Derzeit wird breit über die Corona-Hilfen für wirtschaftlich angeschlagene Unternehmen diskutiert. Wie ist der aktuelle Stand?
Die Bundesregierung hat die Hilfsangebote für Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den am 28. Oktober 2020 beschlossenen und im Januar nochmals verlängerten und verschärften Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie besonders betroffen sind, zum Jahresbeginn erweitert. Die neue Überbrückungshilfe III sieht Zuschüsse zu den fixen Kosten der Unternehmen vor, schließt sich an die Überbrückungshilfe II an und gilt bis Juni 2021. Sie steht einerseits für den Monat Dezember den seit dem 16. Dezember bundesweit geschlossenen Unternehmen zur Verfügung, lauten die offiziellen Angaben dazu. Seit Januar gilt sie für alle Unternehmen, die von staatlichen Schließungsanordnungen betroffen sind – also sowohl für die jetzt im Dezember neu bundesweit geschlossenen Unternehmen wie auch für diejenigen, die im November oder Dezember die „November-“ beziehungsweise „Dezemberhilfe“ erhalten haben.
Was sind die Inhalte der Überbrückungshilfe III?
„Die Überbrückungshilfe III sieht Zuschüsse zu den fixen Kosten der Unternehmen vor und schließt sich an die Überbrückungshilfe II an. Es wird ein Zuschuss zu den Fixkosten gezahlt, also den Ausgaben, die ein Unternehmen nicht einfach beenden kann – etwa Mieten, Pachten und Versicherungsprämien. Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden“, sagt Fördermittelexperte Manuel Wiegmann von der DMT GmbH und Experte für Wirtschaftsförderung bei der compexx Finanz AG, einem deutschlandweit agierenden Expertennetzwerk für Finanzdienstleistungen. Für Unternehmen mit starken Umsatzrückgängen wurde der Förderhöchstbetrag pro Monat auf 200.000 Euro erhöht. Die Überbrückungshilfe III gilt auch für Unternehmen, die von den Schließungen ab 16. Dezember 2020 betroffen sind. Für sie gilt ein Förderhöchstbetrag von 500.000 Euro pro Monat. Die Überbrückungshilfe richtet sich an Unternehmen, Soloselbstständige sowie selbständige Freiberufler mit einem jährlichen Umsatz bis zu 500 Millionen Euro. Der große Vorteil: „Es lassen sich neben den typischen Fixkosten auch Modernisierungs-, Renovierungs- und Umbaumaßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten, Abschreibungen von Wirtschaftsgütern bis zu 50 Prozent und Marketing- und Werbekosten absetzen. Für ganz besonders von der Corona-Krise betroffene Branchen werden weitere Kosten anerkannt. Damit können Gastronomen und Hoteliers unter gewissen Umständen durch die staatlichen Hilfen schon strategische Maßnahmen starten, um sich auf die Zeit nach Corona vorzubereiten, beispielsweise durch gezielte Marketingaktivitäten“, betont Manuel Wiegmann.
Welche Probleme gibt es bei Antragstellung und Auszahlung der Wirtschaftshilfen?
Es gab längere Zeit technische Schwierigkeiten. Grund war die Software für die Antragsseite. Seit Mitte Januar sollen die Gelder endlich bei den Unternehmen ankommen. Wichtig ist laut Manuel Wiegmann: „Die Antragstellung muss elektronisch durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder Rechtsanwälte über die Überbrückungshilfe-Plattform erfolgen. Dabei werden die voraussichtliche Höhe des Umsatzeinbruchs sowie der voraussichtlichen erstattungsfähigen Fixkosten von den prüfenden Dritten bestätigt. Wir unterstützen Unternehmen und antragstellende Experten bei der Ausarbeitung aller Unterlagen und der Strukturierung der idealen Förderung. Sie haben den Überblick über sämtliche Programme und Maßnahmen und können auf diese Weise Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler optimal unterstützen.“
Corona geht vorüber. Welchen Wert haben Förderprogramme für Hotellerie und Gastronomie generell?
„Es gibt allein in Deutschland mehrere 100 Programme für Fördermittel und Zuschüsse für Unternehmen, Selbständige, Freie Berufe und Existenzgründer in Deutschland. Damit unterstützt die öffentliche Hand Projekte wie Gründung, Kundengewinnung, Wachstum, Nachfolge und Finanzierung. Dazu kommen zig Programme der Europäischen Union“, erläutert Manuel Wiegmann. Der Einsatz strategisch orientierter Fördermittel durch die staatlichen Programme solle sicherstellen, dass Unternehmen und Unternehmern für ihre Projekte und Ziele genügend Kapital zur Verfügung stehe. Es ließen sich in der Regel verschiedene Förderprogramme kombinieren, um auf diese Weise einen attraktiven Finanzierungsmix aufzubauen und dabei die Kosten für Unternehmen und Unternehmer maßgeblich zu senken. Ein Beispiel ist das Förderprogramm „Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU“. Wer als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) die Potenziale der Digitalisierung besser ausschöpfen möchte, kann mit dem Programm unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu dem Projekt erhalten. Oder das Programm „Gründung und Nachfolge“. Es unterstützt Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen sowie Unternehmensfestigungen innerhalb von fünf Jahren nach Gründung beziehungsweise Übernahme. „Mit solchen Fördermitteln können Hoteliers und Gastronomen sich sehr zukunftsorientiert aufstellen und Beratungen und Investitionen sehr günstig finanzieren oder sogar weitgehen kostenfrei erhalten. Das sollten sich Unternehmer nicht entgehen lassen.“