Der DEHOGA begrüßt diese Entscheidung, denn die Heraufsetzung der Verdienstgrenze mindert die Sozialabgabenbelastung von Geringverdienern ohne jedoch deren Rentenansprüche zu mindern. Sie ist auch ein Signal der Anpassung von Verdienstgrenzen an die allgemeine Lohnentwicklung, auch wenn sich die Koalition zu einer Anpassung bei den Minijobs über die aktuell gültigen 450 Euro hinaus nicht durchringen konnte. „Eine Erhöhung der 450-Euro-Verdienstgrenze ist spätestens seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns überfällig, weil ansonsten die Minijobs schleichend entwertet werden“, heißt es vom DEHOGA, der bei diesem Thema weiter am Ball bleiben will.
Verdienstgrenze in der Gleitzone steigt auf 1.300 Euro
Die Koalition der Bundesregierung hat die Heraufsetzung der Verdienstgrenze in der sogenannten „Gleitzone“ auf 1300 Euro beschlossen. Gerade für das Gastgewerbe, in dem viele Teilzeitkräfte beschäftigt sind, ist dies eine wichtige Entscheidung.
- Andreas Türk
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