Feuer, Wasserschäden, Diebstahl – im Hotelbetrieb drohen dem Inventar viele Gefahren. Tritt ein Schaden ein, prüft die Versicherung vorab den Wert der Einrichtung und vergleicht diesen mit der abgeschlossenen Versicherungssumme (VSU). Ist der Wert höher, liegt eine Unterversicherung vor. Die Versicherung zahlt dann nur einen Teil des Schadens. Ein Beispiel: Bei einem Brand entsteht ein Schaden von 100.000 Euro. Obwohl die VSU bei 200.000 Euro liegt, ersetzt die Versicherung nur 80.000 Euro, wenn sie den Wert der Einrichtung mit 250.000 Euro taxiert hat. Die Rechnung dahinter: VSU geteilt durch den echten Versicherungswert und multipliziert mit dem Schaden.
Unterversicherung vermeiden
Die VSU ist dann zu niedrig, wenn sie nicht dem aktuellen Wert der Einrichtung entspricht. Häufig wird sie beim Abschluss der Versicherung einmal festgelegt und dann nicht aktualisiert. Nachträgliche Käufe werden nicht eingerechnet und nur mit ungenügenden Wiederbeschaffungskosten.
Weitere Schwachpunkte sind die fehlende Bewertung von Leasinggegenständen, von Inventar aus Nachlässen und von Käufen mit Rabatt oder gebrauchten Gegenständen. Sie heben die VSU genauso an, wie erbrachte Eigenleistungen oder fremdes Eigentum, welches im Schadenfall in Mitleidenschaft gezogen wird.
TIPP: Erstellen Sie ein Anlageverzeichnis und lassen Sie dieses turnusmäßig überprüfen! Verzeichnen Sie genau die Herkunft, den Wert und eventuelle Nachlässe und Eigenleistungen. Professionell agiert, wer dieses Anlageverzeichnis bewerten lässt und mit Indices die dazu notwendige VSU berechnet. Nur so ist sichergestellt, dass im Schadenfall der volle Betrag reguliert wird.
Autor:
Alexander Fritz (B. A. Versicherungswirtschaft) ist Geschäftsführer der Fritz & Fritz Risikoberatung UG (Margetshöchheim). Als Sachverständiger ist er auf Risikomanagement-Konzepte und Pakete zur Unternehmensabsicherung für die Hotellerie spezialisiert.
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