Der DEHOGA begrüßt diese Entscheidung, denn die Heraufsetzung der Verdienstgrenze mindert die Sozialabgabenbelastung von Geringverdienern ohne jedoch deren Rentenansprüche zu mindern. Sie ist auch ein Signal der Anpassung von Verdienstgrenzen an die allgemeine Lohnentwicklung, auch wenn sich die Koalition zu einer Anpassung bei den Minijobs über die aktuell gültigen 450 Euro hinaus nicht durchringen konnte. „Eine Erhöhung der 450-Euro-Verdienstgrenze ist spätestens seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns überfällig, weil ansonsten die Minijobs schleichend entwertet werden“, heißt es vom DEHOGA, der bei diesem Thema weiter am Ball bleiben will.
Verdienstgrenze in der Gleitzone steigt auf 1.300 Euro
Die Koalition der Bundesregierung hat die Heraufsetzung der Verdienstgrenze in der sogenannten „Gleitzone“ auf 1300 Euro beschlossen. Gerade für das Gastgewerbe, in dem viele Teilzeitkräfte beschäftigt sind, ist dies eine wichtige Entscheidung.
- Andreas Türk
- Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute
Weitere Artikel zum Thema
- DEHOGA Präsident Guido Zöllick
Ein Jahr nach seiner Wahl zum Präsidenten des DEHOGA Bundesverbandes blickt Präsident Guido Zöllick im Exklusiv-Interview auf die politische Arbeit im vergangenen Jahr zurück und gibt einen Ausblick auf die weiteren Herausforderungen. Sein Aufruf: Jeder[...]
Betriebliche Altersvorsorge ist als Mittel der Vorsorge, aber auch zur Fachkräftebindung ein wichtiges Instrument. Doch nicht immer sind die Ergebnisse zufriedenstellend. Hoteliers und Gastronomen können deshalb die pauschal dotierte Unternehmenskasse als ältesten Durchführungsweg der betrieblichen[...]
Bei der Altersvorsorge können Hoteliers und Gastronomen viele Fehler machen. Sie sollten frühzeitig mit dem Vermögensaufbau anfangen, wissen, wieviel Geld sie eigentlich benötigen – und die richtigen Formen der Kapitalanlage finden.[...]
- Steuern
Seit Januar 2019 haften elektronische Marktplatzbetreiber für unbezahlte Steuern von Online-Verkäufern, die diese digitalen Plattformen nutzen. Daher müssen auch Gastronomen, die über Online-Lieferplattformen Speisen verkaufen, eine steuerliche Unternehmerbescheinigung als Nachweis vorlegen, um eine Marktplatzsperre zu[...]
Die große Koalition hat eine für das Gastgewerbe wichtige Entscheidung getroffen: die 70-Tage-Regelung für eine kurzfristige Beschäftigung wird unbefristet verlängert. Dadurch wird die Saisonarbeit deutlich attraktiver, weil der Bruttolohn als Nettolohn ausgezahlt und der Krankenversicherungsschutz[...]