Suche

Was tun, wenn’s brennt?

Ein Alptraum für jeden Gastronom: Es brennt und von einer Sekunde zur anderen steht die Existenz auf dem Spiel. Damit es nicht soweit kommen kann, helfen vorbereitende Maßnahmen und im Ernstfall vor allem: Ruhe bewahren.
Mit dem richtigen Brandschutz vorbeugenSakai, iStockphoto.com
Anzeige

Nur selten ist ein Brand von Beginn an existenzgefährdend, daher ist gute Absicherung ausschlaggebend für den Verlauf eines Brandes. Wenn ein Feuer gesichtet wird und das Löschen mit Hilfe eines Feuerlöschers allein nicht möglich erscheint, muss umgehend die Feuerwehr alarmiert werden. Da der Stressfaktor in diesen Momenten hoch ist, sollte in jedem Betrieb ein Verantwortlicher für die Benachrichtigung festgelegt werden. Im Idealfall jemand, der die meiste Zeit vor Ort ist, außerdem empfiehlt sich ein Vertreter.

Welche Informationen benötigt die Feuerwehr?

Um die Situation richtig einschätzen und möglichst schnell und effektiv helfen zu können, benötigt die Feuerwehr folgende Informationen:

  • Wer ruft an?
  • Von wo wird angerufen?
  • Was ist geschehen?
  • Besteht unmittelbare Gefahr für Personen?
  • Wenn ja: wieviele Personen sind in Gefahr?

Wie lösche ich einen Brand mit dem Feuerlöscher?

Wenn die Situation überschaubar und die Brandursache eindeutig erkennbar ist, sollte mit dem Feuerlöscher der Entstehungsbrand bekämpft werden. Immer zu beachten ist die eigene Sicherheit und Gesundheit, die stets im Vordergrund stehen sollte. Besteht keine unmittelbare Gefahr, sollten alle Fenster und Türen geschlossen werden, um die Luftzufuhr zu unterbinden. Der Feuerlöscher muss auf die Ursache des Brandes und nicht willkürlich in die Flammen gerichtet werden, kurze und gezielte Stöße löschen am effektivsten. Was oft nicht bekannt ist: Das Feuerlöschmittel hat eine Reichweite von ungefähr 5 Metern, ein Sicherheitsabstand kann also bedenkenlos eingehalten werden. Die Anzahl der Feuerlöscher im Betrieb ist nicht nur von der Grundfläche abhängig, sondern auch von der Brandgefährdung. Da in Gastronomiebetrieben nahezu immer Brandklasse F gilt (Brände von Speiseölen und Fetten in Frittier- und anderen Küchengeräten) wird per se von einer erhöhten Brandgefährdung ausgegangen und Fettbrandlöscher sind die geeignete Erstmaßnahme.

Gefahrenquelle Friteuse

Wer mit mehr einer Füllmenge von mehr als 50 Litern Speisefett hantiert, muss mindestens drei Feuerlöscher mit entsprechend nachgewiesener Eignung nach DIN C 14 406-5 bereitstellen und zusätzlich eine ortsfeste Feuerlöscheinrichtung mit nachgewiesener Eignung zum Löschen von Fettbränden installieren. Auf die ortsfeste Feuerlöscheinrichtung kann bei Füllmengen bis 100 Litern verzichtet werden, wenn einige Maßnahmen umgesetzt wurden. Hierzu zählt das Erstellen einer Betriebsanweisung, die jederzeit für alle Mitarbeiter zugänglich ist. Darin müssen umfassende Anweisungen bezüglich Maßnahmen und Verhalten bei Störung der Friteuse oder im Brandfall, Handhabung der Feuerlöscheinrichtungen und Betriebsanleitungen der Gerätehersteller sowie Angaben zu den Eigenschaften der verwendeten Frittierfette. Auf der Basis dieser Betriebsanweisung muss das Bedienpersonal der Friteuse geschult werden, laufende Geräte müssen unter steter Beobachtung stehen. Ab 100 Litern Füllmenge muss eine ortsfeste Feuerlöscheinrichtung nachgewiesen werden. Wie auch bei allen Feuerlöschern muss ein Nachweis über die Eignung durch die Herstellerbescheinigung nachgewiesen werden.

Wer will Brandschutzbeauftragter sein?

Der Brandschutzbeauftragte wird vom Arbeitgeber schriftlich informiert und speziell ausgebildet. Hauptaufgabe ist der betriebliche Brandschutz und insbesondere die reibungslose Prävention. Ob ein Brandschutzbeauftragter bestimmt werden muss, hängt von baurechtlichen Bestimmungen, Gefährdungen, Betriebsgröße und auch den gesetzlichen Regelungen der einzelnen Bundesländer ab. Neben der Funktion als zentraler Ansprechpartner im Betrieb zeichnet sich der Brand-
schutzbeauftragte auch für folgende Aufgaben zuständig:

  • Sicherstellung geräumter und nutzbarer
  • Rettungs- und Fluchtwege
  • Unterweisung von Brandschutzhelfern
  • Beratende Tätigkeit bei allen Themen den Brandschutz betreffend, wie beispielsweise Auswahl der Löschmittel, Beurteilung der Brandgefährdung und Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
  • Dokumentation der Tätigkeiten des Betriebes rund um den Brandschutz

Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten erfolgt entweder Vollzeit an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen oder in Wochenend-Seminaren. Innerhalb von drei Jahren ist gemäß den Vorgaben der vfdb- Richtlinie
12-09/01:2014 und der DGUV Information 205-003 eine Fortbildung von mindestens
16 Unterrichtseinheiten von je 45 Minute zu besuchen.

Weitere Artikel zum Thema

Filta
Die Firma Filta, Spezialist für Fritteusen-, Öl- und Fettmanagement, bietet einen umfassenden Fritteusenservice an, mit dem der Öl-Verbrauch stark gesenkt werden kann. Zudem gibt es einen Lieferservice für frisches Öl als auch einen Abholservice für[...]
AndreyPopov | iStockphoto
Die letzten Monate haben nicht nur Gastronomie- und Hotellerie ausgebremst, auch die Konferenz- und Meetingindustrie wurde durch die Corona Pandemie still gelegt. Doch oft entsteht aus einer Krise auch etwas Positives: So setzen sich derzeit[...]
Roman Kraft, Unsplash
Nicht nur im alltäglichen Leben, auch bei der Gästezufriedenheit ist im letzten Jahr wieder etwas Normalität eingekehrt. Wie das aktuelle dwif & TrustYou Destinations-Ranking 2023 der über 140 deutschen Regionen zeigt, ist die Gästezufriedenheit gegenüber[...]
652234, Pixabay
Weniger Gäste bei steigenden Preisen für Energie und Lebensmittel: Mit diesen Tipps können Gastronom:innen die Verbindung zu den Besucher:innen pflegen. Von Fine Dining bis urige Gaststätte: So bieten Restaurants den Gästen mehr Zeit für Genuss[...]
Jérôme Galland, Sophie Chanimbaud, Big Mamma
Aufregende Neuigkeiten von Victor Lugger und Tigrane Seydoux, den Gründern der Big Mamma Gruppe, die in Frankreich, Spanien und UK für die beliebten italienischen Restaurants wie Pink Mamma, Ave Mario oder La Felicitá bekannt ist:[...]
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.