Die Überbrückungshilfe wird in den Monaten September bis Dezember fortgesetzt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium der Finanzen haben sich nun darauf verständigt, wie das Programm in den nächsten Monaten aussehen soll. Aufgabe des Hilfsprogramms ist es, kleine und mittelständische Unternehmen sowie Solo-Selbstständige und Freiberufler mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten zu unterstützen, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind.
Wichtige, auch vom DEHOGA seit Monaten eingeforderte Verbesserungen gegenüber der ersten Phase wurden vorgenommen:
Dazu gehört u.a.:
- Die Begrenzung der Förderung für Unternehmen bis zehn Beschäftigte auf maximal 15.000 Euro wird gestrichen.
- Künftig können bereits Unternehmen, deren Umsatz um 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr eingebrochen ist, Überbrückungshilfen beantragen.
- Erhöhung des Fixkostenzuschusses auf bis zu 90 Prozent
- Erhöhung der Personalkostenpauschale von 10 Prozent der förderfähigen Kosten auf 20 Prozent.
Wie schon das laufende wird auch das neue Programm in einem vollständig digitalisierten Verfahren beantragt und bearbeitet werden können. Die Antragstellung erfolgt weiterhin über einen „prüfenden Dritten“ (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Rechtsanwalt). Die Antragsbearbeitung und die Auszahlung erfolgen wiederum über die Bewilligungsstellen der Bundesländer.