Auch wenn eine direkte Übertragung des Sars-CoV-2-Virus über die öffentliche Trinkwasserversorgung ausgeschlossen ist (Umweltbundesamt, 09.03.2020), beeinflusst das Virus die Trinkwasserqualität in Deutschland indirekt negativ. Denn durch die Lockdowns sind öffentliche Räumlichkeiten und damit auch deren Trinkwasserinstallationen oft wochen- bis monatelang ungenutzt. Es gibt keine regelmäßige Wasserentnahme und keine Durchströmung der Leitungen, stattdessen steht das Wasser in den Leitungen. Das Risiko einer Verkeimung und eines Legionellen- Befalls der Trinkwasserleitungen und Installationen steigt dadurch deutlich an.
Zwar sind Legionellen natürlicher Inhaltsstoff des Trinkwassers, doch sie vermehren sich bei entsprechenden Voraussetzungen sprunghaft. Legionellen können mit Wassertröpfchen oder Dampf in die Lunge des Menschen gelangen, beispielsweise beim Duschen oder durch Luftbefeuchter von Klimaanlagen. Eine Infektion mit Legionellen kann zur Legionärskrankheit, einer schweren Lungenentzündung führen. Schon vor der COVID-19-Pandemie gab es in Deutschland laut RKI jedes Jahr über 1.000 identifizierte und gemeldete Legionellose-Fälle (1.443 Fälle in 2018), die zu über 63 Todesfällen führten (entspricht 4%). Die Dunkelziffer sehen Experten des deutschen Kompetenznetzwerks für ambulant erworbene Pneumonien (CAPNETZ) jedoch bei jährlich ca. 15.000 bis 30.000 Legionellose-Fällen, was darauf zurückzuführen ist, dass zu selten eine entsprechende Diagnostik veranlasst wird und daher viele Erkrankungen der Lunge nicht als Legionärskrankheit erkannt werden.
Als Folge der COVID-19-Pandemie mit entsprechenden Beschränkungen in der Nutzung öffentlicher Gebäude wie z.B. Hotels, Sportanlagen könnte sich die Anzahl der Legionellose-Fälle sprunghaft erhöhen. Laut dem Bundesverband DEHOGA gibt es allein in Deutschland über 31.000 Hotels, Pensionen und Beherbergungsbetriebe sowie 165.000 Gaststätten (DEHOGA Zahlenspiegel 2018), die von Hygieneproblemen im Zusammenhang mit dem Corona-Lockdown betroffen sein könnten. Dazu kommen laut DOSB etwa 11.000 Sporthallen, 18.000 Sportplätze, 49.000 Tennisplätze sowie 38.400 weitere Sportanlagen, ein Großteil davon sicher mit sanitären Anlagen und Umkleiden/Duschen.
Bestimmungsgemäßer Betrieb von Trinkwasser-Installationen
Die deutsche Trinkwasserverordnung (TrinkwV) fordert einen „bestimmungsgemäßen Betrieb“ der Trinkwasserinstallation, dazu gehört ein regelmäßiger Wasseraustausch, welcher durch Entnahme spätestens alle 72 Stunden, gegeben sein muss. Ist absehbar, dass dieser Wasseraustausch nicht durch normale Nutzung sichergestellt werden kann, sind geeignete organisatorische (Spülanweisungen) oder technische Maßnahmen (zeitgesteuerte Spülvorrichtungen) zu treffen. Fehlender Wasseraustausch über mehr als 72 Stunden gilt nach DVGW 6023 als Betriebsunterbrechung. Aus Gründen der Hygiene ist es erforderlich, nach längeren Stagnationszeiten an jeder Entnahmestelle der Trinkwasserinstallation Spülungen des Leitungssystems vorzunehmen. Bei Nutzungsunterbrechungen von mehr als vier Wochen sind vor Wiederinbetriebnahme neben der ordnungsgemäßen Spülung mikrobiologische Untersuchungen sowie ggf. weitere „Maßnahmen zur Wiederherstellung des hygienisch unbedenklichen Zustands“ nötig. Dieser Zeitrahmen von mehr als vier Wochen ist bei den meisten Betrieben und öffentlichen Gebäuden durch den derzeitigen Lockdown längst überschritten. Das gilt für gewerbliche Räume wie Hotels und Gastronomie, Kinos und kulturelle Einrichtungen, aber auch öffentliche Gebäude wie Sportstätten und Schwimmbäder, etc..
Welche Maßnahmen sind vor einer Wiedereröffnung zu ergreifen?
Gerade in sensiblen Bereichen, in denen auch Risikogruppen wie Kinder oder ältere und krankheitsbedingt geschwächte Menschen verkehren, muss die hygienische Unbedenklichkeit des Trinkwassers zu 100 Prozent gewährleistet sein. Um die Trinkwassergüte bei Öffnung der Hotellerie- und Gastronomiebetriebe sowie bei öffentlichen Gebäuden und Sportstätten sicherstellen zu können, müssen an sämtlichen Entnahmestellen Spülungen mit Leitungswasser nach einem festgelegten Spülplan durchgeführt werden, der neben den Entnahmeorten auch die Spüldauer vorschreibt und sowohl im Kalt- als auch im Warmwasserkreislauf gilt. Spülpläne müssen dabei individuell erstellt werden und richten sich nach den Rohrleitungsstrecken und ihren Dimensionierungen, woraus sich das zum Hygieneerhalt mindestens auszutauschende Wasservolumen ergibt. Zudem sind ggf. Trinkwasserproben auf ihre mikrobiologische Keimbelastung hin zu analysieren. Doch selbst die Umsetzung eines präzise ausgearbeiteten Spülplans der Installation kann in der Praxis nach so langzeitiger Schließung nicht ausreichend zuverlässig sein.