Suche

Manipulierte Kasse: Lange Haftstrafe für Gastronom

Rund 500.000 Euro Umsatzsteuer soll ein Göttinger Gastronom zwischen März 2016 und November 2017 am Finanzamt vorbei geschleust haben, Buchungen wurden nachträglich manuell im Kassensystem entfernt. Die seit Januar geltende Sofortmeldepflicht will solchen Betrugsfällen vorbeugen. Was müssen Gastronomen jetzt in die Wege leiten?
D-Keine | iStockphoto

Was wurde dem verurteilten Gastronomen vorgeworfen?

Der 41-jährige Besitzer eines China-Restaurants in Göttingen soll über einen Zeitraum von mehr als 20 Monaten mit Hilfe einer Betrugssoftware sein Kassensystem manipuliert haben. Auf diese Weise konnte er Buchungen nachträglich löschen, die somit nicht dem Finanzamt übermittelt werden konnten und insgesamt eine halbe Million Umsatzsteuer unterschlagen. Der Gastwirt hat die Vorwürfe während des Prozesses eingeräumt.

Wie urteilte das Gericht?

Das Landesgericht Göttingen urteilte härter als erwartet, die Strafe lag sogar über dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Während selbige eine Haftstrafe von zwei Jahren forderte, die auch zur Bewährung ausgesetzt werden könne, forderte der Anwalt des Angeklagten eine Geldstrafe. Die Begründung des Richters Carsten Schindler für das höhere Strafmaß von 33 Monaten lag darin, dass er keinen Anlass sah, „Steuerhinterziehung geringer zu bestrafen als andere Vermögensdelikte. Die Rechtsordnung muss klarstellen, dass Steuerhinterziehung kein Kavaliersdelikt ist.“ Außerdem müsse auch das professionelle Vorgehen bei der Straftat berücksichtigt werden. Zugute kam dem Angeklagten, dass er ein Geständnis ablegte und bereits eine Schadensersatzzahlung in Höhe von 100.000 Euro geleistet hatte. Trotzdem musste der Gastronom zwischenzeitlich Insolvenz anmelden.

Was geschieht mit dem Entwickler der Schadsoftware?

In einem weiteren Prozess muss sich ein 38-jähriger Geschäftsmann in Göttingen vor Gericht verantworten, weil ihm die Entwicklung der Schadsoftware zum Manipulieren des Kassensystems vorgeworfen wird. Der Vorwurf lautet Beihilfe zur Steuerhinterziehung.

Sie suchen noch das passende Kassensystem?

Kassensystem Finder starten

Was müssen Gastronomen zum neuen Kassengesetz wissen?

Seit Januar 2020 gilt die neue Kassensicherungsverordnung. Neben der Bonpflicht geht mit ihr auch die Meldepflicht für elektronische Registrierkassen einher. Jeder Gastronom, der aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle oder andere Vorgänge mit Hilfe eines elektronischen Aufzeichnungssystems erfasst, muss dem zuständigen Finanzamt nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck nachfolgende Informationen mitteilen: 

  1. Name des Steuerpflichtigen,
  2. Steuernummer des Steuerpflichtigen,
  3. Art der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung,
  4. Art des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems,
  5. Anzahl der verwendeten elektronischen Aufzeichnungssysteme,
  6. Seriennummer des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems,
  7. Datum der Anschaffung des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems,
  8. Datum der Außerbetriebnahme des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems.

Diese Meldung muss innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme abgegeben werden.

Außerdem müssen alle Kassen mit einer zertifizierten Technischen Sicherheiteinrichtung nachgerüstet werden. Hier gilt ein Nichtbeanstandungserlass bis zum 30. September 2020, jedoch obliegt es dem Geschäftsführenden, den Kontakt zum Kassenhersteller zu suchen um schnellstmöglich eine TSE im Kassensystem zu integrieren.

Hier finden Sie weiteren Informationen zur KassenSichV2.

 

Sie suchen noch das passende Kassensystem?

Kassensystem Finder starten

Weitere Artikel zum Thema

rez-art | iStockphoto
In der Corona-Krise unterstützen viele Gäste die Gastronomie mit dem Kauf von Restaurantgutscheinen. Bei Gutscheinen ist bereits seit Januar 2019 aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht zwischen Einzweckgutscheinen und Mehrzweckgutscheinen zu differenzieren. Im Rahmen der Corona-Soforthilfe senkt die[...]
Keine Bildrechte?
Für Zeiträume, in denen Arbeitnehmer wegen „Kurzarbeit Null“ durchgehend nicht gearbeitet haben, erwerben sie keine Urlaubsansprüche. Der Arbeitgeber kann den Jahresurlaub daher anteilig kürzen, entschied das Landesarbeitsgericht Düsseldorf. Da das LAG die Revision zum Bundesarbeitsgericht[...]
Moyo Studio | iStockphoto
In Deutschland gilt seit dem 1. Januar die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV), deren Übergangsfrist zum 30. September offiziell ausläuft. Danach benötigen alle elektronischen Kassensysteme unter anderem eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE). SumUp, einer der weltweit führenden Finanztechnologie-Anbieter, stellt[...]
Stux | Pixabay
Jährlich landen etwa 10 Mio. Tonnen Plastik im Meer und haben dort katastrophale Folgen für das Meeresökosystem, denn Plastik baut sich in der Regel erst nach mehreren Jahrhunderten ab. Um dieses Ausmaß einzudämmen, soll ab[...]
Bru-nO
92,7 Prozent der Beschäftigten aus dem Gastgewerbe bekommen im Jahr 2019 Weihnachtsgeld. Mit der Auszahlung von Weihnachtsgeld möchten Arbeitgeber einen Anreiz für zukünftige Betriebstreue schaffen. Es gibt zwar keinen allgemeinen Anspruch des Arbeitnehmers auf Weihnachtsgeld,[...]
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.