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Pflicht zur digitalen Barrierefreiheit 2025: 4 Tipps für Hoteliers und Gastronomen

Ab Juni 2025 sind barrierefreie Webangebote für die meisten Hotels Gesetz. Für Hotels und Unternehmen im Gastgewerbe sind Webauftritte sehr wichtig, um Gäste auf sich aufmerksam zu machen und durch Bilder Emotionen zu wecken. Welche Auswirkungen hat das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Hoteliers und Gastronomen und wie wird die Website im ersten Halbjahr bereit für die Umstellung gemacht?

Elf-Moondance, PixabayElf-Moondance, Pixabay

Das Gesetz auf einen Blick: EU-Recht und das barrierefreie Web

Der European Accessibility Act ist schon seit vielen Jahren Thema. Der erste Vorschlag dazu ist bereits 2015 vorgestellt worden. Schon 2021 ist das EAA in nationales Recht als Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (kurz BFSG) übernommen worden. Das BFSG ist seit dem in Kraft, muss aber erst ab dem 28. Juni 2025 umgesetzt werden – es gibt keine weiteren Übergangsfristen.

Wer muss das BFSG umsetzen?

Das BFSG muss von allen B2C Unternehmen umgesetzt werden, die mehr als 10 Mitarbeitende oder mehr als 2 Mio. Euro Jahresumsatz erwirtschaften.

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Wie muss das BFSG umgesetzt werden?

Das BFSG legt fest, dass Webangebote im Einklang mit den Web Content Accessibility Guidelines stehen müssen. Mehr dazu unten.

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Was passiert, wenn ich das BFSG nicht umsetze?

Wer das BFSG nicht umsetzt, obwohl er es müsste, läuft Gefahr durch Marktregulierungsbehörden bestraft oder abgemahnt zu werden (z. B. durch Verbraucherschutzverbände).

Themen in diesem Artikel
DigitalisierungBarrierefreiheitsstärkungsgesetzBFSGdigitalen BarrierefreiheitWebdesign

Bis zur Umsetzungsfrist des Gesetzes ist etwa noch ein halbes Jahr. Es besteht also für alle Webseitenbetreiber dringender Handlungsbedarf.

Warum sich Barrierefreiheit auch wirtschaftlich lohnt

Jeder 8. Deutsche hat eine Behinderung. Das sind 10 Millionen Menschen. Viele dieser Menschen können aus ganz unterschiedlichen Gründen Schwierigkeiten damit haben, das Internet zu benutzen. Dazu kommen Menschen mit temporären Einschränkungen, z. B. durch einen Knochenbruch, oder durch ärztliche Behandlungen und ältere Menschen. Das Verblüffende ist, dass 95 % aller Behinderungen erst im Laufe des Lebens auftreten.

Bisher ist zu wenig unternommen worden, Menschen mit dauerhaften Einschränkungen den Zugang zum Internet zu erleichtern. Nur öffentliche Einrichtungen und staatliche Organisationen haben Prinzipien der Barrierefreiheit systematisch umgesetzt.

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Das heißt, es gibt einerseits eine ethische Verantwortung, das Web zugänglicher zu machen, aber andererseits auch einen rein wirtschaftlichen Grund: Barrierefreie Websites konvertieren besser. Nicht nur erreichen Sie viel mehr Kunden, sondern erhöhen auch gleichzeitig die Wahrscheinlichkeit, dass Kunden aus Ihrer bisherigen Zielgruppe ein Zimmer buchen, oder eine Reservierung abschließen.

Warum ist das so? Wenn Sie die Nutzungshürden für eine Nutzergruppe reduzieren, reduzieren Sie sie für alle Nutzergruppen. Alle kommen schneller zum Ziel, alle werden weniger abgelenkt, alle werden besser durch die Seite geleitet und alle verstehen schneller worum es geht. Wenn eine Zimmerbuchung zehn Minuten dauert, werden sehr viel mehr Menschen die Buchung in der Mitte abbrechen, als wenn sie nur fünf Minuten dauert. Durch Barrierefreiheit können Sie die Nutzererfahrung auf Ihrer Website ganz allgemein verbessern.

So machen Sie Ihre Website fit fürs BFSG

Es gibt einige Dinge, die Sie für eine barrierefreie Website beachten müssen: Der Code, mit dem Ihre Seite geschrieben ist, die Bilder, das Styling und die Skalierbarkeit müssen alle aufeinander abgestimmt werden. Die Details zur Umsetzung sind in den Web Content Accessibility Guidelines (Version 2.2) festgelegt.

Tipp 1 – Ermitteln Sie den Status Quo und holen Sie sich Hilfe!

Es ist jetzt an der Zeit, mit Ihrem Verantwortlichen für Ihre Website zu sprechen und einen ersten Eindruck für Ihren Bedarf zu bekommen. Ein Selbstcheck kann hier auch helfen (mehr in Tipp 4). Es ist gut möglich, dass am Ende nicht viele Anpassungen nötig sind. Wenn Sie merken, dass es einiges zu tun gibt, sollten Sie Experten zu Rate ziehen, da sie Ihnen die Website schnell fit machen können und vor allem sicherstellen, dass Sie die gesetzlichen Vorgaben einhalten.

Tipp 2 – Schauen Sie sich an, wie Nutzer mit Ihrer Website interagieren können

Text auf einer Website ist Text nicht gleich Text. Was für einen sehenden Menschen keinen sichtbaren Unterschied macht, kann im Code, in dem Ihre Seite geschrieben ist, einen sehr großen Unterschied machen – und da liegt das Problem. Screenreader lesen vor, was auf einer Website steht. Das funktioniert aber nur, wenn Texthierarchien und Überschriften korrekt in HTML formatiert sind. Dazu sollten Buttons und interaktive Elemente einen Alt-Text kriegen, der tatsächliche ausdrückt, was der Knopf macht.

Für Menschen, die nur schlecht sehen können, ist es wichtig, dass eine Website dynamisch vergrößerbar ist, ohne dass die Übersichtlichkeit darunter leidet. Dazu können Menschen mit motorischen Einschränkungen nicht immer eine Maus verwenden. Deshalb muss eine Website auch mit den Pfeiltasten einer Tastatur bedienbar sein.

Tipp 3 – Schönes Design kann auch barrierefrei sein

Für farbenblinde Menschen ist eine Sache besonders wichtig: farbliche Kontraste. Achten Sie darauf, dass die Bedienelemente und Texte sich farblich gut abheben. Es gibt übrigens unterschiedliche Arten der Farbenblindheit, die Sie bei der Farbgebung berücksichtigen sollten. Verwenden Schriftarten, die leicht zu lesen sind und nutzen Sie passende Zeichen-, Wort- und Absatzabstände.

Versuchen Sie auch, nicht zu kompliziert zu schreiben. Ein gut geschriebener Text muss nicht schwer zu verstehen sein und kommt denen zugute, die kognitive Einschränkungen haben.

Wenn Sie Ihre Seiten gestalten, legen Sie fest, welche Aufgabe sie hat und welches Ziel eine Nutzer:in darauf hat. Dieser Userflow hilft Ihnen, die Website auf das wesentliche zu reduzieren, was das Verständnis der Seite für Menschen mit kognitiven Einschränkungen erleichtert und Conversion-Rate optimiert.

Tipp 4 – Selbstcheck mit den richtigen Tools

Barrierefreiheit ist etwas, das Sie ab und zu kontrollieren sollten, zum Beispiel wenn Sie große Änderungen vornehmen oder wenn Sie wissen möchten, ob es bei Ihnen Bedarf zur Nachbesserung gibt. Unterschiedliche Firmen bieten zum Beispiel Farbkontrastchecker oder Softwarelösungen an, die unterschiedliche Sehschwächen simulieren.

Sie können sich auch einen Screenreader installieren und (bei geschlossenen Augen) einmal verfolgen, ob Ihre Website wirklich verständlich ist.

Fazit – Jetzt anpacken!

Die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes ist für Hotels und Gastronomiebetriebe nicht nur eine rechtliche Pflicht ab Juni 2025, sondern bietet auch wirtschaftliche Chancen. Mit der systematischen Berücksichtigung technischer und gestalterischer Aspekte der Barrierefreiheit verbessern Betriebe nicht nur die Zugänglichkeit ihrer Webseite für Menschen mit Einschränkungen, sondern optimieren gleichzeitig die Nutzererfahrung für alle Besucher. Dies führt zu besseren Conversion-Rates und damit zu mehr Buchungen. Die Zeit bis zur Umsetzungsfrist sollte aktiv für die notwendigen Anpassungen genutzt werden.

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