Suche

Frist für Überbrückungshilfe verlängert

Wichtige Änderung zum Thema Überbrückungshilfe: Die Bundesregierung hat die Frist für die Beantragung der Überbrückungshilfe um einen Monat verlängert. Statt des 31. August 2020 ist nun der 30. September 2020 der neue finale Stichtag.
Markus Spiske, Unsplash
Anzeige

Wichtig ist, dass auch weiterhin nur Kosten erstattet werden, die vor dem 31. August angefallen sind. Zu Verdanken ist die Verlängerung einem Brandbrief des Steuerberaterverbundes an die Bundesregierung. Da die Anträge ausschließlich über Steuerberater, vereidigte Buchprüfer und Wirtschaftprüfer gestellt werden können, wurde hier die Antragsfrist kritisiert. „Als erster Ansprechpartner in der Krise sind die Kanzleien durch die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie mit einem Arbeitsanfall konfrontiert, der ihre Kapazitäten weit übersteigt“, heißt es in dem Schreiben.

Bis Ende Juli waren nur knapp 11.000 Anträge mit einem Gesamtvolumen von 270 Millionen Euro eingegangen. Da die Stellung eines Antrages auf Überbrückungshilfe laut Aussagen des Steuerberaterverbundes rund acht Arbeitsstunden erfordert und Verzögerungen durch die Versendung von erfolderlichen Pins auf dem Postweg hinzukommen, ist die Verlängerung der Antragsfrist eine logische Folge.

Alle Informationen zur Überbrückungshilfe finden Sie in unserem Artikel „Überbrückungshilfen für Gastronomie und Hotellerie: Was ist möglich und was muss beachtet werden?

Weitere Artikel zum Thema

EHStock | iStockphoto
Um auf das Thema Trinkgeld in der Gastronomie aufmerksam zu machen, hat die mobile Bank N26 eine Studie mit dem Meinungsforschungsunternehmen Civey durchgeführt – teils mit überraschenden Ergebnissen.[...]
Arek Socha | Pixabay
Im Rahmen der Verwerfungen durch die Corona-Pandemie ergeben sich immer wieder Fragen von Unternehmern im Gastgewerbe in Bezug auf die von ihnen abgeschlossenen Versicherungen. Dabei kommt es regelmäßig zu Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen der Betriebsunterbrechungs- und der[...]
Ein Siegel für den Hygiene-StandardDavid Emrich, Unsplash
Unternehmen und Institutionen sind aufgefordert, die gesetzlich festgelegten Arbeitsschutzstandards COVID 19 umzusetzen, um ihren Geschäftsbetrieb wiederaufzunehmen. Betriebe, die bei der dazu notwendigen Erstellung der Gefährdungsbeurteilung die Hilfe der B·A·D-Fachkräfte für Arbeitssicherheit und -Arbeitsmediziner in Anspruch[...]
Lars Rinkewitz
Während der Corona-Pandemie haben viele Gastronomiebetriebe Überbrückungshilfen I, II, III oder III Plus sowie November- und Dezemberhilfen beantragt. Jetzt hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) entschieden, dass Antragsteller:innen bis spätestens zum 30. Juni[...]
Weitblick
Die Corona-Lockerungen in Deutschland lassen auch die Gastronomie- und Hotelleriebetriebe langsam in den Alltag zurückfinden. Durch die Auflagen bezüglich Hygiene und Arbeitsschutz gehört der Mund-Nasen-Schutz fortan zur Basis-Ausstattung im Betrieb. Doch was muss beachtet werden[...]
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.