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Kassen-Nachschau: So läuft es in der Realität ab
Bei einem oberbayerischen Biergarten tauchten die Prüfer des Finanzamtes genau während des Mittagsgeschäftes auf: 200 Gäste, Volldampf in der Küche und im Service. Erst nach einem Telefonat mit dem Chef ließen sich die Finanzprüfer überzeugen, das Mittagsgeschäft noch zu beenden und erst dann das Geld zu zählen.
Bei einem anderen Gastronomen in einer Kleinstadt tauchen die Prüfer gleich zu Viert auf – einer davon ein Software-Experte, der sich mit allen Kassentypen und deren Möglichkeiten auskennt. „Der hat ein paar Knöpfe gedrückt und einen 20 Meter langen Bon aus unserer Kasse herausgelassen“, berichtet der erstaunte Gastronom. Alle Geldbeutel wurden geleert und der Inhalt gezählt.
Bei einem dritten Gastronomen erwähnten die Prüfer, dass das Essen so gut sei, dabei hatten sie im Verlauf der Kassen-Nachschau gar nichts gegessen. Wie sich herausstellte, waren sie schon öfter da gewesen, um unerkannt die Betriebsabläufe zu erkunden, Bons zu prüfen und das Bargeldhandling zu studieren.
Was die Prüfer in allen Fällen sehen wollten: Dass alle Bestellungen sauber boniert werden und die einkassierten Gelder in Geldbeuteln und Kassen mit den Bons übereinstimmen. Jede Abweichung liefert einen Verdachtsmoment, einen Anhaltspunkt für weitere Prüfungen und Kontrollen.
Dass eine solche Prüfung im laufenden Betrieb kaum möglich ist, weil Gäste noch nicht bezahlt haben, dürften auch die Prüfer inzwischen erkannt haben. Der DEHOGA hat sich bereits bei den Behörden dafür eingesetzt, dass diese Kontrollen „mit Augenmaß und beispielsweise nicht zu Stoßzeiten bei voll besetzter Terrasse“ erfolgen sollten.
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Betriebsprüfung folgt auf Kassen-Nachschau
Was auf eine unangekündigte Kassen-Nachschau aber in den meisten Fällen folgt, ist eine ordentliche Betriebsprüfung. Der Verdacht der Gastronomen: Die Kassen-Nachschau soll erste Anhaltspunkte für die Betriebsprüfung liefern. Stimmt bei der Kassen-Nachschau etwas nicht, müssen die Betriebsprüfer gar nicht mehr lange suchen, sondern können die Buchführung gleich verwerfen und mit Zuschätzungen beginnen. Umso wichtiger, dass die Kasse immer stimmt!
Andererseits sind natürlich Meldungen wie diese aus der Berliner Morgenpost eine Rechtfertigung für den intensiveren Blick in die Gastronomie-Kassen: „Betriebsprüfungen in Gastronomie: Land nimmt Millionen ein“. In diesem Jahr kontrollierten die Berliner Finanzbehörden schwerpunktmäßig in der Gastronomie und generierten im ersten Halbjahr 5,1 Millionen Euro an Nachzahlungen im Bereich Ertrags- und Umsatzsteuer. „In 15 Fällen wurden Straf- beziehungsweise Bußgeldverfahren eingeleitet, wie die Finanzverwaltung am Mittwoch mitteilte. Allein aus den zehn Fällen mit dem höchsten Ergebnis würden rund 1,7 Millionen Euro resultieren“, schreibt die Berliner Morgenpost.
Haben Sie auch schon eine Kassen-Nachschau erlebt? Wie denken Sie darüber? Wir sind gespannt auf Ihre Kommentare!
5 Kommentare zu “Kassen-Nachschau: Kontrollen durch Finanzamt finden statt”
Liebes Gastgewerbeteam,
eine kurze Schilderung zum Beleg „Zwischensumme“. Wir sind in einem kleiner Stadt Grafenwöhr in der Oberpfalz und haben sehr viel mit Amerikanern zu tun. Hierbei taucht ständig das Problem mit der Kreditkartenzahlung auf. Bedienung fragt den Gast, ob er bar oder mit Karte zahlen möchte; mit Karte. Rechnung wird ausgedruckt „Kartenzahlung“, leider hat die Karte keine Deckung, also dann Barzahlung. Passiert ständig. So jetzt wird die Rechnung zurückgeholt (muss mit Chefschlüssel erledigt werden) und Rechnung „BAR“ ausgedruckt. Nun steht beim Tagesabschluss „Rechnung zurückgeholt“ was auch den Eindruck erweckt……!
Meine Bedienungen sind aber von mir angewiesen worden zuerst eine Zwischensumme auszudrucken um dann zu sehen wie der Finanzweg abgeschlossen wird. Wie soll man da vorgehen?
Unsere Kasse ist eine Vectron und laut unserem Kassenverkäufer nur so zu Händeln.
Wir bitten um eine kurze Rückantwort, evtl. auch telefonisch unter 09641/93690.
Beste Grüße Heinrich Böhm
Sehr geehrter Herr Böhm,
vielen Dank für Ihren Kommentar zum Artikel Kassen-Nachschau. Das ist in Ihrem Fall sicherlich ein ganz besonderes Problem. Bitte haben Sie aber Verständnis, dass wir Ihnen keine rechtsverbindlichen Auskünfte oder rechtlichen Ratschläge geben können. In Ihrem Fall würde es sicherlich Sinn machen, den Sachverhalt mit Ihrem Steuerberater bzw. direkt mit dem Finanzamt zu besprechen. Sicherlich kann Ihnen auch die Rechtsberatung des DEHOGA Bayern behilflich sein – sofern Sie Mitglied sind wäre in Ihrem Fall die Bezirksgeschäftsstelle Oberpfalz 0941 795249 zuständig.
Als Ratschlag kann ich Ihnen aus zahlreichen Gesprächen nur mitgeben, dass es Sinn macht, jeden Fall, der vom Standard abweicht, zu dokumentieren und mit einem Vermerk abzulegen, der auch nach Jahren eine Nachvollziehbarkeit zulässt.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Türk
Gastgewerbe Magazin
Chefredakteur
Zwischensumme nehmen wir nur wenn die Rechnung zugeschickt oder unbezahlt mitgenommen wir.(Bei Firmen die überweisen). Ansonsten keine Deckung,Rechnung kopiere ich und gebe diese mit,mit dem Hinweis(Je nach Personeneinschätzung)Bei nicht Zahlung erfolgt eine Anzeige bei der Polizei. Bisher 2 mal passiert und als die Polizei erinnert hat wurde sofort bezahlt.
Ich habe eine Frage ich habe viele nicht ausgebildete Kräfte ,den sage ich immer sie sollen die Rechnungszettel liegen lassen die geb ich dannspäter ein ist das schon falsch und ich habe viele höllandische Gäste die mir erst wenn die Rechnung kommt sagen das sie mit Karte bezahlen wollen oder größere Feiern.
2 Finanzbeamte haben meinen Shop (Einzelhandel Golf-Bekleidung) während eines Verkaufsgesprächs betreten.
An diesem Tag hatte ich auch noch einen Vertreter zum Kollektionseinkauf da. Die Verkaufsfläche ist gerade mal 35qm groß. Dementsprechend ist leider sehr wenig Platz. Sie haben mich vor meinen Kunden und dem Vertreter bloß gestellt und wollten, das ich mich um sie kümmere statt um meinen Job. Das hat hier einen bitteren Nachgeschmack hinterlassen. Man hat mich wie eine Kriminelle behandelt. Wie kann es sein, das so etwas möglich ist. Warum muss ich mich von solchen Leuten bloß stellen lassen. Natürlich kam die Betriebsprüfung hinterher. 850,- Steuerberaterkosten und die Kasse wurde nicht beanstandet. Ich zahle jeden Monat eine 4 stellige, ehrliche Summe ans Finanzamt. Nach diesem Vorfall war ich kurz davor meinen Laden dicht zu machen. Dann hätte mich der Steuerzahler unterhalten müssen. Ich habe mir sagen lassen, dass das Finanzamt skrupellos ist und die es nicht interessiert was mit dem kleinen Mann passiert. Es interessiert die auch nicht ob man dann arbeitslos ist. Auf einen mehr oder weniger kommt es da nicht drauf an.
Fakt ist: Ich hatte meine 3.50 Euro Trinkgeld in der Kasse gelassen. Das mache ich immer so und wenn ich mir dann einen Kaffee bestelle, nehme ich das auch aus der Kasse raus. Wir reden hier über 3.50 Euro….. Die 850,- Euro muss ich bezahlen, da ich jedoch ein Saisongeschäft habe, kann ich die Rechnung erst im Mai begleichen.
Traurig…..