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Teil-Lockdown der Branche wird bis zum 10. Januar 2021 verlängert

Der Teil-Lockdown mit geschlossenen Restaurants, Hotels und Freizeiteinrichtungen wird bis zum 10. Januar verlängert. Das haben Bundeskanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder bei ihren Beratungen am Mittwoch beschlossen. Die Auszahlung der Wirtschaftshilfen soll beschleunigt werden. Ab Januar werden nur noch die Fixkosten erstattet.
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„Im Grundsatz bleibt der Zustand, wie er jetzt ist“, sagte Bundeskanzlerin Merkel. Erst am 4. Januar will die Runde aus Kanzlerin und Ministerpräsidenten wieder zusammenkommen, um über das weitere Vorgehen zu beraten. Bislang waren die gegenwärtigen Auflagen bis zum 20. Dezember 2020 befristet.

Deutschland sei der Kanzlerin in der Corona-Pandemie zufolge noch „sehr weit entfernt“ von den Zielwerten. Man habe eine sehr hohe Zahl von Todesopfern zu beklagen. Dies zeige, welche Verantwortung Bund und Länder hätten. Erreicht werden solle ein Wert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen, beschrieb Merkel das Ziel.

Höhere Abschlagszahlungen bei Wirtschaftshilfen

Bayerns Ministerpräsident Söder kündigte an, dass die Auszahlungen der Corona-Wirtschaftshilfen nun beschleunigt und verbessert werden sollen. Vor Weihnachten müssten dringend Zahlungen in relevanter Höhe erfolgen. Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Müller, verwies hierbei darauf, dass die Länderchefs intensiv über das Verfahren bei den Wirtschaftshilfen gesprochen haben. Ziel sei es, schnelle und unbürokratische Hilfe zu leisten. Dies könne auch eine Veränderung der Höhe der Abschlagszahlungen bedeuten. Das Bundeswirtschaftsministerium sei mit dem Bundesfinanzministerium in enger Abstimmung dazu und man erwarte bald nähere Informationen.

Ab Januar nur Erstattung der Fixkosten

Update 03.12.2020: Die Süddeutsche Zeitung meldet exklusiv, dass die Bundesregierung geschlossenen Betrieben von Januar 2021 an nur noch die Fixkosten wie Ausgaben für Personal oder Miete erstatten, also nicht mehr die Umsätze wie im November und Januar. Statt weiter Umsätze zu kompensieren, gelte von Januar an „die Überbrückungshilfe III, die unsere bestehenden Hilfsangebote verlängert und ergänzt und eigene Regelungen für Soloselbständige vorsieht“, sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) gegenüber der Süddeutschen Zeitung.

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