorthin geliefert werden.

Warum und wann benötigen Gastronomen diese Unternehmerbescheinigung als Nachweis?

Elektronische Marktplätze sind beliebte Plattformen, um mit dem Warenverkauf im Internet zusätzliche Umsätze zu erzielen. Diesen Vertriebskanal haben auch einige Gastronomiebetriebe und Pizzadienste für sich entdeckt. Gastronomen, die ihre Speisen über Online-Lieferdienste wie Lieferando anbieten und verkaufen, müssen eine Unternehmerbescheinigung vorlegen. Mit dieser Bescheinigung weisen Online-Verkäufer nach, dass sie als steuerpflichtige Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts erfasst sind und ihre Steuern rechtmäßig an die Finanzbehörden abführen. Erbringen sie diesen Nachweis nicht, droht ihnen eine Marktplatzsperre. 

Lesen Sie auch
Gastro, Recht und GewerbeRecht und ComplianceSteuernSoftware und Systeme
Kassenpflicht ab 100.000 Euro: Was auf Gastronomie und Hotellerie zukommen könnte

Nicht alle Gastronomen brauchen eine solche Unternehmerbescheinigung. Bieten Unternehmer ihre Produkte nur auf der eigenen Firmenwebsite an, müssen sie keine Unternehmerbescheinigung vorlegen. Hotels und Beherbergungsbetriebe, die auf Online-Verkaufsportalen Zimmer offerieren, benötigen ebenfalls keinen Nachweis. 

Wie und wo können Online-Verkäufer diesen Nachweis beantragen?

Gastronomen können diese Unternehmerbescheinigung beim zuständigen Finanzamt beantragen, indem sie das dazugehörige Antragsformular ausfüllen und abgeben. Das Bundesfinanzministerium stellt dieses für das gesamte Bundesgebiet einheitliche Vordruckmuster USt 1 TJ (Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung nach § 22f Absatz 1 Satz 2 UStG) zur Verfügung. Gastronomen, die ihre Produkte über verschiedene Marktplätze anbieten, müssen in diesem Antrag alle Marktplätze namentlich bezeichnen. Sie erledigen die Antragstellung entweder per Post oder E-Mail. 

Themen in diesem Artikel
Recht und FinanzenOnline-Bestellungen

Das Finanzamt stellt eine Bescheinigung über die Erfassung als steuerpflichtiger Unternehmer aus, die längstens bis zum 31. Dezember 2021 gültig bleibt. Nach diesem Stichtag sollen die Marktplatzbetreiber diesen Nachweis elektronisch abfragen können. 

Verstößt die Unternehmerbescheinigung gegen EU-Recht? Welche Folgen ergeben sich daraus?

Die EU-Kommission fordert die Bundesrepublik Deutschland in einem Vertragsverletzungsverfahren dazu auf, diese Marktplatzhaftungsregelung zu widerrufen, weil sie europäische Unternehmen benachteiligt, die auf digitalen Marktplätzen Waren an deutsche Verbraucher verkaufen. Nach Ansicht der EU-Kommission verstößt die Verpflichtung, eine Unternehmerbescheinigung auf Papier vorzulegen, dem EU-Recht, weil sie ineffizient und unverhältnismäßig ist. Diese Regelung nach § 25e UStG steht dem Ziel zur Schaffung eines digitalen Binnenmarktes entgegen. Am 1. Januar 2021 werden auf EU-Ebene Vorschriften für den digitalen Warenaustausch in Kraft treten, die den Mehrwertsteuerbetrug gemeinschaftlich bekämpfen sollen. Passt Deutschland die Marktplatzhaftung nicht dem EU-Recht an, droht als letzte Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens ein Verfahren vor dem EuGH. Dennoch dürfen sich Betroffene keinen kurzfristigen Entfall dieser Umsatzsteuerhaftung erwarten, weil der Ausgang des Beanstandungsverfahrens noch ungewiss ist und sich daraus keine subjektiven Rechte einzelner Unternehmer ableiten lassen.

Lesen Sie auch
Recht und ComplianceRechtsprechung und UrteileArbeitszeit, Dienstplan, und Schichtplanung
Attest ab Tag 1, Telefon-AU vor dem Aus: Was auf Hoteliers und Gastronomen zukommt
Pavel Danilyuk, Pexels
Gastro, Recht und Gewerbe

Kassenpflicht ab 100.000 Euro: Was auf Gastronomie und Hotellerie zukommen könnte

Der Papierbon soll fallen, die elektronische Kasse zur Pflicht werden, und wer künftig keinen Beleg bereitstellt, müsste erstmals ein Bußgeld zahlen. Der Entwurf aus dem Bundesministerium der Finanzen sieht die Kassenpflicht ab 2028 vor und legt die nächste Stufe unterhalb der 100.000-Euro-Grenze bereits an. Beschlossen ist noch nichts, doch die Richtung ist erkennbar.

Markus Winkler, Pexels
Gastro, Recht und Gewerbe

Der Strohhalm als Prüffall: Was die neuen PFAS-Grenzwerte für die Gastronomie bedeuten

Seit dem 12. August gelten in der EU erstmals Grenzwerte für PFAS in Lebensmittelverpackungen. Zwei Monate später folgt ein zweiter Stichtag, der Papier und Karton im Lebensmittelkontakt direkt trifft. Für Gastronomiebetriebe wird damit ein Cent-Artikel zum Compliance-Thema. Und ausgerechnet die Alternative, auf die nach dem Plastikverbot fast alle umgestiegen sind, ist die am häufigsten belastete.

RECUP
Branche und Trends

Zum 10-Jährigen richtet RECUP die Marke neu aus – der Kern bleibt unverkennbar

Ein mintfarbener Becher, den fast jeder kennt – nach zehn Jahren stellt sich die Frage: Wie verändert man eine etablierte Marke, ohne ihren Wiedererkennungswert zu riskieren? Zum Jubiläum wagt Deutschlands größtes Mehrwegsystem genau diesen Spagat und erweitert zugleich sein Sortiment. Was das für die rund 20.000 Partnerbetriebe am POS bedeutet.

orderbird
Gehalt, Benefits und Altersversorgung

Minijob-Reform: Die Minijob-Debatte auf dem Prüfstand – welche Folgen hätte die Reform für die Gastronomie?

Die Debatte um eine Reform der Minijobs trifft das Gastgewerbe an einer empfindlichen Stelle. Denn viele Betriebe sind nicht nur auf bezahlbare Arbeitsmodelle angewiesen, sondern vor allem auf flexible Einsatzmöglichkeiten bei Stoßzeiten, Wochenenden, Veranstaltungen und saisonalen Spitzen. Dirk Schmidt von orderbird erklärt, warum die eigentliche Frage nicht „Minijob oder kein Minijob“ lautet – und wie Betriebe ihre Personalplanung schon jetzt robuster aufstellen können.

Weitere Artikel zum Thema

Pavel Danilyuk, Pexels
Der Papierbon soll fallen, die elektronische Kasse zur Pflicht werden, und wer künftig keinen Beleg bereitstellt, müsste erstmals ein Bußgeld zahlen. Der Entwurf aus dem Bundesministerium der Finanzen sieht die Kassenpflicht ab 2028 vor und[...]
Pavel Danilyuk, Pexels
Andrea Piacquadio, Pexels
Krankschreibungen sollen strenger werden: Attest ab dem ersten Tag, Telefon-AU vor dem Aus. Was heute schon gilt, was die Koalition plant – und warum ausgerechnet Betriebe mit Wochenendbetrieb und Saisonkräften vor ungelösten Praxisfragen stehen.[...]
Andrea Piacquadio, Pexels
Markus Winkler, Pexels
Seit dem 12. August gelten in der EU erstmals Grenzwerte für PFAS in Lebensmittelverpackungen. Zwei Monate später folgt ein zweiter Stichtag, der Papier und Karton im Lebensmittelkontakt direkt trifft. Für Gastronomiebetriebe wird damit ein Cent-Artikel[...]
Markus Winkler, Pexels
athree23, Pixabay
Viele Hotels und Gastronomiebetriebe suchen händeringend Personal. Doch selbst wenn geeignete Fachkräfte gefunden sind, können Verfahren rund um Beschäftigungserlaubnis, Aufenthaltstitel oder Arbeitgeberwechsel den Einsatz über Wochen verzögern. Hotelier Manfred Lang schildert zwei Fälle aus seinem[...]
athree23, Pixabay
Emiliano Vittoriosi, Unsplash
Speisekartentexte aus ChatGPT, Hotelfotos aus Midjourney, Social-Media-Posts auf Knopfdruck: KI gehört im Gastgewerbe längst zum Alltag. Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU AI Acts. Die gute Nachricht vorweg:[...]
Emiliano Vittoriosi, Unsplash
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.

baeren-apotheke-steffenberg.de