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Steuerliche Vereinfachung bei Kost und Logis soll Ausbildungsberufe attraktiver machen

Arbeitstäglich an Arbeitnehmer abgegebene Mahlzeiten sind zwingend ein als Arbeitslohn zu versteuernder Sachbezug. Gleiches gilt für verbilligt oder unentgeltlich überlassene Unterkünfte an Auszubildende und Mitarbeiter – geregelt in der Sozialversicherungsentgeltverordnung, in der der Marktpreis für unentgeltliche Verpflegung und freie Unterkunft festgelegt wird.
Wird die Mitarbeiterverpflegung bald von der Sachbezugssteuer befreit?RossHelen | iStockphoto.comRossHelen | iStockphoto.com
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Dies stellt gerade für Betriebe im ländlichen Raum ein Problem dar, denn in der Gastronomie ist es üblich, dass Auszubildende regelmäßig im Betrieb essen und auch in einer Mitarbeiterunterkunft übernachten, weil angesichts der Arbeitszeiten eine Heimfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln gar nicht möglich ist. Der Abzug der Sachbezugswerte vom Lohn reduziert aber das für die Mitarbeiter zur Verfügung stehende Einkommen, was nicht gerade zur Attraktivität der gastgewerblichen Ausbildungsberufe beiträgt.

Der DEHOGA Bayern hat die Abschaffung der Sachbezugsbesteuerung bei Auszubildenden gefordert und ist jetzt bei der bayerischen Staatsregierung auf offene Ohren gestoßen. Diese hat eine Bundesratsinitiative gestartet, die betriebliche Ausbildung durch eine steuerliche Entlastung attraktiver zu machen.

Wie stehen Sie zur Sachbezugsbesteuerung bei Auszubildenden?

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„Wenn die Initiative Bayerns Gesetz wird, haben sofort alle Auszubildenden mehr Netto vom Brutto“, so Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer des DEHOGA Bayern. „Hierdurch würden Auszubildende steuerlich entlastet und insbesondere die duale Ausbildung attraktiver gemacht werden.“ Durch die Beschränkung auf Auszubildende wird zugleich gewährleistet, dass die steuerlichen Mindereinnahmen des Staates begrenzt bleiben und die Entlastung sich auf Personengruppen beschränkt, für die Mieten teilweise unerschwinglich sind. Geppert: „Ich denke, dass bei der entscheidenden Abstimmung im Gesetzgebungsverfahren keine Partei gegen die Förderung von Auszubildenden sein kann.“

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