Auswirkungen
Arbeitgeber sehen gerade für kleine Unternehmen ein weiteres bürokratisches Hindernis. Der Kampf um die Arbeitszeitflexibilisierung ist noch nicht ausgefochten und statt mehr Freiheiten bei der Einteilung der Arbeitszeit kommt nun eine neue Fessel hinzu. Während die Gewerkschaften sich über das Urteil freuen, sind die Arbeitgeber skeptisch. Doch zu Recht? Die technische Umsetzung ist in den meisten Fällen kein Problem. Die Erfassung über Apps, digitale Stempelkarten und bei Home-Office über Server Log-Ins, läuft in vielen Fällen bereits heute problemlos. Da Überstunden auch jetzt schon erfasst werden müssen, wird in den meisten Fällen über die geleisteten Arbeitsstunden ebenfalls Buch geführt. Und wenn nicht, dürfte es allenfalls ein kleiner Schritt sein, neben den geleisteten Überstunden auch die reguläre Arbeitszeit zu erfassen.
Vertrauen als Basis
Vertrauensarbeitszeit und Vertrauensruhezeit sind Begriffe, die besonders im Berufsalltag derjenigen zum Vokabular gehören, die nicht Punkt siebzehn Uhr den Stift fallen lassen können – sei es, weil gerade der Wodka-Martini im Shaker wartet oder weil der Herr aus Zimmer 123 nach weiteren Handtüchern verlangt. Hier geht es um das Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, zwischen Vorgesetzten und Angestellten. Und sollte nicht Vertrauen so oder so Bestandteil jedes Anstellungsverhältnisses sein?
Himmel oder Hölle?
Wer die Medienberichte rund um das Urteil des Europäischen Gerichtshofes verfolgt hat, konnte den Eindruck gewinnen, dass die Entscheidung aus Luxemburg über Leben und Tod entscheidet. Aber wer bis jetzt als verantwortungsbewusster Arbeitgeber gehandelt hat, muss kein böses Erwachen erwarten. Und so wie die Arbeitgeber bei der Aufschlüsselung ihrer Lohnzahlungen Transparenz erwarten, wird diese nun auch für die Erfassung der Arbeitszeiten verlangt.