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Kassen-Nachschau: Kontrollen durch Finanzamt finden statt

Sie kommen mindestens zu Zweit. Sie kommen unangemeldet. Und sie wollen genau wissen, wie viel Geld in der Kasse ist – und ob dieser Kassenbestand mit den bonierten Zahlungsvorgängen übereinstimmt. Wer geglaubt hat, dass die seit Januar 2018 mögliche Kassen-Nachschau eine leere Drohung ist, hat sich getäuscht: Die ersten Kontrollen haben längst stattgefunden.

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Kassen-Nachschau: So läuft es in der Realität ab

Bei einem oberbayerischen Biergarten tauchten die Prüfer des Finanzamtes genau während des Mittagsgeschäftes auf: 200 Gäste, Volldampf in der Küche und im Service. Erst nach einem Telefonat mit dem Chef ließen sich die Finanzprüfer überzeugen, das Mittagsgeschäft noch zu beenden und erst dann das Geld zu zählen.

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Bei einem anderen Gastronomen in einer Kleinstadt tauchen die Prüfer gleich zu Viert auf – einer davon ein Software-Experte, der sich mit allen Kassentypen und deren Möglichkeiten auskennt. „Der hat ein paar Knöpfe gedrückt und einen 20 Meter langen Bon aus unserer Kasse herausgelassen“, berichtet der erstaunte Gastronom. Alle Geldbeutel wurden geleert und der Inhalt gezählt.

Bei einem dritten Gastronomen erwähnten die Prüfer, dass das Essen so gut sei, dabei hatten sie im Verlauf der Kassen-Nachschau gar nichts gegessen. Wie sich herausstellte, waren sie schon öfter da gewesen, um unerkannt die Betriebsabläufe zu erkunden, Bons zu prüfen und das Bargeldhandling zu studieren.

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Was die Prüfer in allen Fällen sehen wollten: Dass alle Bestellungen sauber boniert werden und die einkassierten Gelder in Geldbeuteln und Kassen mit den Bons übereinstimmen. Jede Abweichung liefert einen Verdachtsmoment, einen Anhaltspunkt für weitere Prüfungen und Kontrollen.

Dass eine solche Prüfung im laufenden Betrieb kaum möglich ist, weil Gäste noch nicht bezahlt haben, dürften auch die Prüfer inzwischen erkannt haben. Der DEHOGA hat sich bereits bei den Behörden dafür eingesetzt, dass diese Kontrollen „mit Augenmaß und beispielsweise nicht zu Stoßzeiten bei voll besetzter Terrasse“ erfolgen sollten.

Themen in diesem Artikel
Software und SystemeFinanzamtKassennachschauSteuerprüfung

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Betriebsprüfung folgt auf Kassen-Nachschau

Was auf eine unangekündigte Kassen-Nachschau aber in den meisten Fällen folgt, ist eine ordentliche Betriebsprüfung. Der Verdacht der Gastronomen: Die Kassen-Nachschau soll erste Anhaltspunkte für die Betriebsprüfung liefern. Stimmt bei der Kassen-Nachschau etwas nicht, müssen die Betriebsprüfer gar nicht mehr lange suchen, sondern können die Buchführung gleich verwerfen und mit Zuschätzungen beginnen. Umso wichtiger, dass die Kasse immer stimmt!

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Andererseits sind natürlich Meldungen wie diese aus der Berliner Morgenpost eine Rechtfertigung für den intensiveren Blick in die Gastronomie-Kassen: „Betriebsprüfungen in Gastronomie: Land nimmt Millionen ein“. In diesem Jahr kontrollierten die Berliner Finanzbehörden schwerpunktmäßig in der Gastronomie und generierten im ersten Halbjahr 5,1 Millionen Euro an Nachzahlungen im Bereich Ertrags- und Umsatzsteuer. „In 15 Fällen wurden Straf- beziehungsweise Bußgeldverfahren eingeleitet, wie die Finanzverwaltung am Mittwoch mitteilte. Allein aus den zehn Fällen mit dem höchsten Ergebnis würden rund 1,7 Millionen Euro resultieren“, schreibt die Berliner Morgenpost.

Haben Sie auch schon eine Kassen-Nachschau erlebt? Wie denken Sie darüber? Wir sind gespannt auf Ihre Kommentare!


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